Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand: 22.10.2005 Unverändert gültig seit: 22.10.2005
Für den 21.11.2005 ist ein landesweites Referendum über eine neue Verfassung angesetzt, das bereits jetzt heftige politische Auseinandersetzungen ausgelöst hat. Politische Demonstrationen und Unruhen in Nairobi, aber auch in anderen größeren Städten, können nicht ausgeschlossen werden.
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Bei Fahrten mit dem Auto in die vorgenannten Regionen sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen. Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.
Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Telefonnummern:
Deutsche Botschaft in Nairobi: (020) 426 21 00 und 445 17 00 bis 10
Botschaftsbüro in Mombasa: (041) 22 87 81
Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.09.2005 - 20.10.2011
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Sicherheitshinweis Kenia 29.11.2005
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 29.11.2005 Unverändert gültig seit: 29.11.2005
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen.. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Bei Fahrten mit dem Auto in die vorgenannten Regionen sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen. Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden.
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Sicherheitshinweis Kenia 30.08.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 30.08.2006 (Unverändert gültig seit: 30.08.2006)
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen.. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“, aber auch an dem regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, gibt zu Bedenken Anlaß, ob sie internationalen Standards entspricht.; Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Bei Fahrten mit dem Auto in die vorgenannten Regionen sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen. Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
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Sicherheitshinweis Kenia 13.09.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 13.09.2006 (Unverändert gültig seit: 13.09.2006)
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen.. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“gibt zu Bedenken Anlaß, ob sie internationalem Standard entspricht. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Bei Fahrten mit dem Auto in die vorgenannten Regionen sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen. Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
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Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
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Sicherheitshinweis Kenia 19.12.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 19.12.2006 (Unverändert gültig seit: 19.12.2006)
1. Aktueller Hinweis
Die in jüngster Zeit aufgetretenen schweren Überschwemmungen nach anhaltenden Regenfällen führen in aller Regel nicht zur Beeinträchtigung touristischer Zielgebiete.
In Zusammenhang mit den Unwetterschäden breitet sich die Cholera in der Küstenprovinz weiter aus. Im Kwale-Distrikt, wo es im Fischerdorf Vanga im September erste Einzelfälle gab, sind die gemeldeten Fallzahlen bis 6. Dezember auf 167 Erkrankungen mit 3 Todesfällen angestiegen. In Mombassa sind es 145 Erkrankungen mit 1 Todesfall. Ein neuer Ausbruch mit 54 Erkrankungen, darunter 2 Todesfälle, wird aus dem Moyale-Distrikt im Norden an der äthiopischen Grenze gemeldet. Für Touristen besteht aufgrund der günstigen Lebensbedingungen ein vernachlässigbares Erkrankungsrisiko. Eine Impfung wird nicht empfohlen. Hygiene beachten, siehe unter medizinische Hinweise.
2. Sicherheitshinweise
Landesspezifischer Hinweis/ Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
3. Reisehinweise
Allgemeine Informationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Weitere Hinweise
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte kein Geld umgetauscht werden, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kenia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 24.01.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 24.01.2007 (Unverändert gültig seit: 24.01.2007)
Aktuelle Hinweise
Seit Mitte Dezember 2006 dehnt sich der Ausbruch des sog. Rift Valley-Fiebers (RVF) weiter aus. Betroffen sind die Distrikte Garissa, Ijara, Wajir (Nordostprovinz), Tana River, Kilifi, Malindi, Taita Taveta (Küstenprovinz) und Isiolo (Ostprovinz). Die meisten Fälle stammen aus den Distrikten Garissa und Ijara. Nach Pressemeldungen ist der Erreger jetzt auch erstmals in der Zentralprovinz aufgetreten. Bis zum 20. Januar wurden insgesamt 367 menschliche Erkrankungen mit 111 Todesfällen (Letalität 30%) gemeldet. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher, weil Erkrankungsfälle bei nomadisierenden Hirten in abgelegenen Gegenden möglicherweise nicht erfaßt werden. Nationale und internationale Hilfe ist vor Ort. Explosionsartige Ausbrüche von RVF nach Überflutungen, wie sie die Region in den letzten Monaten erlebte, durch sog. "flooding mosquitos" sind für diese Erkrankung typisch. Einem RVF-Ausbruch unter ähnlichen Klimabedingungen fielen im Winter 1997/98 in der gleichen Provinz etwa 700 Menschen zum Opfer. Auch diesmal ist der Ausbruch menschlicher Erkrankungen von einem Ausbruch unter Paarhufern begleitet, wobei in der gleichen Region zahlreiche Nutztiere verendet sind. Ein großflächiges Impfprogramm bei Tieren ist angelaufen. Ein Impfstoff für Menschen existiert in geringen Mengen und wird ggf. für exponierte Berufsgruppen, speziell Veterinäre, eingesetzt. In D ist er nicht zugelassen. Schutz vor Überträgermücken (vorwiegend tagaktiv) beachten. Die Nähe von Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen, Kamele sollte gemieden werden. Strenge Nahrungshygiene (Fleisch, Milch) ist einzuhalten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität: Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Weitere Hinweise
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte kein Geld umgetauscht werden, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
· körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kenia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 11.07.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 11.07.2007 (Unverändert gültig seit: 11.07.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität: Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Weitere Hinweise
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte kein Geld umgetauscht werden, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten: Das Rift-Valley-Fever (RVF), das sich zwischen Dezember 2006 und Mai 2007in drei ostafrikansichen Ländern (Kenia, Somalia und Tansania) ausgebreitethatte, ist jetzt endgültig abgeklungen. Kenia, wo der Ausbruch Mitte Dezember im Garissa-Distrikt der Nordostprovinz begann, war am stärksten betroffen. Nach Ausbreitung auf weitere 4 Provinzen wurden bis Ende März insgesamt 684 menschliche Erkrankungen mit 155 Todesfällen (Letalität 23%) registriert. Es handelte sich um den zweiten größeren Auftritt der Zoonose in Ostafrika; beim letzten größeren Ausbruch im Winter 1997/98 starben allein in Kenia etwa 700 Menschen.Der Schutz vor Überträgermücken (vorwiegend tagaktiv) sollte weiterhin beachtet werden. Weitere Informationen sind auf der Website der WHO abrufbar: http://www.who.int/csr/disease/riftvall ... index.html
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kenia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 03.09.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 03.09.2007 (Unverändert gültig seit: 03.09.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität: Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung - sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500 m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift Valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6,1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Kenia durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 31.12.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 31.12.2007 (Unverändert gültig seit: 31.12.2007)
Aktueller Hinweis
Nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 ist der bisherige Amtsinhaber, Präsident Mwai Kibaki, am 30. Dezember 2007 als Sieger festgestellt und kurz darauf vereidigt worden. Die Opposition, geführt von Hauptherausforderer Raila Odinga mit seiner Partei ODM, zweifelt das Auszählungsergebnis an und fühlt sich um den für bereits sicher gehaltenen Sieg gebracht. Nach Verkündung des Wahlergebnises setzten sich in den letzten Tagen bereits laufende Unruhen und Ausschreitungen fort. Betroffen sind hauptsächlich Nairobi mit seinen Slumgebieten Kibera (zwischen Nationalpark-Zufahrtsstraße Langata Road und der Aufallstraße Richtung Ngong und Karen), Mathare (an der Ausfallstraße Richtung Thika) und Kangemi (an einer Ausfallstraße Richtung Naivasha und Nakuru) sowie andere Städte, insbesondere Eldoret, Kisumu, Kakamega aber auch Mombasa. Es wird dringend empfohlen, bis zu einer allgemeinen Beruhigung der Lage Menschenansammlungen, politische Kundgebungen sowie die Nähe der o.a. Wohngebiete und Slumsiedlungen zu meiden.
Wer für diese Zeit eine Individualreise durch Kenia geplant hat und ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, könnte über eine Verschiebung des Reisevorhabens um einige Tage nachdenken.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 02.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 02.01.2008 (Unverändert gültig seit: 02.01.2008)
Aktueller Hinweis
Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird bis auf Weiteres dringend abgeraten.
Nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 ist es in Nairobi und anderen Landesteilen zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, bei denen auch zahlreiche Todesopfer zu beklagen waren. Im Anschluss an die Wahlen war der bisherige Amtsinhaber, Präsident Mwai Kibaki, am 30. Dezember 2007 als Sieger festgestellt und kurz darauf vereidigt worden. Die Opposition, geführt von Hauptherausforderer Raila Odinga, zweifelt das Auszählungsergebnis an. Nach Verkündung des Wahlergebnisses setzten sich in den letzten Tagen bereits laufende Unruhen und Ausschreitungen fort. Betroffen sind hauptsächlich Nairobi mit seinen Slumgebieten Kibera (zwischen Nationalpark-Zufahrtsstraße Langata Road und der Ausfallstraße Richtung Ngong und Karen), Mathare (an der Ausfallstraße Richtung Thika) und Kangemi (an einer Ausfallstraße Richtung Naivasha und Nakuru) sowie andere Städte, insbesondere Eldoret, Kisumu, Kakamega aber auch Mombasa.
Es wird dringend empfohlen, bis zu einer allgemeinen Beruhigung der Lage Menschenansammlungen, politische Kundgebungen sowie die Nähe der o.a. Wohngebiete und Slumsiedlungen zu meiden.
Wer schon eine Reise nach Kenia gebucht hat, sollte sich an seinen Reiseveranstalter wenden.
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
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Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 07.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 07.01.2008 (Unverändert gültig seit: 07.01.2008)
Aktueller Hinweis
Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird bis auf weiteres abgeraten.
Nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 ist es in Nairobi und anderen Landesteilen zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, bei denen auch zahlreiche Todesopfer zu beklagen waren.
Im Anschluss an die Wahlen war der bisherige Amtsinhaber, Präsident Mwai Kibaki, am 30. Dezember 2007 als Sieger festgestellt und kurz darauf vereidigt worden. Die Opposition, geführt von Hauptherausforderer Raila Odinga, zweifelt das Auszählungsergebnis an. Nach Verkündung des Wahlergebnisses setzten sich in den letzten Tagen bereits laufende Unruhen und Ausschreitungen zunächst fort. Betroffen waren hauptsächlich Nairobi mit seinen Slumgebieten Kibera (zwischen Nationalpark-Zufahrtsstraße Langata Road und der Ausfallstraße Richtung Ngong und Karen), Mathare (an der Ausfallstraße Richtung Thika) und Kangemi (an einer Ausfallstraße Richtung Naivasha und Nakuru) sowie andere Städte, insbesondere Eldoret, Kisumu, Kakamega aber auch Mombasa. Im Falle eines Wiederaufflackerns dürften dies erneut Schauplätze von Unruhen sein.
Die Unruhen der letzten Woche haben im ganzen Land zu einer Verknappung von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, insbesondere Treibstoff, geführt. Allerdings ist eine zunehmende Verbesserung spürbar.
Es wird dringend empfohlen, bis zu einer allgemeinen Beruhigung der Lage Menschenansammlungen, politische Kundgebungen sowie die Nähe der o.a. Wohngebiete und Slumsiedlungen zu meiden. Wer schon eine Reise nach Kenia gebucht hat, sollte sich an seinen Reiseveranstalter wenden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Die Visagebühren betragen derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden, und sind 12 Wochen gültig mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 27.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 25.01.2008 (Unverändert gültig seit: 25.01.2008)
Aktueller Hinweis
Nicht notwendige Reisen nach Kenia sollten weiterhin vermieden werden.
Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind weitgehend abgeflaut. Die Opposition hat erklärt, ihre Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger zu ändern. Geplant sind punktuelle Streikaktionen in Unternehmen, die Mitgliedern der Regierungsparteien PNU und KANU gehören, zu denen es aber bisher nicht kam. Geplante Kundgebungen wurden immer wieder abgesagt.
Am 24. Januar 2008 kam es nach Vorgesprächen des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan mit Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga zu einem symbolhaften ersten Gespräch zwischen den beiden Kontrahenten.
Die Versorgung mit Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, insbesondere Treibstoff, hat sich weitgehend stabilisiert.
Von den Ausschreitungen betroffen waren hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis (Kibera, Mathare und Kangemi) sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega und Mombasa. Im Falle eines nicht völlig auszuschließenden Wiederaufflackerns von Unruhen dürften diese Städte erneut Schauplätze sein.
Von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza wird abgeraten; dringend abgeraten wird vor Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega insbesondere Kisumu.
Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungem sowie die Nähe der o.a. Slumgebiete unbedingt gemieden werden.
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
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Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Aufnahme einer Arbeit
Viele junge Mitbürgerinnen und Mitbürgern erwägen, nach Kenia zu reisen, um dort in sozialen Einrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen für einige Zeit mitzuarbeiten. Zum Teil wird von ihnen dafür ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Es ist hierbei zu beachten, dass auch Freiwillige eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Näheres hierzu unter: http://www.immigration.go.ke.
Vor dem Hintergrund einschlägiger, manchmal nicht gerade günstiger Erfahrungen, rät die Botschaft diesen Freiwilligen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein.
Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 29.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 28.01.2008 (Unverändert gültig seit: 28.01.2008)
Aktueller Hinweis
Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird bis auf weiteres abgeraten.
Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind in der Fläche abgeflaut. Die Opposition hat erklärt, ihre Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger zu ändern. Geplant waren punktuelle Streikaktionen in Unternehmen, die Mitgliedern der Regierungsparteien PNU und KANU gehören, zu denen es aber bisher nicht kam. Geplante Kundgebungen wurden immer wieder abgesagt. Am 25. und 26. Januar kam es allerdings zu schweren Ausschreitungen in Nakuru (Lake Nakuru National Park), bei denen zahlreiche Menschen ums Leben kamen.
Am 24. Januar 2008 kam es nach Vorgesprächen des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan mit Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga zu einem symbolhaften ersten Gespräch zwischen den beiden Kontrahenten. Nach wie vor gibt es aber noch keine Annäherung der Positionen der gegenüberstehenden Lager, die Konsultationen des Annan-Teams dauern an.
Von den Ausschreitungen betroffen waren hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis (Kibera, Mathare und Kangemi) sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega, und Mombasa. Im Falle eines nicht völlig auszuschließenden Wiederaufflackerns von Unruhen könnten diese Städte erneut Schauplätze sein.
Von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza wird abgeraten; dringend abgeraten wird von Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega und insbesondere Kisumu sowie Nakuru.
Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der o.a. Slumgebiete unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Aufnahme einer Arbeit
Viele junge Mitbürgerinnen und Mitbürgern erwägen, nach Kenia zu reisen, um dort in sozialen Einrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen für einige Zeit mitzuarbeiten. Zum Teil wird von ihnen dafür ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Es ist hierbei zu beachten, dass auch Freiwillige eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Näheres hierzu unter: http://www.immigration.go.ke.
Vor dem Hintergrund einschlägiger, manchmal nicht gerade günstiger Erfahrungen, rät die Botschaft diesen Freiwilligen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein.
Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 07.02.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 07.02.2008 (Unverändert gültig seit: 07.02.2008)
Aktueller Hinweis
Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird derzeit abgeraten.
Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind vorerst weitgehend abgeflaut. Vereinzelt kommt es jedoch noch zu begrenzten Ausschreitungen. Die Opposition hat trotz Ankündigungen noch nicht zu einer neuen und erfolgversprechenden Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger gefunden und nimmt derzeit anscheinend Rücksicht auf die Anwesenheit des Vermittlers, des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan. Die schweren Ausschreitungen am letzten Januarwochenende in Nakuru und Naivasha hatten auch den Fernverkehr zwischen Nairobi und Nakuru (weiter nach Kisumu oder Eldoret) stark beeinträchtigt. Der Überlandverkehr – insbesondere der Transit zwischen Mombasa und Uganda – bleibt ab Naivasha einem hohen Risiko ausgesetzt.
Kofi Annans seit 24. Januar 2008 laufende Bemühungen um Vermittlung zwischen Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga und um eine politische Lösung des Konflikts haben bisher nicht zu einem greifbaren Ergebnis und zu echter Bewegung in den entscheidenden Machtfragen geführt. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die fortdauernde Enttäuschung des Oppositionslagers etwa nach einer angekündigten temporären Ausreise von Kofi Annan zu einem Wiederaufflammen der Unruhen und zu neuerlicher Gewaltanwendung führt.
Von Ausschreitungen betroffen waren bisher hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega und Mombasa betroffen. Im Falle eines Wiederaufflackerns von Unruhen könnten diese Städte erneut Schauplätze sein.
Von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza wird nach wie vor abgeraten; dringend abgeraten wird von Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega, Kisumu, Nakuru und Naivasha. Die Tourismusgebiete nördlich und südlich von Mombasa waren bisher nicht Schauplatz von Unruhen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß Transfers zwischen dem internationalen Flughafen Mombasa und den beiden vorgenannten Regionen durch kritische Stadtgebiete von Mombasa führen, und im Falle neuerlicher gewalttätiger Unruhen gefährdet sein könnten.
Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der Slumgebieten in Nairobi und anderen Städten unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia sind terroristische Anschläge nach wie vor nicht auszuschließen. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von westlichen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten.
Luftverkehr
Die Durchführung der Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel arap Moi“ gibt zu Bedenken Anlass, ob sie internationalen Standards entsprechen. Vorkommnisse der jüngsten Vergangenheit lassen jedenfalls an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson, Ausgangs- und Zielpunkt zahlreicher "flying safaris" in Kenia, über den aber auch sämtliche Flüge nach und aus Somalia abgewickelt werden, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Anlaß zu erheblicher Besorgnis besteht vor allem wegen der mangelhaften Sicherheitskontrollen der Flugverbindungen von/nach Somalia.
Reisen über Land/ Kriminalität
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Reisen in diese Gebiete, vor allem nach Lamu, sollten mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sporadisch werden Aktivitäten von Banditen im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in der Region des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in den vorhandenen Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor individuellen Ausflügen bei den Reise- und Hotelleitungen am Ort eingeholte Informationen erlauben eine bessere Lagebeurteilung und Risikoabwägung.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Touristen sollten keine Wertsachen sichtbar mit sich tragen. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Raubüberfälle auf Autofahrer, teilweise verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"), sowie auf Fußgänger, nehmen zu, insbesondere in Nairobi und anderen größeren Städten.
In jüngster Zeit ist es verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der sog. Mungiki-Sekte und Sicherheitskräften gekommen, bei denen auch Tote zu beklagen waren. Allerdings richtet sich die Gewalt dieser Gruppe bisher nicht gegen Ausländer und beschränkt sich zudem bislang auf die Slumgebiete von Nairobi sowie ländliche Gegenden Zentralkenias.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicher Weise vergleichsweise häufig.
Bei Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz, vor allem nach Lamu, sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle. Auch kann sich der teilweise schlechte Straßenzustand als unüberwindliches Hindernis erweisen.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Küstenregion Kenias ist islamisch geprägt. Reisende sollten darauf Rücksicht nehmen und ihr Verhalten - wo erforderlich - entsprechend anpassen.
Geld / Kreditkarten
Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und den EC-Karten einiger Banken abgehoben werden. Traveller Cheques werden selten zum Bezahlen akzeptiert, es gibt aber in den großen Städten Wechselstuben, um diese in Bargeld umzutauschen. Auch in Kenia gibt es Kreditkartenbetrug. Beim Verwenden von Kreditkarten sollten daher die einschlägigen Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen der Kreditkartenunternehmen beachtet werden.
In der Ankunftshalle des Internationalen Flughafens Nairobi - nach der Zollabfertigung -sollte nach Möglichkeit vermieden werden, Geld umzutauschen, es besteht die Gefahr der Beobachtung und Verfolgung durch dort operierende kriminelle Banden.
Es ist hilfreich, einen kleineren Betrag in Ein-Dollar-Noten griffbereit mitzuführen, um erste Kosten, z.B. für ein Taxi, bestreiten zu können.
Aufnahme einer Arbeit
Viele junge Mitbürgerinnen und Mitbürgern erwägen, nach Kenia zu reisen, um dort in sozialen Einrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen für einige Zeit mitzuarbeiten. Zum Teil wird von ihnen dafür ein nicht unerheblicher finanzieller Beitrag erhoben.
Es ist hierbei zu beachten, dass auch Freiwillige eine Arbeitsgenehmigung benötigen. Näheres hierzu unter: http://www.immigration.go.ke.
Vor dem Hintergrund einschlägiger, manchmal nicht gerade günstiger Erfahrungen, rät die Botschaft diesen Freiwilligen, sich so umfassend wie möglich über die fragliche Institution zu informieren, falls vorhanden, am besten über eine deutsche Partnerinstitution. Thema sollte dabei auch die Sicherheit der Unterbringung sein.
Ferner rät die Botschaft dringend dazu, sich bei ihr für die Dauer des Aufenthalts mit genauen Kontaktdaten zu registrieren, damit die Botschaft im Falle einer Krise Hilfestellung leisten kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia , Markgrafenstr. 63, 10969 Berlin, Tel.: (030-25 92 66 0, Fax 030-25 92 66 50), in Verbindung zu setzen. Der Visaantrag kann auch auf der Seite der kenianischen Botschaft (www.embassy-of-kenya.de) heruntergeladen werden.
Falls eine Weiterreise in eines der Nachbarländer mit anschließender Wiedereinreise nach Kenia geplant ist, sollte ein „multi-entry“-Visum beantragt werden.
Reisedokumente
Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (einschl. Gaspistolen, Tränengas u.a. in Deutschland frei verkäufliche Waffen zur Selbstverteidigung) und Drogen aller Art ist strikt verboten.
Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Landeswährung darf nur bis zu einem Gegenwert von 6.000 US-Dollar ein- bzw. ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Da die meisten exotischen Tier- und Pflanzenarten geschützt sind, ist der Besitz und damit auch die Ausfuhr entsprechender Souvenirs verboten und wird mit hohen Geld- oder Haftstrafen geahndet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte (auch Besitz von Marihuana für den Eigenbedarf) stehen schon bei Geringfügigkeit unter harter Strafe.
Gleiches gilt für den unerlaubten Waffenbesitz. Dabei ist zu beachten, dass auch Gas- und Spielzeugpistolen, CS-Gas und Pfefferspray als Waffen klassifiziert sind. Von der Mitnahme im Reisegepäck ist daher unbedingt abzusehen.
Das Fotografieren von Einrichtungen, die als militärisch und/ oder sicherheitsrelevant gelten können (z.B. Flughafen, offizielle Regierungsgebäude usw.), ist verboten. Eine Erlaubnis, z.B. der Sicherheitskräfte, kann im Einzelfall eingeholt werden.
In Nationalparks ist die Mitnahme von Waffen streng verboten.
Da auf kenianischen Geldscheinen und Münzen Portraits der Präsidenten abgedruckt sind, steht die Verschandelung bzw. Zerstörung der Währung unter Strafe.
Es ist verboten, pornographisches Material in das Land einzuführen.
Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt. Obwohl es sehr selten zu Strafverfolgungen kommt, sollte in der Öffentlichkeit darauf Rücksicht genommen werden.
Im Zuge der jüngsten Reform der Sexualdelikte durch den „Sexual Offences Act 2006“ wurden die Strafandrohungen z. B. für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Menschen-/ Frauenhandel und Ausbeutung drastisch angehoben. Die Strafandrohungen sehen langjährige Freiheitsstrafen vor.
Im Falls des unerlaubten Aufenthalts in Kenia, unter anderem auch bei Ablauf eines vorher gültigen Visums, drohen Inhaftierung, Geldstrafe und/ oder Abschiebung.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria: Jährlich treten ca. 120.000 Malariafälle in Kenia auf. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste sowie den Regenwaldgebieten.
Ein geringes Risiko herrscht in Nairobi und in den Höhenlagen über 2500m der Provinzen Central, Eastern, Nyanza, Rift valley und Western.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 1.200.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Kenia gemeldet. 2003 waren 6.1% der erwachsenen Bevölkerung und je nach Region 25-90% der Prostituierten HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber ist eine häufige Ursache für Fieber entlang der Küste. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z.B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süsswasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Höhenkrankheit: Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mt. Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung: Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache – mittelschwere Operationen können insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist ausser einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Grossstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Menschen, die sich längerfristig in Kenia aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungs-versicherung bei der deutschen Rettungsflugwacht sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise/Sicherheitshinweis Kenia 14.02.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Kenia:
Stand 14.02.2008
(Unverändert gültig seit: 12.02.2008)
Aktueller Hinweis
Das Auswärtige Amt rät aufgrund der andauernden Gefährdungslage von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza nach wie vor ab.
Dringend abgeraten wird von Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega, Kisumu, Nakuru und Naivasha.
Für den Rest des Landes wird bis auf weiteres zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit geraten.
Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind vorerst weitgehend abgeflaut. Vereinzelt kommt es jedoch noch zu begrenzten Ausschreitungen, insbesondere im Westen des Landes. Die Opposition hat trotz Ankündigungen noch nicht zu einer neuen und erfolgversprechenden Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger gefunden und nimmt derzeit anscheinend Rücksicht auf die Anwesenheit des Vermittlers, des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan. Die schweren Ausschreitungen am letzten Januarwochenende in Nakuru und Naivasha hatten auch den Fernverkehr zwischen Nairobi und Nakuru (weiter nach Kisumu oder Eldoret) stark beeinträchtigt. Der Überlandverkehr – insbesondere der Transit zwischen Mombasa und Uganda – bleibt ab Naivasha einem hohen Risiko ausgesetzt.
Kofi Annans seit 24. Januar 2008 laufende Bemühungen um Vermittlung zwischen Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga und um eine politische Lösung des Konflikts haben bisher nicht zu einem greifbaren Ergebnis und zu echter Bewegung in den entscheidenden Machtfragen geführt. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die fortdauernde Enttäuschung des Oppositionslagers etwa nach einem Scheitern der Vermittlungsbemühungen zu einem Wiederaufflammen der Unruhen und zu neuerlicher Gewaltanwendung führt.
Von Ausschreitungen betroffen waren bisher hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega und Mombasa betroffen. Im Falle eines Wiederaufflackerns von Unruhen könnten diese Städte erneut Schauplätze sein.
Die Tourismusgebiete nördlich und südlich von Mombasa waren bisher nicht Schauplatz von Unruhen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Transfers zwischen dem internationalen Flughafen Mombasa und den beiden vorgenannten Regionen durch kritische Stadtgebiete von Mombasa führen und im Falle neuerlicher gewalttätiger Unruhen gefährdet sein könnten.
Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der Slumgebieten in Nairobi und anderen Städten unbedingt gemieden werden.
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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