Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 19.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 19.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 27.07.2011

Aktueller Hinweis
Am 26.07.2011 ist es zu gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos gekommen. Auf Grund der unklaren Sicherheitslage wird Reisenden geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage ruhig.
Zuletzt war es im März 2008 im Nachgang zur Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo in Nord-Mitrovica zu gewalttätigen, gegen UNMIK und KFOR gerichteten Ausschreitungen in größerem Umfang gekommen. Damals wurden auch Schusswaffen und Explosionsstoffe gebraucht. Anlässlich einer Demonstration in Nord-Mitrovica kam es auch am 02.07.2010 zur Explosion einer Handgranate, bei der eine Person getötet wurde. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei, wegen gleichwohl fortbestehender Minengefahr wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt und sich dabei zur vollständigen und lückenlosen Umsetzung des sog. Ahtisaari-Pakets, insbesondere im Bereich Minderheitenschutz verpflichtet. Die völkerrechtliche Anerkennung durch Deutschland ist am 21.02.2008 erfolgt, die der wichtigsten Partner in EU und NATO ebenfalls in derselben Woche. Mittlerweile haben 22 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Republik Kosovo anerkannt.

Geld / Kreditkarten
In Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich. Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.

Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres akzeptiert.
Straßenbenutzungsgebühren
Der Straßenzustand in Kosovo ist allgemein schlecht. Mautgebühren oder sonstige Straßenbenutzungsgebühren werden nicht erhoben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Kosovo besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich und verstößt gegen die kosovarischen Einreisebestimmungen!

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise

Weitere Anmerkungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.

Visum
Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:
  • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein und 2 l Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
  • Parfum oder Eau de Toilette (60 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette)
  • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- Euro.
Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren einführen.
Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.
Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der neuen Website der Zollbehörden in Kosovo, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: www.dogana-ks.org

Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen, ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 28.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 28.07.2011

Änderungen
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Seit dem 26.07.2011 ist es zu gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos gekommen. Auf Grund der angespannten Sicherheitslage dort wird Reisenden geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 15.09.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 15.09.2011

Aktueller Hinweis
Seit den gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos Ende Juli 2011 bleibt die Lage dort nach wie vor angespannt.
Es wird daher Reisenden weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage ruhig.
Zuletzt war es im März 2008 im Nachgang zur Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo in Nord-Mitrovica zu gewalttätigen, gegen UNMIK und KFOR gerichteten Ausschreitungen in größerem Umfang gekommen. Damals wurden auch Schusswaffen und Explosionsstoffe gebraucht. Anlässlich einer Demonstration in Nord-Mitrovica kam es auch am 02.07.2010 zur Explosion einer Handgranate, bei der eine Person getötet wurde. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei, wegen gleichwohl fortbestehender Minengefahr wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt und sich dabei zur vollständigen und lückenlosen Umsetzung des sog. Ahtisaari-Pakets, insbesondere im Bereich Minderheitenschutz verpflichtet. Die völkerrechtliche Anerkennung durch Deutschland ist am 21.02.2008 erfolgt, die der wichtigsten Partner in EU und NATO ebenfalls in derselben Woche. Mittlerweile haben 22 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Republik Kosovo anerkannt.

Geld / Kreditkarten
In Kosovo ist der Euro offizielle Währung. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen Restaurants und größeren Geschäften möglich. Das Bankensystem ist funktionstüchtig, das Netz der Geldautomaten mittlerweile auch außerhalb der großen Städte relativ gut ausgebaut. Bei der Benutzung von Geldautomaten außerhalb von Bankfilialen sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Bei Betrieb und Zulassung von Fahrzeugen in Kosovo muss eine örtliche Kfz-Versicherung an den Grenzübergangsstellen abgeschlossen werden. Die Prämie bemisst sich nach der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Die grüne Versicherungskarte wird in Kosovo nicht anerkannt. Der deutsche Führerschein (EU-Papier –bzw. Kartenformat) wird ohne weiteres akzeptiert.
Straßenbenutzungsgebühren
Der Straßenzustand in Kosovo ist allgemein schlecht. Mautgebühren oder sonstige Straßenbenutzungsgebühren werden nicht erhoben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Kosovo besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich und verstößt gegen die kosovarischen Einreisebestimmungen!

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Weitere Anmerkungen Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.

Visum
Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Konsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld nach Kosovo ist in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge über 10.000 Euro müssen jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Strafzoll in Höhe von 25%, bezogen auf den Wert der nicht deklarierten Geldmenge.
Die Einfuhr von Waren unterliegt folgenden Beschränkungen:
  • Alkoholika (1 l Spirituosen mit über 22% Alkoholgehalt oder 2 l Tafelwein und 2 l Schaumwein, Likörwein bzw. Likör)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder 250 g jeder Mischung der genannten Produkte)
  • Parfum oder Eau de Toilette (60 ml Parfum und 250 ml Eau de Toilette)
  • Sonstige, nicht zum Verkauf bestimmte Waren (einschließlich Geschenken und Souvenirs) bis zu einem Wert von 175,- Euro.
Personen unter 17 Jahren dürfen weder Alkoholika, noch Tabakwaren einführen.
Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten gesonderte Zollvorschriften. Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, die älter als acht Jahre sind (Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der Erstzulassung), nicht nach Kosovo eingeführt werden.
Weitere Hinweise zu besonderen Zollvorschriften können auf der neuen Website der Zollbehörden in Kosovo, die auch in englischer Sprachfassung zur Verfügung steht, unter folgendem Link gefunden werden: http://www.dogana-ks.org

Bei der Einfuhr von humanitären Gütern ist vorab eine Sondergenehmigung der kosovarischen Zollbehörden einzuholen, ansonsten werden bei deren Einfuhr nach Kosovo die regulären Zollabgaben fällig.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Kosovo sind einverständliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen (abhängig von der Fallkonstellation ab 16 oder ab 18 Jahren) grundsätzlich straffrei. Eine Differenzierung nach homo- oder heterosexuellen Handlungen findet nicht statt. An das Merkmal des „Einverständnisses“ setzt das kosovarische Strafrecht strenge Maßstäbe; beispielsweise führt jede Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Strafbarkeit. Die Förderung der Prostitution unter Ausnutzung einer wirtschaftlichen Abhängigkeit wird z.B. mit Freiheitsstrafe bis zu acht Jahren bestraft.

Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Kosovo kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien sowie Kosovo vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auch in Kosovo ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Übertragungen auf Menschen sind bisher nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
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Gruß
Birgitt
PeterM
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 15.09.2011

Beitrag von PeterM »

Weil das Update mit heutigem Tag kam: Es bestand/besteht die Annahme, dass eine "semi-offiziell" geplante Aktion der kosovarischen Polizei am 16.9. zu möglichen neuen Spannungen im Nordkosovo führen wird. Diese Aktion ist mittlerweile äußerst unwahrscheinlich, der kosovarische Inneminister befindet sich im Ausland (ich hab' ihn vor einer Stunde im Rahmen einer Veranstaltung gesprochen)

Grüsse
Peter
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 16.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 16.01.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Meldepflicht in Serbien


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Kosovo besteht für deutsche Staatsangehörige Passpflicht. Eine Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich und verstößt gegen die kosovarischen Einreisebestimmungen!


Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Reisepass Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit drei Monate ab Einreise
Weitere Anmerkungen Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.

Visum
Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.
Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Meldepflicht in Serbien
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Verstöße gegen die Meldepflicht in Serbien können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Serbien.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 16.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 16.02.2012

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Seit den gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos Ende Juli 2011 bleibt die Lage dort nach wie vor angespannt.
Es wird daher Reisenden weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Dies betrifft die Gebiete nördlich des Flusses Ibar in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 10.04.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 10.04.2012

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Seit den gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos Ende Juli 2011 bleibt die Lage dort nach wie vor angespannt. Am 8. April 2012 wurde bei einem Anschlag auf den "Three Towers Complex" in Nord-Mitrovica eine Person getötet. Die Hintergründe über die Täterschaft sind bislang nicht bekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommen wird
Es wird daher Reisenden weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Dies betrifft die Gebiete nördlich des Flusses Ibar in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 30.08.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kosovo:
Stand 30.08.2012

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Im Norden Kosovos ist bei angespannter Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 eine Beruhigung der Situation zu verzeichnen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten, sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt. Reisenden wird weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Dies betrifft die Gebiete nördlich des Flusses Ibar in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica. Insbesondere sollten bis auf weiteres die Grenzübergänge zu Serbien (bei Brnjak bzw. Jarinje) nicht benutzt werden. Grundsätzlich wird geraten, größere Menschenansammlungen zu meiden und besonders vorsichtig zu handeln
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 23.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 23.10.2012

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise, Innenpolitische Lage


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei, wegen gleichwohl fortbestehender Minengefahr wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 04.01.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kosovo:
Stand 04.01.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Norden Kosovos ist bei angespannter Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 eine Beruhigung der Situation zu verzeichnen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt. Reisenden wird weiterhin geraten, von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos abzusehen. Dies betrifft die Gebiete in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica. Reisenden wird geraten, sich vorher über die Lage im Norden kundig zu machen, vorsichtig zu handeln und beispielsweise größere Menschenansammlungen zu meiden.
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei, wegen gleichwohl fortbestehender Minengefahr wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 15.07.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 15.07.2013

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Personalausweis


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.
Dem Auswärtigen Amt liegen bislang noch keine Erfahrungswerte hinsichtlich der tatsächlichen Akzeptanz des Personalausweises bei der Einreise vor. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Meldepflicht in Serbien
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land vorlegen können. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Verstöße gegen die Meldepflicht in Serbien können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Serbien.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 19.09.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kosovo:
Stand 19.09.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Norden Kosovos hat sich die Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 weitgehend beruhigt. sie bleibt aber angespannt. Am 19. September 2013 wurde auf einen Konvoi der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission zwischen Zvecan und Leposavic ein Anschlag verübt. Dabei kam ein EULEX-Beamter ums Leben. Es kann insbesondere im Umfeld der Kommunalwahlen am 3. November 2013 nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt.

Reisenden wird deshalb geraten, sich vor Reisen in den Norden von Kosovo über die Lage kundig zu machen, die Reisen umsichtig vorzubereiten, ortskundige Personen dabei einzubeziehen, vorsichtig zu handeln und beispielsweise größere Menschenansammlungen zu meiden. Von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos wird bis zu den Wahlen am 3. November 2013 abgeraten. Dies betrifft die Gebiete in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica.

Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v.a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Es wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen, um ein Restrisiko auszuschließen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 07.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 07.11.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Norden Kosovos hat sich die Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 weitgehend beruhigt, sie bleibt aber angespannt. Am 19. September 2013 wurde auf einen Konvoi der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission zwischen Zvecan und Leposavic ein Anschlag verübt. Dabei kam ein EULEX-Beamter ums Leben. Es kann insbesondere im Umfeld des nachzuholenden ersten Wahlgangs in Nord-Mitrovica am 17. November sowie beim zweiten Wahlgang der Kommunalwahlen am 1. Dezember 2013 nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt.
Reisenden wird deshalb geraten, sich vor Reisen in den Norden von Kosovo über die Lage kundig zu machen, die Reisen umsichtig vorzubereiten, ortskundige Personen dabei einzubeziehen, vorsichtig zu handeln und beispielsweise größere Menschenansammlungen zu meiden. Von nicht notwendigen Reisen in den Norden Kosovos wird bis zu den Wahlen am 1. Dezember 2013 abgeraten. Dies betrifft die Gebiete in den vier Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica.
Trotz der grundsätzlich sehr gastfreundlichen Einstellung der Bevölkerung wird in einigen Teilgebieten (v. a. der mehrheitlich von Kosovo-Serben bewohnten Region nördlich des Flusses Ibar) der Republik Kosovo weiterhin empfohlen, sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Es wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen, um ein Restrisiko auszuschließen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 03.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 03.12.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Norden Kosovos (Gemeinden Zubin Potok, Leposavic, Zvecan und Nord-Mitrovica) hat sich die Lage seit den gewalttätigen Zusammenstößen Ende Juli 2011 weitgehend beruhigt, sie bleibt aber angespannt. Am 19. September 2013 wurde auf einen Konvoi der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission zwischen Zvecan und Leposavic ein Anschlag verübt. Dabei kam ein EULEX-Beamter ums Leben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es erneut zu isolierten sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt.
Reisenden wird deshalb geraten, sich vor Reisen in den Norden von Kosovo über die Lage kundig zu machen, die Reisen umsichtig vorzubereiten, ortskundige Personen dabei einzubeziehen bzw. sich bei individuell durchgeführten Reisen von Ortskundigen begleiten zu lassen, vorsichtig zu handeln und beispielsweise größere Menschenansammlungen zu meiden.

Innenpolitische Lage
Im restlichen Teil Kosovos ist die Lage grundsätzlich ruhig.
Am 22.10.2012 ist es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen bei einer Demonstration in der Hauptstadt Pristina gekommen, bei denen es auch Verletzte gegeben hat. Isolierte Zwischenfälle können auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Es wird empfohlen, sich auch über die lokalen Medien über die Sicherheitslage vor Ort zu informieren.

Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Kosovo besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Auch Kleinkriminalität gegenüber Ausländern ist selten. Vor dem Hintergrund der weit verbreiteten Armut wird jedoch angeraten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Kosovo ist nach Einschätzung von UNMAAC mittlerweile weitgehend minenfrei. Es wird jedoch angeraten, die befestigten Straßen und ständig befahrenen Wege nicht zu verlassen, um ein Restrisiko auszuschließen.
In Kosovo befinden sich mehrere hunderttausend illegale Schusswaffen in Privatbesitz; die Hemmschwelle zu deren Einsatz ist vergleichsweise niedrig. Der Einsatz von Waffengewalt richtet sich jedoch in aller Regel nicht gegen Ausländer.
Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit anlässlich politischer Demonstrationen sollten gemieden werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kosovo 05.12.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kosovo:
Stand 05.12.2013

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Personalausweis


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja (nur biometrischer Personalausweis im Scheckkartenformat)
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Die Einreise mit dem nicht-biometrischen, großformatigen Personalausweis ist nicht mehr möglich. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Die Einreise nach Kosovo ist nur bis zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss eine Verlängerung der erlaubten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind 15 Tage vor Ablauf der 90-Tage-Frist beim Polizeihauptquartier in Pristina zu stellen.

Ein- bzw. Ausreise über Serbien
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar und kann zur Festnahme führen. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt.
Nach wie vor kann man auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur dann einreisen, wenn man einen gültigen serbischen Einreisestempel im Reisepass besitzt (der z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann). Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt und zumeist von den serbischen Behörden unkenntlich gemacht. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Meldepflicht in Serbien
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land vorlegen können. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Verstöße gegen die Meldepflicht in Serbien können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Serbien.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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