Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 01.09.2017
Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Kasachstan gibt es vereinzelte terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktobe und auf eine Polizeistation in Almaty.
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.
Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (http://www.who.int). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.
Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
HIV/ AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,2Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.
Frühsommermeningoenzephalits -FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen gegen FSME und RSSE.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Imfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.02.2026
Moderator: Moderatoren
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 01.09.2017
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 11.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:
Stand: 11.12.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Auch in Kasachstan gibt es vereinzelte terroristische Angriffe, zuletzt im Sommer 2016 auf ein Waffengeschäft in Aktobe und auf eine Polizeistation in Almaty.
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.
Kriminalität
Mit Vorkommen der üblichen Großstadtkriminalität muss gerechnet werden (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert (http://www.who.int ). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln, Influenza (Risikogruppen) und Pneumokokken (über 60-Jährige).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, FSME und Tollwut empfohlen.
Infektionskrankheiten
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in Kasachstan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über 100 Neuerkrankungen / 100 000 Einwohner / Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.
HIV/ AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz 0,2Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.
Frühsommermeningoenzephalits -FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung tritt vorwiegend im Osten des Landes und der Region von Almaty von April – Oktober auf. Vorbeugung vor Zeckenstichen bei Aufenthalt in der Natur und FSME- Impfung sind wirksame Maßnahmen gegen FSME und RSSE.
Bruzellose
In den letzten Jahren wurden pro Jahr zwischen ca. 2000 –3000 Bruzellosekrankungen erfasst.
Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.
Tollwut
Jährlich sterben in Kasachstan immer noch vereinzelt Menschen an Tollwut. Ein gültiger Imfschutz und Vorsicht mit streunenden Hunden sind die beste Vorbeugung.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kasachstan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in den größeren Städten des Landes behandelt werden. Inzwischen gibt es vor allem in Almaty und Astana vereinzelt kleinere Kliniken mit internationalem Standard (SOS International, IMC, Interteach). Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.07.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:
Stand: 27.07.2018 (Unverändert gültig seit: 27.07.2018)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Grenzregionen zu Nachbarstaaten)
Grenzregionen zu Nachbarstaaten
Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Kirgisistan ist der Grenzverlauf nicht überall klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte („grüne Grenze“) drohen Geld- oder Haftstrafen. Es wird daher empfohlen, die Grenzregion nicht ohne ortskundige Reiseführer zu bereisen.
Seit 2012 ist ein Visum für Besuchsreisen nach Kirgisistan nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die frühere Sonderregelung für einige grenznahe Gebiete Kasachstans, die mit kirgisischem Visum besucht werden konnten. Ein kasachisches Visum ist nunmehr in jedem Falle erforderlich, wenn der beabsichtigte Aufenthalt 30 Tage überschreitet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty, nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 24.10.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:
Stand: 24.10.2018 (Unverändert gültig seit: 24.10.2018)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Migrationskarte)
Ausländische Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritt eine sog. Migrationskarte vorlegen. Die Migrationskarte wird in der Regel durch die Fluggesellschaft ausgehändigt bzw. ist an der Grenze erhältlich. Sie ist vom Reisenden auszufüllen und bis zur Ausreise mitzuführen. Die Grenzbehörde bestätigt durch Stempel auf der Migrationskarte die Registrierung des Ausländers in Kasachstan. Bei der Ausreise muss sie erneut vorgelegt werden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 13.06.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kasachstan:
Stand: 13.06.2019 (Unverändert gültig seit: 13.06.2019)
Im Umfeld der vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 9. Juni 2019 kam es in einigen größeren Städten Kasachstans zu Demonstrationen und Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin vereinzelt Demonstrationen stattfinden werden.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen und Anweisungen der Sicherheitskräfte stets Folge zu leisten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 31.01.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 31.01.2020
(Unverändert gültig seit: 31.01.2020)
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Benachrichtigung der Migrationspolizei)
- Gesundheit/Aktuelles (Coronavirus)
Einreise und Zoll
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Seit 11. Januar 2020 muss die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Als deutscher Staatsangehöriger müssen Sie also auch dann angemeldet werden, wenn Sie visumfrei und für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen einreisen. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie hier: Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Sind Sie ohne Visum eingereist und müssen sich unerwartet mehr als 30 Tage in Kasachstan aufhalten, wenden Sie sich umgehend an die Migrationspolizei, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Versäumt Ihr Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdiensts über Ihre Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Überziehen Sie ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden Ihren erlaubten Aufenthaltszeitraum, drohen hohe Geld-, ggfls. auch Haftstrafen, und ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen Sie das Land nicht verlassen können. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Gesundheit
Aktuelles
Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Kasachstan mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 19.02.2020
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 19.02.2020
(Unverändert gültig seit: 19.02.2020)
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Quarantänemaßnahmen, Coronavirus)
- Einreise und Zoll (Migrationspolizei/Migrationskarte)
Aktuelles
Seit dem 18. Februar 2020 hat Kasachstan die präventiven Maßnahmen gegen einen Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 im Land verschärft. Reisende, die ab dem 20. Februar nach Kasachstan einreisen, müssen mit zusätzlichen Quarantänemaßnahmen rechnen. Reisende, die sich in den letzten vierzehn Tagen vor Einreise in China aufgehalten haben, werden nach Einreise in Krankenhäuser verbracht und isoliert. Reisende aus Ländern, in denen mehr als zehn Infektionsfälle aufgetreten sind, darunter auch Deutschland, müssen sich 14 Tage lang einer durch medizinisches Personal überprüften Hausquarantäne unterziehen.
Einreise und Zoll
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen, um eine Quarantäne in Kasachstan zu vermeiden.
- Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Seit 11. Januar 2020 muss die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Als deutscher Staatsangehöriger müssen Sie also auch dann angemeldet werden, wenn Sie visumfrei und für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen einreisen. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie hier: Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Sind Sie ohne Visum eingereist und müssen sich unerwartet mehr als 30 Tage in Kasachstan aufhalten, wenden Sie sich umgehend an die Migrationspolizei, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Versäumt Ihr Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdiensts über Ihre Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Überziehen Sie ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden Ihren erlaubten Aufenthaltszeitraum, drohen hohe Geld-, ggfls. auch Haftstrafen, und ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen Sie das Land nicht verlassen können. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Migrationskarte
Bei Grenzübertritt müssen alle Reisenden eine sog. Migrationskarte vorlegen. Diese wird von der Fluggesellschaft ausgehändigt oder ist direkt an der Grenze erhältlich. Auf der Migrationskarte bestätigen die Grenzbehörden mit Stempel die Registrierung bei Einreise. Die Migrationskarte muss aufbewahrt und bei Ausreise wieder den Grenzbehörden vorgelegt werden.
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 22.01.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 22.01.2021
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Gesundheit (Impfschutz)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist derzeit stabil. Vereinzelte Demonstrationen und Festnahmen wie zuletzt nach den Parlamentswahlen Anfang Januar 2021 können nicht ausgeschlossen werden.Gesundheit
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder bei Transit durch ein Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.01.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 27.01.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
Sicherheit
Visum
Kasachstan hat bis zum 1. Mai 2021 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige auch bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen somit auch für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ein Visum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Die kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland haben noch nicht mit der Annahme von Visa-Anträgen und Erteilung von Visa an deutsche Staatsangehörige begonnen. Weitere Informationen sind bei der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin erhältlich.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 17.02.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 17.02.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum, Benachrichtigung der Migrationspolizei)
- Einreise und Zoll (Registrierung durch Migrationskarte) wurde gestrichen
Einreise und Zoll
Visum
Kasachstan hat bis zum 1. Mai 2021 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige auch bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen somit auch für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ein Visum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Benachrichtigung der Migrationspolizei
Die Einreise nach Kasachstan von allen ausländischen Staatsangehörigen muss bei der Migrationspolizei bzw. dem Migrationsdienst angezeigt werden. Zuständig für die Anzeige ist die einladende Partei (Privatperson, Firma, Hotel, Krankenhaus etc.) Die Benachrichtigung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Einreise erfolgen und ist auch dann erforderlich, wenn der Ausländer visumfrei eingereist ist. Die Dauer des Aufenthalts ist dabei unerheblich. Hinweise zum Verfahren bei den kasachischen Behörden finden Sie auf dem Visa-Migrationsportal. Die Anzeige über das Portal ist nur dann möglich, wenn die einladende Partei eine elektronische Signatur besitzt. Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit den Nachweis über die erfolgte Anzeige in ausgedruckter Form vorlegen und führen ihn bis zu Ihrer Ausreise mit.
Versäumt Ihr Einlader es, die Migrationspolizei bzw. den Migrationsdienst über Ihre Einreise zu benachrichtigen, drohen hohe Geldstrafen.
Überziehen Sie ohne Erlaubnis der kasachischen Behörden Ihren erlaubten Aufenthaltszeitraum, drohen hohe Geld-, ggfls. auch Haftstrafen, und ein mehrwöchiges gerichtliches Verfahren, währenddessen Sie das Land nicht verlassen können. Der Grund für die verspätete Ausreise (z.B. auch bei Ausfall/Verspätung eines Flugs) ist dabei unerheblich.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 30.04.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 30.04.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
Einreise und Zoll
Visum
Kasachstan hat vorläufig die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige auch bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen somit auch für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ein Visum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 20.05.2021
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 20.05.2021
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
Einreise und Zoll
Visum
Kasachstan hat bis zum 31. Dezember 2021 die visafreie Einreise für deutsche Staatsangehörige auch bei einem Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ausgesetzt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen somit auch für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ein Visum.
Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige nach wie vor ein Visum. Das Visum muss rechtzeitig bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Für weitere Hinweise zum Verfahren und zu den notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin. Sobald Sie das Visum erhalten haben, kontrollieren Sie es auf Richtigkeit.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 05.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 05.01.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand
Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand
Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für Almaty, das Almatiner Gebiet und die Region Mangistau wurde bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand erklärt, der u.a. Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr vorsieht und Versammlungen untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist grundsätzlich nicht betroffen, Flüge wurden jedoch teilweise abgesagt. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.Aufgrund eingeschränkter konsularischer Betreuungsmöglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests wird für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen in die genannten Regionen abgeraten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 06.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 06.01.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand
Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.
Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist eingestellt, der internationale Flugverkehr nach Nur-Sultan verläuft unregelmäßig.
Die Sicherheitslage im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken ist weiterhin unübersichtlich.Aufgrund der aktuellen Situation ist das Generalkonsulat Almaty bis auf weiteres geschlossen, eine konsularische Betreuung ist nur über Botschaft Nur-Sultan möglich. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von jeglichen Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Aktuelle Entwicklungen zur innenpolitische Lage siehe Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
- Moderator
- Beiträge: 35251
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 07.01.2022
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan
Stand 07.01.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles - Proteste und Ausnahmezustand
Aktuelles
Proteste und Ausnahmezustand
Anhaltende Proteste und gewalttätige Auseinandersetzungen haben am 5. Januar 2022 zu einem Rücktritt der Regierung geführt. Für das ganze Land gilt bis 19. Januar 2022 ein Ausnahmezustand mit Ausgangssperren zwischen 23 und 7 Uhr. Versammlungen sind untersagt. Es gibt Straßensperren und Personenkontrollen. Der Zugang zum Internet ist eingeschränkt.
Der Flugverkehr am Flughafen Almaty ist eingestellt, der internationale Flugverkehr nach Nur-Sultan verläuft unregelmäßig. Für telefonische Auskünfte gibt es eine offizielle Hotline in russischer und kasachischer Sprache, die unter den Telefonnummern +7 7172 7982 134 und +7 7172 7982 14 geschaltet ist. Die Erreichbarkeit der Nummern ist aufgrund starker Nachfrage ggf. beeinträchtigt.
Die Sicherheitslage im Stadtgebiet von Almaty und den angrenzenden Außenbezirken ist weiterhin unübersichtlich.Aufgrund der aktuellen Situation ist das Generalkonsulat Almaty bis auf weiteres nicht geöffnet, eine konsularische Betreuung ist nur über die Botschaft Nur-Sultan möglich. Ebenso gibt es Schwierigkeiten bei der Erlangung ggf. benötigter PCR-Tests. Es wird daher für die Dauer des Ausnahmezustands von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Kasachstan und von jeglichen Reisen nach Almaty und in das Almatiner Gebiet abgeraten.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und bleiben Sie insbesondere im Stadtgebiet von Almaty und in der Region Almaty zu Hause.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Hinweise zum Corona-Virus in Kasachstan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




