Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 01.04.2026

Beitrag von Alexander »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Djibouti seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 03.07.2007 - 01.03.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.07.2007 - 01.03.2011

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 20.05.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den Monaten Januar und Februar 2011 war es des Öfteren zu Demonstrationen im Stadtgebiet von Dschibuti, gelegentlich auch in kleinen Städten außerhalb der Hauptstadt, gekommen, wobei gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften zu verzeichnen waren. Nach der Anfang Mai erfolgten Amtseinsetzung von Präsident Guelleh hat sich die Lage inzwischen beruhigt. Dennoch wird empfohlen, ggf. erneut auftretende Demonstrationen weiträumig zu umgehen. Die Sicherheitskräfte haben angesichts der Ereignisse zu Jahresbeginn angekündigt, bei Gewaltanwendung aus Demonstrationen heraus künftig rigoros durchzugreifen.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die starke westliche Truppenpräsenz Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Der Verkehr auf der Eisenbahnstrecke von Dschibuti nach Dire Dawa in Äthiopien wurde nach Kenntnis der Deutschen Botschaft eingestellt. Die dort gelegentlich verkehrenden Personenzüge waren nicht verkehrssicher, in früheren Jahren war es zudem zu Sabotageakten und Anschlägen gekommen. Diese Züge wurden zuletzt von Ausländern kaum benutzt.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 16.12.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 16.12.2011 (Unverändert gültig seit: 16.12.2011)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Wahlen
Allgemeine Reiseinformationen - Hinweise auf Ras Syyian gelöscht

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 20.01.2012 finden in Dschibuti Kommunal- und Regionalwahlen statt, ein zweiter Wahlgang ggfs. am 10.02.2012. Die Opposition hat für den 30.12.2011 zu einer Demonstration beim Stadion Hassan Gouled im Stadtrandbereich von Dschibuti aufgerufen. Dort war es vor den Präsidentschaftswahlen im Februar 2011 bei einer genehmigten Demonstration der Opposition zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, in deren Verlauf zwei Todesopfer und mehrere Verletzte zu beklagen waren. Gelegentlich kommt es im Stadtrandbereich zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 20.12.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:

Stand 20.12.2011 (Unverändert gültig seit: 20.12.2011)
Letzte Änderung: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 10.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 03.01.2012
(Unverändert gültig seit: 03.01.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Wahlen / Terrorismus


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 20.01.2012 finden in Dschibuti Kommunal- und Regionalwahlen statt, ein zweiter Wahlgang ggfs. am 10.02.2012. Vor den Präsidentschaftswahlen im Februar 2011 war es bei einer genehmigten Demonstration der Opposition zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, in deren Verlauf zwei Todesopfer und mehrere Verletzte zu beklagen waren. Ähnliche Vorkommnisse sind auch jetzt nicht völlig auszuschließen. Gelegentlich kommt es im Stadtrandbereich zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Batallions zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 25.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 25.01.2012
(Unverändert gültig seit: 25.01.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Wahlen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kommunal- und Regionalwahlen am 20.01.2012 verliefen ruhig. In den Bezirken Balbala und Boulaos von Dschibuti-Stadt kommt es zu einem zweiten Wahlgang am 10.02.2012. Vor den Präsidentschaftswahlen im Februar 2011 war es bei einer genehmigten Demonstration der Opposition zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, in deren Verlauf zwei Todesopfer und mehrere Verletzte zu beklagen waren. Ähnliche Vorkommnisse sind auch jetzt nicht völlig auszuschließen. Gelegentlich kommt es im Stadtrandbereich zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Batallions zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 13.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 13.02.2012
(Unverändert gültig seit: 13.02.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor den Präsidentschaftswahlen kam es am 18. Februar 2011 bei einer Demonstration der Opposition zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften, in deren Verlauf zwei Todesopfer und mehrere Verletzte zu beklagen waren. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass es am Jahrestag dieses Vorfalls oder in zeitlicher Nähe dazu erneut zu Protestaktionen kommt. Sowohl die Präsidentschaftswahlen im April 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen Anfang 2012 verliefen ohne Zwischenfälle.
Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Batallions zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 14.03.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 14.03.2012
(Unverändert gültig seit: 14.03.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Sowohl die Präsidentschaftswahlen im April 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen am 20. Januar und am 10. Februar 2012 verliefen ohne Zwischenfälle. Am frühen Morgen des 1. März 2012 kam es auf dem Gelände der Universität Dschibuti zu Protesten von Schülern und Studenten, die durch die sukzessive Bekanntgabe schlechter Examensnoten ausgelöst wurden. Dabei gingen durch Steinwürfe Fensterscheiben zu Bruch. Bereits vor Jahresfrist gab es zunächst derartige Proteste, die schließlich am 18. Februar 2011 in einer gewaltsamen Demonstration mit zwei Todesopfern, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden eskalierten.
Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Batallions zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 23.11.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 23.11.2012
(Unverändert gültig seit: 23.11.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen – Visum


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von der dschibutischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Besuchsvisum gegen Bezahlung von 10.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Unbekannt
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 27.11.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 27.11.2012 (Unverändert gültig seit: 27.11.2012)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Sowohl die Präsidentschaftswahlen 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen Anfang 2012 verliefen ohne Zwischenfälle. Am 1. März 2012 kam es auf dem Gelände der Universität Dschibuti zu Protesten von Schülern und Studenten, die durch die sukzessive Bekanntgabe schlechter Examensnoten ausgelöst wurden. Dabei gingen durch Steinwürfe Fensterscheiben zu Bruch. Bereits Anfang 2011 hatte es derartige Proteste gegeben, die im Februar 2011 in einer gewaltsamen Demonstration mit zwei Todesopfern, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden eskalierten.
Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
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Ein Kurzzeit-Besuchsvisum kann auch bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden; die Gebühr beträgt 10.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen). Für die Erteilung ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der in Dschibuti zu besuchenden Institution oder Person hilfreich. Wenngleich die Visumserteilung bei Einreise gegenüber deutschen Staatsangehörigen bisher großzügig gehandhabt wird, weist das Auswärtige Amt auf das bei Anreise ohne Visum bestehende Risiko der Einreiseverweigerung und sofortigen Rückführung auf Kosten des Betroffenen hin.
Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben, die nicht alle Fluggesellschaften in die Kosten des Flugtickets integriert haben.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Unbekannt
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Anmerkungen --
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 20.12.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 20.12.2012 (Unverändert gültig seit: 20.12.2012)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de )
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfung gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Landesweit und ganzjährig besteht ein mittleres Übertragungsrisiko während der Monate maximalen Niederschlags (November – April). In der übrigen Zeit ist das Risiko eher gering. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 90% der Fälle nachgewiesen.
Für eine medikamentöse Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem möglichst imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
Dengue-Fieber
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen. In der Risikopopulation sind hohe Durchseuchungsgrade bekannt.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Sporadisch werden lokal beschränkt Choleraerkrankungen gemeldet. Auch traten in der Vergangenheit immer wieder Typhusfälle auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen. Vom Baden in Süßwassergewässern sollte daher konsequent abgesehen werden
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Vorsicht ist auch beim Baden im Meer geboten, da Vernesselungen durch giftige Quallen beschrieben wurden.
Weitere Gesundheitsgefahren
In Dschibuti kommt eine weitere große Zahl anderer Tropenerkrankungen vor (z. B. Leishmaniasis, Filariasis, zeckenübertragbare Erkrankungen, Wurmerkrankungen etc.)
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch sein.
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz mit einer Reiserückholversicherung ist dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de)
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 27.02.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 27.02.2013
(Unverändert gültig seit: 27.02.2013)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Visumsgebühr


Aktuelle Hinweise
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom 22. Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang zumindest in Dschibuti-Stadt zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften, insbesondere entlang der Siesta-Uferstraße und der Route de Venise. Es lässt sich nicht voraussehen, wann diese Auseinandersetzungen abklingen werden. Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen und sich von Menschenansammlungen und Auseinandersetzungen fernhalten.
Der Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft gibt unter der Telefonnummer +253 77 78 51 97 Auskunft über ihm diesbezüglich vorliegende Informationen. Die französischen Streitkräfte in Dschibuti geben zudem für ihre Soldaten und deren Angehörige per Anrufbeantworter unter der Nummer +253 21 45 15 15 auf Französisch Informationen über mögliche Gefährdungen, falls solche vorliegen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von der dschibutischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt laut deren Auskunft drei Arbeitstage.
Ein Kurzzeit-Besuchsvisum kann auch bei Einreise am Flughafen Dschibuti beantragt werden; die Gebühr beträgt 10.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen). Für die Erteilung ist die Vorlage eines Einladungsschreibens der in Dschibuti zu besuchenden Institution oder Person hilfreich. Wenngleich die Visumserteilung bei Einreise gegenüber deutschen Staatsangehörigen bisher großzügig gehandhabt wird, weist das Auswärtige Amt auf das bei Anreise ohne Visum bestehende Risiko der Einreiseverweigerung und sofortigen Rückführung auf Kosten des Betroffenen hin.
Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben, die nicht alle Fluggesellschaften in die Kosten des Flugtickets integriert haben.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Unbekannt
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 23.10.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 23.10.2013
(Unverändert gültig seit: 23.10.2013)

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise – Terrorismus


Aktuelle Hinweise
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften, sowie zu Festnahmen. Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen und sich von Menschenansammlungen und Auseinandersetzungen fernhalten.
Der Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft gibt unter der Telefonnummer +253 77 78 51 97 Auskunft über ihm diesbezüglich vorliegende Informationen. Die französischen Streitkräfte in Dschibuti geben zudem für ihre Soldaten und deren Angehörige per Anrufbeantworter unter der Nummer +253 21 45 15 15 auf Französisch Informationen über mögliche Gefährdungen, falls solche vorliegen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Sowohl die Präsidentschaftswahlen 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen Anfang 2012 verliefen ohne Zwischenfälle. Am 1. März 2012 kam es auf dem Gelände der Universität Dschibuti zu Protesten von Schülern und Studenten, die durch die sukzessive Bekanntgabe schlechter Examensnoten ausgelöst wurden. Dabei gingen durch Steinwürfe Fensterscheiben zu Bruch. Bereits Anfang 2011 hatte es derartige Proteste gegeben, die im Februar 2011 in einer gewaltsamen Demonstration mit zwei Todesopfern, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden eskalierten.
Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, der Beachtung der aktuellen Nachrichten und der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte sowie dem Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 04.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 04.11.2013
(Unverändert gültig seit: 04.11.2013)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.
Im Straßenverkehr besteht eine auch für Fußgänger stark erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dschibuti und Dire Dawa (Äthiopien) verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war auf äthiopischer Seite mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Im November und Dezember 2012 erlitten 10 Personen beim Baden/Schnorcheln am Strand von Khor Ambado ca. 13 km Luftlinie westlich von Dschibuti-Stadt, in der Nähe der Tankschiff-Verladepier Doraleh auf der Südseite des Golfes von Tadjourah, gefährliche Vernesselungen. Die Symptome glichen Vernesselungen durch an den nördlichen Küsten Australiens verbreitete, nur wenige Zentimeter große Irukandji-Quallen. Dabei treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Einer der Betroffenen wurde sicherheitshalber nach Deutschland evakuiert.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 25.05.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Dschibuti:

Stand 25.05.2014 (Unverändert gültig seit: 25.05.2014)

Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise - Landesspezifische Hinweise - Allgemeine Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Am 24.05.2014 kam es in Dschibuti zu einem Anschlag auf ein auch von Ausländern besuchtes Restaurant. Dabei wurden mehrere Menschen getötet und zahlreiche verletzt.
Bis zur Klärung der Hintergründe dieses Anschlags wird von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Dschibuti abgeraten. Deutschen vor Ort wird geraten, öffentliche Orte wie Gastronomiebetriebe oder Supermärkte bis auf Weiteres nach Möglichkeit zu meiden.

Der Bereitschaftsdienst der deutschen Botschaft gibt unter der Telefonnummer +253 77 78 51 97 Auskunft über ihm diesbezüglich vorliegende Informationen. Die französischen Streitkräfte in Dschibuti geben zudem für ihre Soldaten und deren Angehörige per Anrufbeantworter unter der Nummer +253 21 45 15 15 auf Französisch Informationen über mögliche Gefährdungen, falls solche vorliegen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Ergebnis der Parlamentswahlen vom Februar 2013 wird von der dschibutischen Opposition nach wie vor nicht anerkannt. Es kommt in diesem Zusammenhang in Dschibuti-Stadt, Balbala und anderen Orten gelegentlich zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie zu Festnahmen. Deutsche Staatsangehörige in Dschibuti sollten bei Bewegungen Vorsicht walten lassen und sich von Menschenansammlungen und Auseinandersetzungen fernhalten.
Sowohl die Präsidentschaftswahlen 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen Anfang 2012 verliefen ohne Zwischenfälle. Am 1. März 2012 kam es auf dem Gelände der Universität Dschibuti zu Protesten von Schülern und Studenten, die durch die sukzessive Bekanntgabe schlechter Examensnoten ausgelöst wurden. Dabei gingen durch Steinwürfe Fensterscheiben zu Bruch. Bereits Anfang 2011 hatte es derartige Proteste gegeben, die im Februar 2011 in einer gewaltsamen Demonstration mit zwei Todesopfern, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden eskalierten.
Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.

Terrorismus / Kriminalität
Durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen al-Shabaab-Miliz mit Vergeltungsaktionen in Reaktion auf die Beteiligung des dschibutischen Militärs an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit vor allem auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten, beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter sowie exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten sowie um Beachtung der aktuellen Nachrichten bzw. der Anweisungen der dschibutischen Sicherheitskräfte wird daher geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten.
Die Grenzregion zu Eritrea sollte wegen des ungelösten Grenzkonflikts gemieden werden.

Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html ).

Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.

Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter +253 21 35 28 00 erfragt werden.
Im Straßenverkehr besteht eine auch für Fußgänger stark erhöhte Unfallgefahr aufgrund mangelnden Sicherheitsbewusstseins und unangepasster Fahrweise. Das gilt insbesondere bei Überlandfahrten (übermüdete Lkw-Fahrer, überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Personen und Tiere auf der Fahrbahn). Nachtfahrten über Land sollten unterbleiben.

Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Der in unregelmäßigen Abständen (max. drei Mal pro Woche) zwischen Dschibuti und Dire Dawa (Äthiopien) verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war auf äthiopischer Seite mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Im November und Dezember 2012 erlitten 10 Personen beim Baden/Schnorcheln am Strand von Khor Ambado ca. 13 km Luftlinie westlich von Dschibuti-Stadt, in der Nähe der Tankschiff-Verladepier Doraleh auf der Südseite des Golfes von Tadjourah, gefährliche Vernesselungen. Die Symptome glichen Vernesselungen durch an den nördlichen Küsten Australiens verbreitete, nur wenige Zentimeter große Irukandji-Quallen. Dabei treten zunächst undramatische Hauterscheinungen auf. Dann folgen in einem Intervall von etwa 30 Minuten starke Schmerzen in Rücken, Bauch, Brust und Extremitäten, teilweise treten aber auch ernste Herz-Kreislaufsymptome auf. Einer der Betroffenen wurde sicherheitshalber nach Deutschland evakuiert.

Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.

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Der Umtausch von Bargeld (Euro oder US-Dollar) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, US-Dollarnoten werden nur ab dem Druckjahr 2000 akzeptiert, und selbst dann nicht, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind. Reiseschecks und Kreditkarten (vorzugsweise Visa, Mastercard oft ausdrücklich nicht) können ebenfalls nur in der Hauptstadt benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.

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Achim Vogt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 25.05.2014

Beitrag von Achim Vogt »

Leider sind bei dem Bombenanschlag in Djibouti, der in den Reise- und Sicherheitshinweisen des AA als Grund für das Update genannt wird, auch drei Deutsche verletzt worden. Mehr Infos hier:

Dschibuti: Drei Deutsche bei Selbstmordanschlag verletzt
(SPIEGEL Online, 25. Mai 2014)

und in einem neuen Wüstenschiff-Thread, damit der Anschlag selbst in den Reisehinweisen nicht verlorengeht:

Bombenanschlag in Djibouti (Dschibuti)

Viele Grüße
Achim
Antworten