Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 12.02.2018
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Entfall Besuchersteuer)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:Anmerkungen:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Hinweis für Reisen mit Minderjährigen
Seit Oktober 2016 muss für Kinder unter 18 Jahren Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).
Weitere Informationen dazu sowie die entsprechenden Vordrucke sind in der Pressemitteilung des botsuanischen Innenministeriums zu finden.
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.
Visum
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Abweichend hiervon setzt die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird die vorherige Einholung eines Visums und dazu Kontaktaufnahme mit der botsuanischen Botschaft in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.
Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u. ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.
Verbindliche Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erteilt die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Gruß
Birgitt




