Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:
Stand 11.10.2016 (Unverändert gültig seit: 11.10.2016)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 30.08.2016 fand ein Anschlag auf die chinesische Botschaft in Bischkek statt. Nunmehr gibt es Hinweise auf weitere Anschlags- und Entführungsplanungen, die sich auch gegen ausländische Einrichtungen und Ziele richten können. Reisende und deutsche Staatsangehörige, die in Kirgistan ansässig sind, sollten sich anhand dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie mit Hilfe der lokalen Medien über die Sicherheitslage informieren, den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge leisten und sich in der Öffentlichkeit umsichtig verhalten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden, von vorhersehbaren Verhaltensweisen (z. B. Fahrten zum immer gleichen Zeitpunkt über dieselbe Fahrtroute) sollte Abstand genommen werden.
Für den 11.12.2016 wurde ein innenpolitisch umstrittenes Verfassungsreferendum terminiert. Im Vorfeld des Referendums ist mit Demonstrationen und Versammlungen zu rechnen, die gemieden werden sollten.
Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 29.06.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 11.10.2016
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 24.10.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 24.10.2016
(Unverändert gültig seit: 24.10.2016)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Aktueller medizinischer Hinweis
Im Jahr 2015/2016 ist es zu einer Epidemie von Meningitis mit mehr als 300 Fällen gekommen, überwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Solche Epidemien wiederholen sich in regelmäßigen Abständen und können durch unterschiedliche Erreger hervorgerufen werden.
Impfschutz
Impfvorschriften: Gelbfieber: für die Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich, sondern nur bei Einreise aus Gelbfieber Endemie Gebieten (www.who.int/ith/countries/en/index.html).
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
Malaria
Im Grenzgebiet zu Kasachstan nordwestlich von Bischkek gibt es ein geringes Malariarisiko. Auch aus den südlichen Provinzen Osch, Dschalal-Abad und Batken wurden in der Vergangenheit Malariaerkrankungen gemeldet. Es handelt sich ausschließlich um Malaria tertiana durch P.vivax Infektionen, in den letzten 10 Jahren wurden keine autochthonen Fälle mehr gemeldet. Sollten diese Regionen im Sommer und Herbst besucht werden, ist in den Abend- und Nachtstunden eine Expositionsprophylaxe durch geeignete langärmelige Kleidung und mückenabweisende Hautmittel (Repellentien) empfehlenswert.
Weitere Infektionskrankheiten:
In Waldgebieten kann es besonders im Sommer zur Übertragung von Krankheiten durch Zecken bisse kommen (Borreliose, FSME). Bei engem Kontakt zu Tieren können Infektionen der endemisch vorliegenden Erkrankungen vorkommen (z.B. Brucellose, Echinococcose).
Sonstige Gesundheitsgefahren:
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z. B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden. Die deutsche Botschaft in Bischkek verfügt für den Notfall über eine Adressliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 02.11.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 02.11.2016
(Unverändert gültig seit: 02.11.2016)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Für den 11.12.2016 wurde ein innenpolitisch umstrittenes Verfassungsreferendum terminiert. Im Vorfeld des Referendums ist mit Demonstrationen und Versammlungen zu rechnen, die gemieden werden sollten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Registrierung
Alle Ausländer, die ab dem 04.11.2016 für mehr als fünf Tage nach Kirgisistan einreisen, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Die Registrierung muss innerhalb der ersten fünf Tage erfolgen, unabhängig davon, ob man mit oder ohne Visum eingereist ist. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst. Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der Büros: http://grs.gov.kg/ru/subord/drnags/address/.Ein Antragsformular gibt es nicht. Vorzulegen sind der Reisepass, eine Kopie des Reisepasses (Passdatenseite und Seite mit dem Einreisestempel), und bei Unterkunft im Hotel ein entsprechender Nachweis, bei privater Unterkunft muss der Eigentümer zusammen mit dem Ausländer vorsprechen.
Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen konsularischen Vertretung eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie die Registrierungspflicht für Ausländer ab dem 04.11.2016.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 30.12.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:
Stand 30.12.2016 (Unverändert gültig seit: 30.12.2016)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Registrierung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst. Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der Büros: http://grs.gov.kg/ru/subord/drnags/address/.
Visum
Seit dem 27.07.2012 ist für die Einreise nach Kirgisistan für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum mehr erforderlich. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen konsularischen Vertretung eingeholt werden muss. Bitte beachten Sie die Registrierungspflicht für Ausländer ab dem 04.11.2016.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 11.04.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 11.04.2017
(Unverändert gültig seit: 11.04.2017)
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.
Visum und Registrierungspflicht
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst. Hier finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der Büros: http://grs.gov.kg/ru/subord/drnags/address/.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die kirgisischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung, mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer, grundsätzlich möglich ist. Anderenfalls ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 01.09.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:
Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.
Visum und Registrierungspflicht
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden. Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (www.who.int). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60 Jährige). Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.
Malaria
Seit November 2016 ist das ganze Land offiziell von der WHO als malariafrei erklärt worden. Zuvor gab es vereinzelt nachgewiesene Infektionen mit Plasmodium vivax.
HIV/ AIDS
Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kirgistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über. 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkkulosemedikamente ist relativ hoch.
Frühsommermeningoenzephalits FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.
Bruzellose
Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzellosekrankungen erfasst.Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion , die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Es wird empfohlen, wichtige Medikamente sowie Verbandmaterial und Einwegspritzen mitzuführen, da diese auch bei Behandlung in Krankenhäusern selbst beschafft werden müssen. Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 13.07.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 13.07.2018
(Unverändert gültig seit: 13.07.2018)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente-Anmerkungen)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.
Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.
Visum und Registrierungspflicht
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich außerdem innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Anfang September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden. Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 16.10.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan:
Stand 16.10.2018
(Unverändert gültig seit: 16.10.2018)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Führerschein)
Besondere Zollvorschriften (Deviseneinfuhr)
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land/Straßenverkehr
Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten, da sie wegen teilweise sehr schlechter Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich sind. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.
Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Bei Ausländern gilt dann, dass vor Ausreise unter Umständen der Ausgang eines Gerichtsprozesses abgewartet werden muss. Es wird daher davon abgeraten, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.
In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
Führerschein
Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.11.1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden, in der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.
Der Internationale Führerschein gilt stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.
Grenzübergänge
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Beim Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan handelt es sich nicht um einen internationalen Grenzübergang. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen der Grenzübertritt dort häufig verwehrt.
Sprachkenntnisse
Beim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne kirgisische oder russische Sprachkenntnisse sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen (auch aus Sicherheitsgründen).
Verhalten bei Polizeikontrollen
Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ. Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten. Reisende sollten daher ihren Reisepass stets bei sich führen.
Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. Leider kam es in der Vergangenheit mehrfach vor, dass Touristen dazu genötigt wurden, oft unter dem Vorwand der Drogenkontrolle. Anschließend wurden die Betroffenen in manchen Fällen unter Druck gesetzt und mit der Forderung von „Gebühren“ konfrontiert. Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie auf Ihre Rechte hin. Lassen Sie die Situation nicht eskalieren. Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft. Sollten Sie zu Geldzahlungen genötigt worden sein oder sonstiges Fehlverhalten der Sicherheitskräfte festgestellt haben, nimmt die Botschaft gern Ihre Beschwerde auf und meldet den Fall an die kirgisischen Behörden.
Sonstige Verhaltenshinweise
Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden. Von „wildem Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter rät die Botschaft aus Sicherheitsgründen ab.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Som (KGS). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, bieten sich jedoch in Bischkek an den Geldautomaten zur problemlosen Bargeldabhebung an.
Der Umtausch von Bargeld in Euro oder US-Dollar ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 US-Dollar pro Person deklariert werden.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1,5 Liter Alkohol und 2 Liter Wein können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.
Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die kirgisischen Zollbehörden haben mitgeteilt, dass die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung, mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer, grundsätzlich möglich ist. Anderenfalls ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Gruß
Birgitt
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:
Stand: 08.08.2019 (Unverändert gültig seit: 08.08.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelles
Beim Versuch der Festnahme des ehemaligem Staatspräsidenten Atambayev gab es in der Nacht vom 7. auf den 8. August 2019 in Koi Tash bei Bischkek Konfrontationen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten, die ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderten. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch in den nächsten Tagen in Bischkek und möglicherweise auch an anderen Orten in Kirgisistan zu Demonstrationen oder Zusammenstößen kommt.
• Bitte verhalten Sie sich in den nächsten Tagen besonders umsichtig.
• Verfolgen Sie die Nachrichtenlage über die Medien, ihren Reiseveranstalter und/oder einheimische Kontakte eng.
• Meiden Sie insbesondere Menschenansammlungen und Demonstrationen
• Halten Sie regelmäßigen Kontakt zu Ihren Angehörigen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 06.09.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kirgisistan:
Stand: 06.09.2019 (Unverändert gültig seit: 06.09.2019)
Letzte Änderungen:
Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch in den Grenzregionen zu Usbekistan und Tadschikistan, wo es auch noch Landminen gibt. Anfang August 2019 kam es in Koi Tash bei Bischkek zu Konfrontationen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten.
• Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 10.10.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan
Stand 10.10.2020
(Unverändert gültig seit: 10.10.2020)
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Proteste nach Wahlen)
Aktuelles
Proteste nach Wahlen
Nach den Parlamentswahlen am 4. Oktober 2020 führten anfangs friedliche Proteste in der Nacht auf den 6. Oktober 2020 in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten. Am 10. Oktober 2020 hat Präsident Dscheenbekow den Ausnahmezustand über die Stadt Bischkek bis zum 21. Oktober 2020 verhängt. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.
Im Stadtzentrum von Bischkek kann es insbesondere im Bereich des Parlaments- und Präsidentensitzes weiterhin zu Auseinandersetzungen kommen. Erneute Beeinträchtigungen von Mobilfunknetzen und des Internets können nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig und bleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung oder Unterkunft.
- Verfolgen Sie die Nachrichten und Medien zur weiteren Entwicklung.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor allem in Stadtzentren weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Hinweise zum Corona-Virus in Kirgisistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 13.10.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan
Stand 13.10.2020
(Unverändert gültig seit: 13.10.2020)
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- Aktuelles (Proteste nach Wahlen)
Aktuelles
Proteste nach Wahlen
Nach den Parlamentswahlen am 4. Oktober 2020 führten anfangs friedliche Proteste in der Nacht auf den 6. Oktober 2020 in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten. Am 10. Oktober 2020 hat Präsident Dscheenbekow den Ausnahmezustand über die Stadt Bischkek bis zum 19. Oktober 2020 verhängt. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Im Stadtzentrum von Bischkek kann es insbesondere im Bereich des Parlaments- und Präsidentensitzes weiterhin zu Auseinandersetzungen kommen. Erneute Beeinträchtigungen von Mobilfunknetzen und des Internets können nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig und bleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung oder Unterkunft.
- Verfolgen Sie die Nachrichten und Medien zur weiteren Entwicklung.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor allem in Stadtzentren weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Hinweise zum Corona-Virus in Kirgisistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 16.10.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan
Stand 16.10.2020
(Unverändert gültig seit: 16.10.2020)
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- Aktuelles (Proteste nach Wahlen)
Aktuelles
Proteste nach Wahlen
Nach den Parlamentswahlen am 4. Oktober 2020 führten anfangs friedliche Proteste in der Nacht auf den 6. Oktober 2020 in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten.
Im Stadtzentrum von Bischkek kann es weiterhin zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen. Erneute Beeinträchtigungen von Mobilfunknetzen und des Internets können nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig und bleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung oder Unterkunft.
- Verfolgen Sie die Nachrichten und Medien zur weiteren Entwicklung.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor allem in Stadtzentren weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan
Stand 26.10.2020
(Unverändert gültig seit: 26.10.2020)
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- Aktuelles (Proteste nach Wahlen)
Aktuelles
Proteste nach Wahlen
Nach den inzwischen annullierten Parlamentswahlen vom 4. Oktober 2020 führten anfangs friedliche Proteste in der Nacht auf den 6. Oktober 2020 in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten.
Auch wenn die Sicherheitslage seither weitestgehend ruhig geblieben ist, kann es im Stadtzentrum von Bischkek nach wie vor sporadisch zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen. Erneute Beeinträchtigungen von Mobilfunknetzen und des Internets können nicht ausgeschlossen werden.
- Seien Sie besonders vorsichtig und bleiben Sie nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung oder Unterkunft.
- Verfolgen Sie die Nachrichten und Medien zur weiteren Entwicklung.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor allem in Stadtzentren weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Hinweise zum Corona-Virus in Kirgisistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
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Reise-/Sicherheitshinweis Kirgisistan 11.01.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kirgisistan
Stand 11.01.2021
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- Aktuelles (Proteste nach Wahlen)
- Gesundheit (Impfschutz)
Aktuelles
Proteste nach Wahlen
Nach den annullierten Parlamentswahlen vom 4. Oktober 2020 führten anfangs friedliche Proteste in der Nacht auf den 6. Oktober 2020 in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten.
Im Nachgang der Präsidentschaftswahl, die am 10. Januar 2021 stattgefunden hat, kann es insbesondere im Stadtzentrum von Bischkek nach wie vor sporadisch zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommen. Erneute Beeinträchtigungen von Mobilfunknetzen und des Internets können nicht ausgeschlossen werden.Gesundheit
- Seien Sie weiter vorsichtig und bleiben Sie bei Dunkelheit nach Möglichkeit in Ihrer Wohnung oder Unterkunft.
- Verfolgen Sie die Nachrichten und Medien zur aktuellen Entwicklung.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen vor allem in Stadtzentren weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Kirgisistan siehe:
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Birgitt




