Reise-/Sicherheitshinweis Laos 31.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 20.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 20.04.2023

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Luftverschmutzung)


Gesundheit
Luftverschmutzung

Insbesondere in der trockenen Jahreszeit (November bis April) ist in ländlichen Gebieten aufgrund von Bränden eine stärkere Belastung durch Rauch und Staub möglich. Der Höhepunkt der Luftverschmutzung liegt in der Regel zwischen Mitte März und Mitte April.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 11.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 11.05.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Kriminalität

Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss von mit Drogen versetzten Lebensmitteln und Getränken drohen schwere gesundheitliche Schäden.

In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei „bag-snatching“-Vorfällen geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped fahrend von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. Scooter Scams.

In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keine Gegenwehr.
  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
  • Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Von Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500 EUR) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, drei Kilogramm Amphetamine und/oder zehn Kilogramm Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld-oder Haftstrafen geahndet (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es ist verboten, sich nach 22 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.

Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.

Rowdytum ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.

Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 12.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 12.03.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum: Visum vor Einreise)
- Gesundheit (Impfschutz; Dengue-Fieber; Malaria)


Sicherheit
Kriminalität

Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden.

In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei Handtaschenraub geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“.

Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden.

In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Leisten Sie im Falle eines Überfalls keine Gegenwehr.
  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
  • Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter +856 1191. Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt.

Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch bisher nicht vollstreckt. Die steigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Auch der Besitz geringer Mengen ,auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- oder Haftstrafen geahndet (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es ist verboten, sich nach 22 Uhr an der unteren Uferpromenade des Mekongs in Vientiane aufzuhalten. Der Fluss ist hier unmittelbares Grenzgebiet. Touristen, die sich nach 22 Uhr dort aufhalten, laufen Gefahr, von Grenzpolizisten verhört und verhaftet zu werden.

Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.

Sog. Rowdytum ist verboten und wird mit Geldstrafe bestraft. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.

Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Laos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Einreisevisum vor Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin , die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com).

Online-Visum (eVisa)
Für Touristen ist es ebenfalls möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches e-Visa zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa on Arrival)
Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise.

Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber .
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
  • Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 02.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 02.07.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann.

Visum vor Einreise
Grundsätzlich ist das Visum vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com).

Im Rahmen des laotischen Tourismusjahres „Visit Laos 2024“ kann über die Botschaft von Laos in Berlin ein Mehrfachreisevisum für Laos beantragt und die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage verlängert werden. Diese Regelung gilt noch bis 31. Dezember 2024.

Beim Visum bei Einreise oder E-Visa bleibt es bei einer einzigen Einreise mit der Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage verlängern.

Online-Visum (eVisa)
Siehe auch Visum vor der Einreise.

Für Touristen ist es ebenfalls möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches E-Visa zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage.

Visum bei Einreise (Visa on Arrival)
Siehe auch Visum vor der Einreise.

Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise.

Verlängerung des Visums
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 13.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 13.09.2024

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung


Eilmeldung
Der Tropensturm Yagi und anhaltend starke Regenfälle forderten bereits mehrere Hundert Tote. Aktuell kommt es vielerorts zu Hochwasser, Erdrutschen und dadurch auch zu beschädigten Straßen und Infrastruktur; Transport- und Versorgungsprobleme sowie Stromausfälle können daher auftreten. Des Weiteren können Gefahren auch von überfluteten elektrischen Anlagen ausgehen (Stromschlag).

Für die kommenden Tage werden besonders im Norden und Nordosten Thailands, Laos und Vietnam weiterhin große Niederschlagsmengen und Überschwemmungen entlang des Mekong-Flusses erwartet. Derzeit besteht eine große Gefahr von Erdrutschen, Überschwemmungen und Hochwasser.
  • Wenn Sie sich in den betroffenen Regionen aufhalten, lassen Sie bitte besondere Vorsicht walten.
  • Beachten Sie die Hinweise des thailändischen Amts für Meteorologie und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie Vorhersagen zu erhöhten Pegelständen und Überschwemmungen z.B. bei der Mekong River Commission.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 29.11.2024

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Stand 29.11.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

In Vang Vieng ist es im November 2024 zu mehreren Fällen von Methanolvergiftungen mit tödlichem Ausgang unter Touristen durch Konsum von als alkoholisch gekennzeichneten Getränken gekommen. Methanol lässt sich von Alkohol nicht am Geschmack oder Geruch unterscheiden.
  • Seien Sie sich des Risikos einer Methanolvergiftung durch Konsum von als alkoholisch gekennzeichneten Getränken (z. B. Cocktails) bewusst und vermeiden Sie diese insbesondere bei unklarer Herkunft.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 09.04.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 09.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Methanolvergiftungen)


Sicherheit
Kriminalität

Durch ansteigenden Drogenmissbrauch kommt es zu einer Zunahme der Kriminalität, auch mit tödlichem Ausgang. Beim Genuss mit Drogen versetzter Lebensmittel und Getränke drohen schwere gesundheitliche Schäden.

In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng können Überfälle, Handtaschen- und Moped-Diebstähle vorkommen. Besondere Vorsicht ist bei Handtaschenraub geboten, bei denen sich Diebe ihren Opfern auf dem Moped von hinten nähern und ihnen Handtaschen und Rucksäcke entreißen.

Motorrad- oder Mopedvermietungen verlangen als Sicherheit regelmäßig den Reisepass und geben diesen auch bei geringen Schäden am Zweirad oder bei Diebstahl oftmals nur nach Zahlung eines willkürlich festgesetzten Betrages zurück.
In vielen Mietverträgen ist kein Schadensausgleich im Falle eines Diebstahls vorgesehen, die Vermietungen verlangen in diesen Fällen meist mindestens die Zahlung des Neuwerts. In Einzelfällen sprechen sich Vermieter und Diebe zum Nachteil des Mieters ab, sog. „Scooter Scams“.

Bei Streitigkeiten mit Zweiradvermietungen greift die Polizei in der Regel nicht ein. Die Deutsche Botschaft Vientiane kann in solchen Fällen höchstens vermittelnd tätig werden.

In der Sonderwirtschaftszone „Goldenes Dreieck“ im Distrikt Ton Pheung in der Provinz Bokeo, die an Thailand und Myanmar grenzt, kommt es zu erheblichen kriminellen Aktivitäten in den Bereichen Drogen- und Menschenhandel sowie Arbeitsbetrug.

Es besteht die Gefahr einer Methanolvergiftung durch selbstgebrannten/gepanschten Alkohol in einfacheren Unterkünften und überall dort, wo kostenloser Alkohol angeboten wird, siehe auch Gesundheit – Methanolvergiftungen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr.
  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit Drogen.
  • Achten Sie beim Kauf von Alkohol auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole). Meiden Sie selbstgebrannten bzw. gepanschten Alkohol, auch wenn dieser Ihnen kostenlos angeboten wird.
  • Lassen Sie bei Aufenthalten in der Provinz Bokeo äußerste Vorsicht walten.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie möglichst die Hinterlegung Ihres Reisepasses bei Motorrad- oder Mopedvermietern und prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen für den Verlustfall, verzichten Sie ggf. auf die Anmietung.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Prüfen Sie angebliche Arbeitsangebote sorgfältig und seien Sie sich der Gefahr bewusst, dass es sich um kriminelle Unternehmungen handeln könnte.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Kontaktieren Sie im Notfall die Polizei unter folgenden Nummern:
  • Polizeinotrufnummer: 1191
  • Tourist Police: +856 (0)21 212 520
  • Tourist Police Vientiane: +856 (0)21 251 128.
  • Bei Verkehrsunfällen kontaktieren Sie die Polizei unter +856 21212703.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt.

Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden verhängt, wenn auch nicht vollstreckt.

Der Besitz bereits geringer Mengen, auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zu einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße können in Einzelfällen mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es besteht ein Verbot für die Ein-/Ausfuhr, Verwendung und Herstellung von E-Zigaretten und sogenannten Verdampfern. Ferner ist der Besitz, Gebrauch, Handel und Vertrieb untersagt.

Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.

Sog. „Rowdytum“ ist verboten und wird mit Geldstrafe geahndet. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.

Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.

Gesundheit
Methanolvergiftungen

Durch Konsum von als alkoholisch gekennzeichneten Getränken unklarer Herkunft kommt es wiederholt zu Fällen von Methanolvergiftung mit z.T. tödlichem Ausgang auch unter Touristen. Methanol lässt sich von Alkohol nicht am Geschmack oder Geruch unterscheiden. Gefahr besteht auch in einfacheren Unterkünften, wenn dort Alkohol kostenlos angeboten wird.
  • Kaufen Sie Alkohol nur in lizenzierten Fachgeschäften. Achten Sie auf ungeöffnete Originalverpackungen und offizielle Lizenzierung (Steuerbanderole).
  • Meiden Sie selbstgebrannten Alkohol unklarer Herkunft, insbesondere wenn dieser Ihnen in einfacheren Unterkünften oder auf der Straße kostenlos angeboten wird.
  • Verzichten Sie insbesondere auf kostenlose Begrüßungsdrinks („Welcome shots“) in Bars oder Clubs.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 20.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 20.05.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Provinz Bokeo - Distrikt Paktha, Provinz Xaisomboun)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Provinz Bokeo (Distrikt Paktha)

Nach Berichten über Zusammenstöße zwischen der laotischen Armee und bewaffneten Gruppen an der laotisch-thailändischen Grenze im Distrikt Paktha (Provinz Bokeo) kommt es zu verstärkter Präsenz des Militärs sowie Kontrollen.

Provinz Xaisomboun
In der Provinz Xaisomboun gab es bis 2021 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften. Einzelne Protestaktionen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Verlassen Sie die gekennzeichneten Wege nicht.
  • Vermeiden Sie Fahrten in die Provinzen Bokeo oder Sainyabuli (auch bekannt als Xayabouly).
  • Vermeiden Sie Fahrten, die in die Nähe des Grenzstreifens zu Kambodscha führen.
  • Zur Sicherheit auf der kambodschanischen Seite beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 12.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 12.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Registrierung bei Ein- und Ausreise)
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Registrierung bei Ein- und Ausreise

Seit 1. September 2025 müssen sich Reisende – zusätzlich zu ggf. bestehenden Visumerfordernissen - jeweils spätestens drei Tage vor der Ein- und Ausreise nach bzw. von Laos online über die Lao Digital Immigration Form registrieren, siehe Einreise und Zoll. Dies gilt bei Nutzung der folgenden Grenzübergänge:
  • Wattay International Airport
  • Luang Prabang International Airport
  • Pakse International Airport
  • Lao-Thai Friendship Bridge I
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum, das vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung, online oder bei Einreise beantragt werden kann. Zudem ist ggf. eine Registrierung vor der Ein- und Ausreise erforderlich.

Visum vor der Einreise
Grundsätzlich ist das Visum vor der Einreise bei einer laotischen Auslandsvertretung zu beantragen. Zuständig für die Visumerteilung sind die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (520.502/1-3 Soi Sahakarnpramoon, Phacha-Uthit Road, Wangthonglang, Bangkok 10310, Tel.: (+662) 539 3642, (+662) 539 3827, E-Mail: laoembassyinbkk@gmail.com) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (512/2 Tombon Sila Amphae Mueang Khonkaen 4000, Tel.: (+6643) 393 402, E-Mail: Ckklao@hotmail.com).

Online-Visum (E-Visa)
Für Touristen ist es möglich, für einen Aufenthalt von 30 Tagen vor Einreise ein elektronisches E-Visum zu erhalten. Derzeit berechtigt das elektronische Visum nur zur Einreise an den Grenzstellen Wattay International Airport, Lao-Thai Friendship Bridge in Vientiane, Luang Prabang International Airport, Pakse International Airport und Lao-Thai Friendship Bridge II in Savannakhet. Eine Ausweitung auf andere Grenzstellen ist geplant. Das elektronische Visum ist für 30 Tage gültig. Die Visumgebühr beträgt 50 USD. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Arbeitstage. Bei einem E-Visum besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise.

Visum bei Einreise (Visa on Arrival)
Sogenannte „Visa on Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet sowie an einigen internationalen Grenzübergängen zum Preis von 40 USD gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von zwei aktuellen Lichtbildern beantragt werden. Da es vorkommen kann, dass das Verfahren an einem Landgrenzübergang auch vorübergehend nicht verfügbar ist, sollten sich Reisende vor Anreise vergewissern, dass an dem Grenzübergang Visa bei Einreise erteilt werden. Die laotische Einwanderungsbehörde veröffentlicht eine Liste von Checkpoints mit Informationen zu Visa bei Einreise. Bei einem Visum bei Einreise (Visa on Arrival) besteht die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts von 30 Tagen auf 60 Tage zu verlängern; es bleibt bei einer Einreise.

Verlängerung des Visums
Visa für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden (20.000 LAK/Tag, ca. 1,50 EUR). Wird die Visumsdauer überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 USD pro Tag „Overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischungsimpfungen alle zehn Jahre haben.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 05.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 05.01.2026

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Malaria)


Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

In Laos besteht ganzjährig ein Malariarisiko.

Der Anteil an Malaria tertiana-Fälle (P. vivax) beträgt 86 %, 14 % sind Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen, selten kommt P. knowlesi vor. Mefloquin-Resistenzen kommen vor. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Ein hohes Malariarisiko besteht in Teilgebieten im südlichen Drittel des Landes an der Grenze zu Kambodscha bzw. Vietnam.
Ein mittleres Risiko besteht in Teilgebieten in der südlichen Hälfte des Landes an der Grenze zu Vietnam.

Ein geringes Risiko besteht in den restlichen Landesteilen (Ausnahmen s. o.).
Vientiane (Stadtzentrum) gilt als malariafrei.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil oder-, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Eine Chemoprophylaxe mit Mefloquin/Lariam ist aufgrund von Resistenzen nicht empfohlen.
  • Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl der Medikamente und deren persönlicher Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme reisemedizinisch beraten.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 16.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 16.03.2026

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Impfschutz)


Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Chikungungya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, und Japanische Enzephalitis empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Laos 31.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Laos
Stand 31.07.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt.

Bei schweren Drogenvergehen drohen lebenslängliche Haftstrafen oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 g Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Besondere Vorsicht ist daher geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich.
  • Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.
Der Besitz bereits geringer Mengen, auch im Transitbereich von Flughäfen, kann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Strafverfahren entsprechen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zu einer erheblichen Geldstrafe führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße können in Einzelfällen mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden (offizielles Strafmaß liegt bei 500 bis 5.000 USD). Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels und Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch deutsche Staatsangehörige wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Es besteht ein Verbot für die Ein-/Ausfuhr, Verwendung und Herstellung von E-Zigaretten und sogenannten Verdampfern. Ferner ist der Besitz, Handel und Vertrieb untersagt.

Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Geldstrafe geahndet. Es ist vorgekommen, dass Reisende im Zug festgenommen wurden, weil sie Karten gespielt haben. Dabei spielte es keine Rolle, dass es sich bei dem Kartenspiel nicht um ein Glückspiel handelte.

Sog. „Rowdytum“ ist verboten und wird mit Geldstrafe geahndet. Gemeint ist der Verstoß gegen die Regeln und die Disziplin des sozialen Lebens unter gleichzeitiger Anwendung von Gewalt, Drohungen, beleidigender Sprache oder anderer Aktivitäten, die der sozialen Ordnung widersprechen.

Ein konsularischer Beistand ist außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, aber ab einem Wert von 10.000 USD zu deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

Besondere Vorsicht ist geboten bei der Mitnahme von Paketen, Taschen oder Gepäckstücken für Dritte. Reisende sind für deren Inhalt verantwortlich, siehe auch Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
  • Nehmen Sie keinerlei Pakete, Taschen, Gepäckstücke etc. für Dritte mit.
Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt; mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office, Tel.: +856 21 31 66 90) einzuholen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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