Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bulgarien
Stand 06.01.2026
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kreditkarten)
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil.
- Informieren Sie sich in den Medien über die aktuelle Lage.
- Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und seien Sie in deren Umfeld vorsichtig.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr - insbesondere an Wochenenden - an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu vermeiden und auf Wochentage auszuweichen.
Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zur Republik Nordmazedonien sind EU-Außengrenzen, an denen biometrische Daten im Rahmen des Europäischen Einreise-/Ausreisesystems (EES) erhoben werden. Dies kann in Urlaubszeiten zu längeren Wartezeiten führen.
Bulgarien ist Teil des Schengenraums. Grenzkontrollen an Grenzen innerhalb des Schengenraums können weiterhin stichprobenartig stattfinden.
Reisende, auch Kinder, müssen bei Auslandsreisen im Schengenraum stets ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
An den Grenzübergängen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.
Einreise aus der Russischen Föderation nach Bulgarien
Die Einreise und der Transit mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Bulgarien sind aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt.
Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.
Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen (auch zu ggf. möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) erteilt die
bulgarische Zollbehörde.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation und Belarus.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von ca. 0,75 EUR pro Einheit bei Tag und 0,85 EUR bei Nacht. Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind mit Taxametern ausgestattet. In einzelnen Fällen können die Taxameter manipuliert sein. Seriöse Taxiunternehmen verfügen in der Regel über eine App, bei der man sich registrieren und über die man zuverlässig ein Taxi bestellen kann.
Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerorts, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.
Es muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
Die Höchstgeschwindigkeit für normale Pkw (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. An einigen Straßenabschnitten wird inzwischen die Durchschnittgeschwindigkeit gemessen; diese sind auf der Webseite der nationalen Mautverwaltung
BGToll einsehbar. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geld- und Haftstrafen und - insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen -Führerscheinentzug sowie ggf. Einzug der Kennzeichen zu rechnen.
Bei Fahrern mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von über 1,2 Promille kann bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Sofern der Fahrer nicht Halter des Fahrzeugs ist, hat er eine Kaution in Höhe des Gegenwerts des betreffenden Fahrzeugs zu hinterlegen.
Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur per Bankeinzahlung zu zahlen.
Auch im Rahmen der Grenzkontrolle wird eine Überprüfung der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers auf unbezahlte Bußgelder vorgenommen. Werden unbezahlte Bußgelder, bei denen die Widerspruchsfristen abgelaufen und die nicht verjährt sind, festgestellt, wird der Vorgang vor Ort an die örtlich zuständige Nationalpolizei übergeben. Die Fahrerin/der Fahrer hat die Möglichkeit, direkt am Grenzübergang das Bußgeld zu bezahlen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Führerschein und ggf. das Kfz eingezogen werden, was weitere Kosten nach sich zieht.
Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über zehn Tonnen gesperrt.
In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens vier Millimeter Profil).
Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die nur digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei
BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, kann eine Kompensationsgebühr bezahlen. Damit soll ermöglicht werden, dass die erforderliche Vignette noch am selben Tag erworben wird. Bei Nichtbeachtung wird eine
Strafzahlung fällig.
Geld/Kreditkarten
Im Januar 2026 wurde in Bulgarien der EUR eingeführt. Seitdem werden nur noch EUR als Zahlungsmittel akzeptiert. Während der ersten sechs Monate können BGN kostenlos bei allen Banken in EUR eingetauscht werden.
Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind weit verbreitet.
- Lassen Sie bei der Benutzung von Geldautomaten und Zahlung mit Kreditkarte die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug walten, um ein Ausspähen der Geheimzahl, eine Manipulation der Geldautomaten oder das Kopieren der Karte zu verhindern.
- In größeren Städten ist es in der Regel problemlos möglich, mit Debit- (Girocard)/Kreditkarte zu bezahlen. In ländlichen Gegenden empfiehlt es sich sehr, zusätzlich Bargeld mitzuführen.