MODERATOR-NOTE: Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Kasachstan seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 21.10.2008 - 15.05.2012 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 21.10.2008 - 15.05.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 25.05.2012
Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.
Kriminalität
Es herrscht die übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Hinweise für Autoreisende
Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststatten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in großeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insb. in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Entfällt
Reisedo kumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Der Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (http://www.botschaft-kasachstan.de). Eine Visumserteilung am Flughafen Astana ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Kosularbehörde eingeholt haben.
Geschäftsvisum
Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.
Registrierung
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja).
Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon Kenntnis erlangt. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige kasachische Auslandsvertretung.
Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.
Einfuhr von Devisen
Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.
Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll ( http://www.customs.kz ) zu erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit, unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Visumüberziehung wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu 10 Tagen geahndet.
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert http://www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Gruß
Birgitt




