Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Katar / Qatar seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 11.11.2008 - 27.04.2010 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 11.11.2008 - 27.04.2010

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 26.07.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend aufzutreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.

Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, analog sollten Männer in dieser Zeit auch auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*) (**)
Vorläufiger Reisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden (**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen (*) Die bei Erteilung des Visums a m Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Visum muss vor Einreise eingeholt werden. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein. (*)(**)
Reisepass Ja, Visum kann bei Einreise erteilt werden (*)(**)
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes (**)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen (*) Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr kann nur mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden.
(**) Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei der Einreise nach Katar die wenigsten Schwierigkeiten gibt, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.

Visum
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro). Die Visa-Gebühren sind bei Einreise per Kreditkarte zu bezahlen, wobei AmEx nicht akzeptiert wird.
Es wird dringend empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar begrenzt, die Auslastung aber sehr hoch ist.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.
Fotografieren und Filmen aus touristischen Gründen ist in Katar grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Moscheen, Paläste, Flug- und Seehäfen. Verstöße gegen das Verbot, diese Objekte aufzunehmen, können zur Festnahme des Fotografen, Beschlagnahme der Kamera und weiteren strafrechtlichen Maßnahmen führen. Personen, insbesondere Einheimische und Frauen, sollten nur nach vorheriger Erlaubnis fotografiert werden.
Homosexuelle Beziehungen sind in Katar verboten und können mit Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Katar nicht statt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische VersorgungDie medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 04.04.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 04.04.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja,
Vorläufiger Reisepass Ja,
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) B is 26.06.2012: Ja, aber nur mit Lichtbild des Kindes
Ab 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Einreise nach Verzögerungen bzw. Schwierigkeiten vermieden werden können, wenn jeder Reisende über einen eigenen Reisepass verfügt.

Visum
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können ausnahmsweise mit Bargeld zahlen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 08.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 08.10.2012

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Vorläufiger Reisepass)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.
Noch gültiger Kinder ausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Anmerkungen Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können ausnahmsweise mit Bargeld zahlen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:
  • ausgefülltes Formular
  • 2 Fotos
  • € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
  • Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)
Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: 030 – 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird..
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 13.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 13.05.2013

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise (Aktuell: Coronavirus)


Medizinische Hinweise
Aktuell: Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht aber seit kurzem davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/C/Co ... tzung.html.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 8.5.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu ).
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 06.08.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Katar:
Stand 06.08.2013

Letzte Änderungen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:

Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können ausnahmsweise mit Bargeld zahlen.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).
In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:
- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)
Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Staates Katar
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14193 Berlin
Tel.: +49 30 86 20 60
Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 08.10.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 08.10.2013

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Arbeitsaufnahme)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Arbeitsaufnahme
Ausländer benötigen zur Arbeitsaufnahme in Katar einen Sponsor, der katarischer Staatsangehöriger sein muss. In der Vergangenheit kam es hierbei wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Sponsoren. Dies kann dazu führen, dass der Sponsor dem/der deutschen Staatsangehörigen verwehrt das notwendige Ausreisevisum zu beschaffen. Deutsche Arbeitnehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie ohne die Zustimmung des katarischen Arbeitgebers Katar - auch in Notfällen - nicht verlassen können. Zur Klärung der Befugnisse des Sponsors wird empfohlen, sich frühzeitige an die deutsche Auslandsvertretung in Doha zu wenden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 11.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 11.04.2014

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Arbeitsaufnahme)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 21.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 21.10.2015

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Der Tourismus in Katar befindet sich erst im Aufbau. Es gibt jedoch eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen in der Hauptstadt Doha. Außerhalb ist das Angebot minimal.
Es wird empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar zwar gestiegen, aber dennoch begrenzt ist.

Reisen über Land
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.
Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.

Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) direkt am Passschalter gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können die Visagebühren mit geringfügigem Bearbeitungsaufschlag (20,- QAR) bei einer Bankaußenstelle (QNB) in bar einzahlen (auch Eurozahlung möglich). Sie erhalten einen Beleg, der am Passschalter vorzulegen ist.
Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).

In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:

- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)
Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein
Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.

Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: +49 30 86 20 60

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen, dieses durch die katarische Botschaft in Berlin legalisieren lassen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftst ätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Das Einführen von Alkohol ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet.
Medikamente: Sollten Sie Medikamente einnehmen müssen, wird empfohlen, zur Sicherheit das Rezept (ggf. auch in englischer Sprache) sowie eine Beschreibung/Erklärung des Arztes mitzuführen.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll http://www.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 17.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 17.11.2015

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktuell: Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu).

Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin.

Impfschutz
Es besteht keine Impfpflicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene u. a. die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

HIV / Aids
HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind aber dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?).
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar 01.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 01.04.2016

Letzte Änderung
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja. Ein Lichtbild, auch von Kleinstkindern, muss angebracht sein.

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Inhaber von Reisepässen können ein Visum bei Einreise an der Grenze beantragen. Die bei Erteilung des Visums am Flughafen fällige Gebühr soll grundsätzlich mit Kreditkarte (Ausnahme: American Express wird nicht akzeptiert) direkt am Passschalter gezahlt werden. Personen, die nicht über eine Kreditkarte verfügen, können die Visagebühren mit geringfügigem Bearbeitungsaufschlag (20,- QAR) bei einer Bankaußenstelle (QNB) in bar einzahlen (auch Eurozahlung möglich). Sie erhalten einen Beleg, der am Passschalter vorzulegen ist.

Diese Regelung gilt für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha und umfasst Touristen- und Geschäftsvisa: Die Gültigkeitsdauer der bei der Einreise erteilten Visa beträgt 30 Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage ist möglich. Die anfallenden Visagebühren belaufen sich sowohl für die erstmalige Erteilung als auch die Verlängerung auf QR 100,--(ca. 22,- Euro).

In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:

- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)

Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.

Botschaft des Staates Katar
Hagenstraße 56
14193 Berlin
Tel.: +49 30 86 20 60

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis neuerdings die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen, dieses durch die katarische Botschaft in Berlin legalisieren lassen und mitbringen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftst ätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 05.06.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 05.06.2017

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Laut Medienberichten haben Saudi-Arabien, die Emirate, Bahrain und Ägypten die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Saudi Arabien hat die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar geschlossen.

Auswirkungen auf den Luftverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten, können nicht ausgeschlossen werden. Diesbezügliche Verlautbarungen der Fluggesellschaften zum Flugverkehr werden für heute erwartet.

Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 06.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 06.06.2017

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten haben am 5. Juni 2017 die diplomatischen Beziehungen zu Katar mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Jemen, die sogenannte Gegenregierung im ostlibyschen al-Baida, die Malediven und Mauritius haben erklärt, diesem Schritt zu folgen.

Saudi Arabien hat am 5. Juni 2017 die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar geschlossen und den Land-, Luft- und Seeverkehr unterbrochen. Seit dem 6. Juni 2017 wurde auch von Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emirate der Land-, Luft- und Seeverkehr mit Katar bis auf weiteres eingestellt. Diese Länder verweigern Qatar Airways die Lande- und Überflugrechte und haben ihren eigenen Fluggesellschaften untersagt, Katar anzufliegen. Dies hat Auswirkungen auf den Luft- und Seeverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten.

Reisenden über den internationalen Flughafen von Doha (Hamad International Airport / HIA) wird dringend empfohlen, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 11.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 11.08.2017

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum
Seit 10. August 2017 können deutsche Staatsangehörige mit Reisepass ein Visum mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragen, das zu mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum des Visums berechtigt. Das Visum wird gebührenfrei erteilt. Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Um auf Aufforderung den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rückflug dokumentieren zu können, ist es ratsam, dass Reisende geeignete Nachweise mit sich führen.

In den vergangenen Monaten wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel einem arabischen, in Einzelfällen ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte bei der Externer Link, öffnet in neuem FensterBotschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:

- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
- € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!)
- Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.)

Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.
Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei der katarischen Botschaft hinsichtlich der exakten Vorgehensweise und benötigten Unterlagen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 19.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Katar:
Stand: 19.01.2018

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktuelle Hinweise
Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten haben am 5. Juni 2017 die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen. Weitere Staaten, darunter Jemen, Mauretanien, Tschad, die Komoren, die Malediven und Mauritius sind diesem Schritt gefolgt.

Saudi-Arabien hat am 5. Juni 2017 die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar geschlossen und den Land-, Luft- und Seeverkehr unterbrochen. Seit dem 6. Juni 2017 ist auch von Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus der Luft- und Seeverkehr mit Katar eingestellt. Die genannten Staaten verweigern Qatar Airways darüber hinaus die Lande- und Überflugrechte und haben ihren eigenen Fluggesellschaften untersagt, Katar anzufliegen. Dies hat Auswirkungen auf den Luft- und Seeverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten.

Zum 10. November 2017 hat Bahrain die Visumpflicht für katarische Staatsangehörige eingeführt. Diese gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit einer katarischen Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit). Visa müssen vorab elektronisch beantragt werden (vgl. Reise- und Sicherheitshinweise für Bahrain ).

Deutsche Staatsbürger, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain oder in die Vereinigten Arabischen Emirate zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren.

Reisenden über den internationalen Flughafen von Doha (Hamad International Airport / HIA) wird empfohlen, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen, die fortlaufend aktualisiert werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Der Tourismus in Katars Hauptstadt Doha ist bereits gut entwickelt. Es gibt in Doha eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb ist das Angebot minimal.

Es wird empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar zwar gestiegen, aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen begrenzt ist.

Reisen im Land/Führerschein
Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Mit einem internationalen Führerschein kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden.

Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten und stets mit mehreren Fahrzeugen sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen.

Ramadan/Verhalten in der Öffentlichkeit
Die allgemeinen Verhaltensregeln, die für Reisende (insbesondere Frauen) in islamische Länder gelten, sollten auch in Katar berücksichtigt werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum-Waiver
Seit August 2017 können deutsche Staatsangehörige mit Reisepass ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragen, das zu mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum berechtigt. Der Visum-Waiver wird gebührenfrei erteilt. Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten).

Reisende müssen dabei geeignete Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug vorlegen können.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum –bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“- für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen. Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar und Oman.

In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin , ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen.
Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten:

- ausgefülltes Formular
- 2 Fotos
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Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein

Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich.

Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden.

Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden.

Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei der katarischen Botschaft hinsichtlich der exakten Vorgehensweise und der benötigten Unterlagen.

Arbeitsaufnahme
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch‘ einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Katar / Qatar 22.05.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar:
Stand 22.05.2019

Letzte Änderungen:
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet.

Fotografieren und Filmen aus touristischen Gründen ist in Katar grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Moscheen, Paläste, Flug- und Seehäfen. Verstöße gegen das Verbot, diese Objekte aufzunehmen, können zur Festnahme des Fotografen, Beschlagnahme der Kamera und weiteren strafrechtlichen Maßnahmen führen. Personen, insbesondere Einheimische und Frauen, sollten nur nach vorheriger Erlaubnis fotografiert werden.

In Katar gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in Katar sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können (Homosexualität mit Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren). Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichem Geschlechtsverkehr“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit ist ebenfalls verboten.
Es sind bisher keine Fälle von Verhaftungen von LGBTIQ-Personen bekanntgeworden, eine „aktive“ Verfolgung findet in Katar nicht statt. In mindestens einem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verweigerung der Einreise auf die sexuelle Orientierung der reisenden Personen zurückzuführen war..

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
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Gruß
Birgitt
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