Reise-/Sicherheitshinweis Laos 31.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 31.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos:
Stand 19.10.2015

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Die Kleinkriminalität in Laos nimmt deutlich zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es vermehrt zu Überfällen und Handtaschen- und Mopeddiebstählen, immer häufiger auch unter Gewaltanwendung.
Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos.

Angesichts der vielerorts angebotenen Motorrad- oder Mopedvermietungen wird davon abgeraten, den vom Vermieter regelmäßig als Sicherheit verlangten Reisepass dort zu hinterlegen. Bei jeglichen Schäden am Mietmotorrad oder bei Diebstahl ist es i.d.R. nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages möglich, den Pass zurückzuerlangen.
Es kommt immer wieder vor, dass gemietete Motor- und Fahrräder gestohlen werden. werden und dann vom Mieter die Bezahlung eines neuen Motor- oder Fahrrads gefordert wird, wenn dies Teil des Mietvertrags ist.

Die Zahl von (tödlichen) Zwischenfällen im Bereich des Drogenmissbrauchs in Laos steigt derzeit. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden .Der Erwerb, Besitz, die Verteilung, den Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Drogen ist zudem mit harten Strafandrohungen bewehrt (siehe Besondere Strafrechtliche Vorschriften). Reisenden wird dringend dazu geraten, jeden Kontakt mit Drogen zu meiden.
Die Polizei in Vientiane hat eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, unter der Verkehrsunfälle oder Verbrechen gemeldet werden können: +856 21 21 27 03.

Reisen über Land
Individualreisende setzen sich in dem Moment unkalkulierbaren Risiken aus, in dem sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen schlichtweg verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten. Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren - und auch dort nur stark eingeschränkt – nur unzureichend versorgt werden (siehe auch „Medizinische Hinweise“).

Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen
Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind.
Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert.

Reisende, die mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern Touren unternehmen, wird empfohlen, vorab die Haftungsfrage bei Sach- oder Personenschäden zu klären, da es schwierig bis unmöglich sein kann, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter Schadenersatz einzufordern.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Am 16. Oktober 2013 stürzte eine Linienmaschine von Lao Airlines auf dem Weg von Vientiane nach Pakse im Süden des Landes bei stürmischem Wetter kurz vor der Landung in den Mekong. Alle 49 Personen an Bord starben. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. "Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
http://www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Laos ist ein armes Entwicklungsland im Herzen Indochinas ohne eigenen Zugang zum Meer.

Die Demokratische Volksrepublik Laos ist seit der Revolution von 1975 ein sozialistisch geprägter Einparteienstaat. Die Bevölkerung von etwa 6 Millionen (2008) ist aus vielen Ethnien (offiziell 49) zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien (etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster).
Für Ausländer bestehen in Laos- von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen- keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen (siehe jedoch Hinweise unter Reisen über Land).

Geld / Kreditkarten
Laotische Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) bei verschiedenen Banken in Vientiane während der üblichen Öffnungszeiten, Montags bis Freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, hinzu kommen die Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten irgendeine Form der Blitzüberweisung an. Zusätzliche Informationen sind unter http://www.westernunion.com und http://www.moneygram.com abrufbar.

An den meisten Geldautomaten kann gegen Zahlung einer Gebühr Geld mit der Kreditkarte abgehoben werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt bei maximal 2.000.000 Kip. (10.000,- KIP = ca. 1,10 Euro, Stand 10/15). An einigen Banken sind mehrere Abhebungen an einem Tag möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: +49 30 89060647; Fax: +49 30 89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).

Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses und von 2 Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Einreise
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office , Tel.:+856 21 21 24 15 ) einzuholen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500,- €) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.
Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften siehe Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige“.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gelegentliche Unregelmäßigkeiten im Handeln laotischer Stellen können nicht ausgeschlossen werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe http://www.who.int/.
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.

Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Laos gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria
Malaria tritt in Laos ganzjährig auf, gehäuft während und nach der Regenzeit in den ländlichen Gebieten. Höhenlagen über 1000 Meter und größere Städte (auch Vientiane) gelten als malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 97 % der Fälle in Laos) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches, lebensgefährliches Risiko bergen. Die Benutzung von Kondomen wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen treten in Laos häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Influenza
Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.

Weitere wichtige Erkrankungen im Land
Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose. Des Weiteren kommen in Laos diverse giftige Schlangenarten vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten!

Medizinische Versorgung
In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf kann hier die Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Udon in Thailand in die Wege geleitet werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette beachten!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 06.01.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos:
Stand 06.01.2016

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kleinkriminalität in Laos nimmt deutlich zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es vermehrt zu Überfällen und Handtaschen- und Mopeddiebstählen, immer häufiger auch unter Gewaltanwendung.
Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos.

Angesichts der vielerorts angebotenen Motorrad- oder Mopedvermietungen wird davon abgeraten, den vom Vermieter regelmäßig als Sicherheit verlangten Reisepass dort zu hinterlegen. Bei jeglichen Schäden am Mietmotorrad oder bei Diebstahl ist es i.d.R. nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages möglich, den Pass zurückzuerlangen.
Es kommt immer wieder vor, dass gemietete Motor- und Fahrräder gestohlen werden. werden und dann vom Mieter die Bezahlung eines neuen Motor- oder Fahrrads gefordert wird, wenn dies Teil des Mietvertrags ist.

Die Zahl von (tödlichen) Zwischenfällen im Bereich des Drogenmissbrauchs in Laos steigt derzeit. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden .Der Erwerb, Besitz, die Verteilung, den Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Drogen ist zudem mit harten Strafandrohungen bewehrt (siehe Besondere Strafrechtliche Vorschriften). Reisenden wird dringend dazu geraten, jeden Kontakt mit Drogen zu meiden.

Die Polizei in Vientiane hat eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, unter der Verkehrsunfälle oder Verbrechen gemeldet werden können: +856 21 21 27 03.

Reisen über Land
Individualreisende setzen sich in dem Moment unkalkulierbaren Risiken aus, in dem sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen schlichtweg verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten. Insbesondere in der Zeit um den Nationalfeiertag (2. Dezember) kann es vereinzelt zu Unruhen kommen, so wie zuletzt 2015 in der Provinz Xaysomboun. Deshalb gilt derzeit in Teilen von Xaysomboun, Borikhamsay und Xiengkhouang eine strikte Ausgangssprerre zwischen 19 und 6 Uhr.

Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren - (und selbst dort oft mit erheblichen Einschränkungen) – nur unzureichend versorgt werden (siehe auch „Medizinische Hinweise“).

Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen
Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind.
Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert.

Reisende, die mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern Touren unternehmen, wird empfohlen, vorab die Haftungsfrage bei Sach- oder Personenschäden zu klären, da es schwierig bis unmöglich sein kann, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter Schadenersatz einzufordern.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Am 16. Oktober 2013 stürzte eine Linienmaschine von Lao Airlines auf dem Weg von Vientiane nach Pakse im Süden des Landes bei stürmischem Wetter kurz vor der Landung in den Mekong. Alle 49 Personen an Bord starben. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. "Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 02.08.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos:
Stand 02.08.2016

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Auf der Nationalstraße 13, zwischen Kilometer 220 nahe Kasi und Kilometer 270 nahe Phu Khun (auch: Phoukhoun), kam es in den letzten Monaten mehrmals zu nächtlichen Angriffen mit Schusswaffengebrauch auf Fahrzeuge.

Ende März 2016 kam es auf der Nationalstraße 4 bei Kasi zu einem erneuten Angriff mit Schusswaffengebrauch auf einen Reisebus. Bei diesem Vorfall wurden mehrere Businsassen verletzt und eine Person in einem hinter dem Bus fahrenden Pickup getötet. Bereits Anfang März wurden bei einem Überfall fünf Buspassagiere verletzt.

Es wird dringend geraten, bei Dunkelheit keine Auto- oder Busfahrten zwischen Luang Prabang und Vang Vieng zu unternehmen.

Auch in der Provinz Xaysomboun ist es seit Ende November 2015 mehrfach zu Schusswaffengebrauch und Sprengsatzexplosionen gekommen. Deshalb gilt derzeit in Teilen von Xaysomboun, Borikhamsay und Xiengkhouang zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr eine Ausgangssperre, die strikt zu beachten ist. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Xaysomboun sollte bis auf weiteres abgesehen werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 06.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos:
Stand 06.03.2018

Letzte Änderungen:
- Besondere strafrechtliche Vorschriften (Nächtliches Aufenthaltsverbot an der Uferpromenade in Vientiane)
- Medizinische Hinweise


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Von Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500,- €) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.
Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500,- US$ bis 5000,- US$) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es ist verboten, sich nach 22.00 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22.00 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int.
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfung wird Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.

Dengue-Fieber
Denguefieber kommt in Laos gehäuft vor, besonders in der Monsunzeit. Die Viruserkrankung wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.

Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Laos mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
In Anlehnung an die derzeitigen WHO-Empfehlungen empfiehlt das Auswärtige Amt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, von vermeidbaren Reisen in Regionen der o.g. WHO-Kategorie 1 oder 2 abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V. (DTG) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

Malaria
Malaria tritt in Laos ganzjährig auf, gehäuft während und nach der Regenzeit in den ländlichen Gebieten. Höhenlagen über 1000 Meter und größere Städte (auch Vientiane) gelten als malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 97 % der Fälle in Laos) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Mefloquin, Artemether/Lumefantrin, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches, lebensgefährliches Risiko bergen. Die Benutzung von Kondomen wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen treten in Laos häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Entlang des Mekong und seiner Seitenarme besteht bei Süßwasserkontakt ein Infektionsrisiko mit dem Pärchenegel Schistosoma, der das chronische Krankheitsbild der Bilharziose, eine Entzündung von Harnblase oder Darm, hervorrufen kann. Süßwasserkontakt sollte daher gemieden werden. Ungefährlich sind Pools in den Hotels.

Influenza
Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.

Weitere wichtige Erkrankungen im Land
Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (vorwiegend in ländlichen Gebieten, Impfstoffe und Immunglobulin sind in Laos insbesondere auf dem Land nur schwer zu bekommen), Japanische Encephalitis (saisonal in ländlichen Gebieten) sowie auf dem Lande auch Melioidose und Leptospirose. Des Weiteren kommen in Laos diverse giftige Schlangenarten vor (auch in den Stadtgebieten, v. a. während der Regenzeit), hier ist besondere Vorsicht geboten!

Medizinische Versorgung
In Vientiane ist die medizinische Grundversorgung in einigen wenigen Privatkliniken möglich (Niveau Hausarztpraxis/Gemeinschaftspraxis). Bei Bedarf kann hier die Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Udon in Thailand in die Wege geleitet werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette beachten!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 25.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos:
Stand 25.07.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Schwere Regenfälle im Süden von Laos haben im Distrikt Sanamxay, in der Provinz Attapeu, zur Beschädigung eines Staudamms und einer darauf folgenden Flutwelle geführt. Umliegende Dörfer wurden überschwemmt und schwer beschädigt. Die laotische Regierung hat die betroffene Region weiträumig zu einem Notstandsgebiet erklärt. Von Reisen in das Gebiet wird abgeraten.

Aufgrund der weiter anhaltenden, starken Regenfälle könnten in den kommenden Tagen weitere Gebiete in den südlichen Provinzen Attapeu, Sekong und Champasack von Überschwemmungen betroffen sein. Die in Laos ansässige Mekong River Commission hat aufgrund der schnell steigenden Wasser- und Fließmenge des Mekongs eine Vorwarnung für mögliche Hochwasserszenarien für die Stadt Paksé herausgegeben.
  • Reisenden wird empfohlen, größte Vorsicht walten zu lassen und Hinweise und Anordnungen lokaler Behörden zu befolgen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 26.07.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 26.07.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Reisen über Land)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land

Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsdiskussionen zwischen Laos und Kambodscha haben sich insbesondere in der Grenzregion, innerhalb der südlichen Provinz Attapeu, zwischen den Distrikten Phouvong and Sanamxay, Spannungen aufgebaut, die unter anderem zu einer Stationierung von militärischen Einheiten auf beiden Seiten geführt haben. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für diesen Bereich verhängt. Der Grenzstreifen hat eine Länge von 140 km. Von Fahrten, die in die Nähe dieses spezifischen Grenzstreifens führen, wird abgeraten.

Individualreisende setzen sich unkalkulierbaren Risiken aus, wenn sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Es wird geraten, bei Dunkelheit keine selbstständigen Auto- oder Motorradfahrten außerhalb der Städte und Ortschaften zu unternehmen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, sollten Alleingänge, beispielsweise in Nationalparks, unbedingt unterbleiben.

Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden. Auch in den Städten ist bei der medizinischen Versorgung oft mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen, siehe auch Medizinische Hinweise.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 23.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 23.10.2019

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, e-Visa)


Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.

Online-Visum (eVisa)
Seit dem 9. Juli 2019 ist es für Touristen auch möglich, vor Einreise ein elektronisches Visum eVisa zu beantragen. Derzeit berechtigt das eVisa nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane und Luang Prabang International Airport. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Zusätzlich zur Visumgebühr von 30,- US-Dollar wird eine einheitliche Servicegebühr von 15,- US-Dollar erhoben. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa on arrival)
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30,- US-Dollar gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa upon Arrival liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US-Dollar pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 27.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 27.01.2020
(Unverändert gültig seit: 27.01.2020)

Letzte Änderungen:
- Gesundheit / Aktuelles (Coronavirus)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Laos mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 03.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 03.02.2021

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima
- Gesundheit (Impfschutz)


Natur und Klima
Es herrscht tropisches Monsunklima.
In der Regenzeit von Mai bis November können monsunartige Regenfälle weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche insbesondere entlang des Mekong-Flusses und in gebirgigen Regionen verursachen.

Laos liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.
  • Verfolgen Sie in der Regenzeit Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission und beim National Disaster Management Office (NDMO).
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und JE empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Laos siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 05.07.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 05.07.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage, Kriminalität)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist insgesamt stabil.

Nicht explodierte Sprengkörper – Unexploded Ordnances (UXO)
Im zweiten Indochina-Krieg (1964-1973) wurden mehr als 2 Millionen Tonnen Streumunition über Laos abgeworfen. Von den 270 Millionen abgeworfenen Sprengsätzen sind nach Schätzungen 80 Millionen nicht explodiert (unexploded ordnances“, UXO). Diese kontaminieren große Flächen des Landes. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern abseits der markierten Wege noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper.

Provinz Attapeu
Im Zusammenhang mit Grenzverlaufsverhandlungen zwischen Laos und Kambodscha ist es in der Grenzregion zwischen den Distrikten Phouvong und Sanamxay zu Spannungen gekommen. Auf beiden Seiten wurden militärische Einheiten stationiert. Das laotische Militär hat eine restriktive Zugangspolitik für den Bereich des Grenzstreifens mit einer Länge von 140 km verhängt.

Provinz Xaisomboun
In der Provinz Xaisomboun gab es wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
  • Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
  • Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha .
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kleinkriminalität in Laos nimmt zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei „bag-snatching“-Vorfällen geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. Scooter Scams.

Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch; die Zahl tödlicher Zwischenfälle steigt. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
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Hinweise zum Corona-Virus in Laos siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 23.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 23.05.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (eVisa, Visa on Arrival, Verlängerung des Visums)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin , die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.

Online-Visum (eVisa)
Für Touristen ist es ebenfalls möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches eVisa zu beantragen. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa upon arrival)
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden.

Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in Laos siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 03.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 03.06.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin , die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.

Online-Visum (eVisa)
Für Touristen ist es ebenfalls möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches eVisa zu beantragen. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa upon arrival)
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden.

Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
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Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 29.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 29.08.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge der beiden nationalen Fluggesellschaften für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert.
Problematisch bleiben die Flugverbindungen in die entlegenen Provinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis Oktober) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote (Speed Boats) sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Auf fast allen Strecken verkehren auch normale Boote (sog. Slow Boats).

In vielen Provinzen ist das Straßen- und Brückennetz durch die jüngsten starken Regenfälle stark beeinträchtigt. Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Insbesondere in der Regenzeit kommt es häufig vor, dass ganze Straßenabschnitte, gerade in ländlichen Gegenden, überflutet oder weggespült werden und kaum oder gar nicht mehr befahrbar sind. In der Dunkelheit sind Gefahren unkalkulierbar.
Zudem birgt der Straßenverkehr aufgrund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch.
Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen.

Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird in der Regel sein Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld verlangt. Es kann schwierig bis unmöglich sein, auch in offensichtlich berechtigten Fällen, vom Veranstalter von Touren im Land Schadenersatz einzufordern.

Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren nur unzureichend versorgt werden.
  • Verzichten Sie möglichst auf die Benutzung von Schnellbooten.
  • Unternehmen Sie Wanderungen und Besuche in Nationalparks nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Bitte beachten Sie in Ihren Reiseplänen bei geplanten Überlandfahrten die lokale Berichterstattung und die Anweisungen der örtlichen Behörden. Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Klären Sie vor einer Tour mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern die Haftungsfrage im Fall von Sach- oder Personenschäden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 23.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 23.12.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden.

In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei „bag-snatching“-Vorfällen geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. Scooter Scams.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keine Gegenwehr.
  • Vermeiden Sie jeden Kontakt mit Drogen.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 09.01.2023

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Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum bei Einreise / Visa upon arrival)


Einreise und Zoll
Visum bei Einreise (Visa upon arrival)

Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise.
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