Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 19.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 19.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien-Herzegowina:
Stand 11.07.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen nach Bosnien und Herzegowina sind (unter Beachtung der Sicherheitshinweise) grundsätzlich möglich.
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.
Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings dienstags und samstags nach Köln und während der Sommersaison auch nach Stuttgart. Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Budapest (Malev), Laibach (Adria Airways) und Zagreb (Croatia Airlines).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nach Erfahrung der Deutschen Botschaft: Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Bei Minderjährigen bitte unbedingt die u.s. Anmerkungen beachten
Kinderreisepass Ja, Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)< td/>
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils Wegen möglicher Probleme aufgrund des fehlenden Lichtbilds wird hiervon abgeraten
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja. Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)

Weitere Anmerkungen
Bis Ende 2008 war die Einreise von Kindern mit Kinderausweisen/Kinderreisepässen ohne Lichtbild unproblematisch. Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise v on Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.

Allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des nicht mit reisenden Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein.

Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich an die nächst gelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Personen im Besitz einer Waffe werden an der Grenze zurückgewiesen; Ausnahmeregelungen für die Angehörigen von EUFOR sind vorhanden. Für die Einfuhr von Zigaretten und Alkohol gelten dieselben Bestimmungen wie in den Ländern der EU.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Fotografierverbot besteht nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME (besonders bei Aufenthalt in den ländlichen Gebieten im Norden).

HIV/ Aids
ist weltweit, evtl. auch in diesem Lande ein Problem und kann dann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Infektionserkrankungen vermieden werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist vielfach noch technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 20.07.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 20.07.2012

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen

- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen nach Bosnien und Herzegowina sind (unter Beachtung der Sicherheitshinweise) grundsätzlich möglich.
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.
Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings mehrmals die Woche nach Köln. Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Laibach (Adria Airways) und Zagreb (Croatia Airlines).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
vorläufiger Personalausweis Nach Erfahrung der Deutschen Botschaft: Nein
Kinderreisepass Ja, Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja. Dringende Empfehlung: Nur mit Lichtbild (siehe Anmerkung unten)

Anmerkungen
Bis Ende 2008 war die Einreise von Kindern mit Kinderausweisen/Kinderreisepässen ohne Lichtbild unproblematisch. Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.

Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-)Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst sein und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein, damit diese hier in Bosnien und Herzegowina gelesen werden kann und akzeptiert wird.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich an die nächst gelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 19.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 19.06.2013

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Lichtbild

Anmerkungen:
Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Von Reisen mit einem Reiseausweis für Ausländer (nach Verzicht auf die bosnisch-herzegowinsische Staatsangehörigkeit) wird nach einigen negativen Erfahrungen eher abgeraten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte (auch) in bosnischer, kroatischer oder serbischer Sprache verfasst und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht. Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach Einreise polizeilich melden. Das Auswärtige Amt rät dazu, die Registrierung innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich sofort an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein ASOR-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 21.02.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 21.02.2014

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen. Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 03.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 03.06.2014

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Durch lang andauernde Regenfälle wurden weite Teile von Bosnien und Herzegowina, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes, überflutet. Zwar hat sich das Wasser vielerorts zurückgezogen, jedoch sind Teile der Region durch Schlamm und Erdrutsche vereinzelt noch stark beeinträchtigt. Es hat landesweit zahlreiche Erdrutsche gegeben. Schlammlawinen und über die Ufer getretene Flüsse mit hohen Fließgeschwindigkeiten (Sava, Bosna) haben teilweise Landminen und explosive Kampfmittelrückstände freigesetzt. Der Autoverkehr ist in den betroffenen Gebieten(insbes. Sava) vereinzelt noch eingeschränkt, die Hauptverkehrsstraßen sind jedoch bereits zu einem Großteil wieder freigegeben. Vereinzelt kommt es immer wieder zu kurzzeitiger Trinkwasserknappheit. Einzelne Häuser sind weiterhin von der Stromversorgung abgeschnitten. Auch Telefonverbindungen können unterbrochen sein. Aufgrund sommerlicher Temperaturen verbreiten sich entlang der Wasserflächen Mücken. Das stellenweise noch nicht zurückgewichene Hochwasser ist aufgrund von Tierkadavern und Abwässern teilweise verseucht, es besteht daher die Gefahr von Krankheiten/Infektionen in den betroffenen Gebieten. Hinzu kommt eine mögliche Verunreinigung des Wassers durch Chemikalien / Desinfektionsmittel.

Einschränkung im Flugverkehr von/nach Sarajewo bestehen derzeit nicht.

Aktuelle Informationen zur Straßenlage stellt der Automobilclub von Bosnien und Herzegowina zur Verfügung: www.bihamk.ba
Fluginformationen finden Sie auf der Website des Flughafens Sarajewo: www.sarajevo-airport.ba
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 02.01.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 02.01.2015

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Sonstiges


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen nach Bosnien und Herzegowina sind grundsätzlich möglich.

Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.

Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings mehrmals in der Woche nach Köln und Stuttgart sowie einmal wöchentlich nach Berlin. Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Laibach (Adria Airways) und Zagreb (Croatia Airlines).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Lichtbild

Anmerkungen:
Seit Ende 2008 kommt es beim Versuch der Einreise von Kindern mit Kinderausweisen oder Kinderreisepässen ohne Lichtbild sehr häufig zu Schwierigkeiten bis zur Versagung der Einreise. Es wird daher dringend geraten, bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina Kinderausweise/Kinderreisepässe mit Lichtbild mitzuführen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Von Reisen mit einem Reiseausweis für Ausländer (nach Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit) wird nach einigen negativen Erfahrungen eher abgeraten.

Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.

Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich - sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist - sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).
Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 26.06.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 26.06.2015

Letzte Änderung:
- Besondere strafrechtliche Bestimmungen


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Promillegrenze liegt bei 0,3.

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 19.08.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 19.08.2015

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.

Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings mehrmals in der Woche nach Köln und Stuttgart (im Sommer je dreimal und im Winter je zweimal). Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Laibach (Adria Airways), Zagreb (Croatia Airlines) und Istanbul (Turkish Airlines).

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Promillegrenze liegt bei 0,3.

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter im eigenen PKW/Caravan/Wohnmobil etc. mitzunehmen. Vor dem Hintergrund ansteigender Zahlen von Flüchtlingen auf dem Westbalkan könnte dies beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 12.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 12.10.2016

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen mit dem PkW
Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten.
Fahrzeuge sollten, wegen Diebstahlgefahr, möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente, Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum.

Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.
Lufthansa fliegt täglich nach München, Germanwings mehrmals in der Woche nach Köln und Stuttgart (im Sommer je dreimal und im Winter je zweimal). Tägliche Umsteigeverbindungen bestehen über Wien (Austrian Airlines), Laibach (Adria Airways), Zagreb (Croatia Airlines) und Istanbul (Turkish Airlines).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies kann zur Verweigerung der Einreise führen.

Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.

Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich - sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist - sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 18.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 18.10.2016

Letzte Änderung:
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Promillegrenze liegt bei 0,3.

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht geboten. Wird im Falle eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden die Schuld des Fahrers festgestellt, droht - anders als in Deutschland - meist eine Haftstrafe.

Für bestimmte Gebäude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (u .a. US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

Reisenden und durchreisenden Urlaubern wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter im eigenen PKW/Caravan/Wohnmobil etc. mitzunehmen. Dies könnte, zum Beispiel bei der Mitnahme von Migranten, beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Nach in Bosnien und Herzegowina geltendem Recht wird mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft, wer bei unerlaubtem Grenzübertritt behilflich ist oder den Transport bis zur Grenze durchführt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 02.12.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 02.12.2016

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies kann zur Verweigerung der Einreise führen.

Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.

Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Ausländer müssen ab Januar 2017 bei der Einreise mindestens über 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts muss mit Bargeld (in der Landeswährung oder in EUR) geführt werden (Kreditkarten, Kontoauszüge o.ä. reichen nicht aus).

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich - sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist - sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 23.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 23.01.2017

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies kann zur Verweigerung der Einreise führen.

Das Auswärtige Amt rät, während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina das Reisedokument ständig bei sich zu führen.

Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Ausländer müssen seit Januar 2017 bei der Einreise über Mittel von mindestens 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich - sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist - sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Die Einreise von Haustieren ist problemlos. Es müssen der Internationale Impfausweis und eine amtstierärztliche Bescheinigung vorlegt werden.

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 25.04.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 25.04.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Grenzübertritt
Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.

Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, d.h. Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

Reisen mit dem Pkw
Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten.
Fahrzeuge sollten, wegen Diebstahlgefahr, möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente, Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum.

Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.

Es gibt tägliche Flugverbindungen von Deutschland nach Sarajewo, teils mit Umsteigen, z.B. in München oder Wien. Regelmäßige Direktflüge gibt es auch von und nach Tuzla.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Bosnien und Herzegowina:
Stand 23.06.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Grenzübertritt
Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.

Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, d.h. Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

Reisen mit dem Pkw
Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten. Nicht alle von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen sind auch tatsächlich befahrbar.

Fahrzeuge sollten, wegen Diebstahlgefahr, möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente, Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden, auch nicht im Kofferraum.

Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte und PIN kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen. Die öffentlichen Institutionen (Gas-, Stromwerke, Post, etc.) akzeptieren nur Zahlungen in KM.

Es gibt tägliche Flugverbindungen von Deutschland nach Sarajewo, teils mit Umsteigen, z.B. in München oder Wien. Regelmäßige Direktflüge gibt es auch von und nach Tuzla.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bosnien-Herzegowina 24.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bosnin und Herzegowina:
Stand 24.05.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Allgemeine Reiseinformationen
Grenzübertritt
Am 7. April 2017 ist die EU-Verordnung 458/2017 zur Änderung des Schengener Grenzkodex in Kraft getreten, wonach beim Überschreiten der Außengrenzen nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen ist, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen ist.

Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, d.h. Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

Von der Benutzung von einmal als gestohlen/verloren gemeldeten Reisedokumenten wird dringend abgeraten, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.

Straßenverkehr/Führerschein
Aufgrund ungenügender Straßenmarkierung und des oft schlechten Straßenzustands wird von Nachtfahrten abgeraten. Nicht alle, von gängigen Navigationssystemen vorgeschlagenen Routen, sind auch tatsächlich befahrbar oder beispielsweise für den Grenzübertritt zugelassen.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer ohne Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich. Reisenden wird daher zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr und einer defensiven Fahrweise geraten.

Bei Verkehrskontrollen sind immer zwei Polizisten anwesend, bei Verstößen ist eine sofortige Zahlung gegen Zahlungsbestätigung und Strafverfügung „prekeršajni nalog“ möglich. Bei Nichtzahlung wird der Führerschein vorübergehend eingezogen.

Reisenden wird eindringlich empfohlen, keine unbekannten Anhalter mitzunehmen. Dies könnte, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

Die Promillegrenze beträgt 0,3, bei Fahranfängern (bis zu drei Jahren) und Personen unter 21 Jahren 0,0.

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Die grüne Versicherungskarte ist mitzuführen und muss „BIH“ als Gültigkeitsbereich enthalten.

Vom 15. November bis 15. April gilt Winterreifenpflicht.

Geld/Kreditkarten
Die Landeswährung "Konvertible Mark" wird zum festen Kurs von 1,- Euro = 1,95583 KM getauscht. Mit Kreditkarte kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert, Barzahlung wird jedoch empfohlen. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Nach Erfahrung des Auswärtigen Amts: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei der Ausreise noch über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten verfügen; bei der Einreise entsprechend länger.

Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldetem und wieder aufgefundenem Reisedokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass diese Information auch an den bosnisch-herzegowinischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Dies führt zur Verweigerung der Einreise und Verpflichtung zur sofortigen Rückreise, eine Einflussnahme durch die deutsche Botschaft in Sarajewo ist nicht möglich.
Ausländer dürfen sich innerhalb von sechs Monaten maximal 90 Tage visumfrei in Bosnien und Herzegowina aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus müssen sie über einen Aufenthaltstitel verfügen.

Eine Einreise, nachdem die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer bereits erreicht wurde, stellt einen illegalen Aufenthalt dar und kann von den bosnisch-herzegowinischen Behörden strafrechtlich geahndet werden.

Während des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina sollte das Reisedokument ständig mitgeführt werden. Beim Versuch, mit nicht gültigen oder akzeptierten Dokumenten zu reisen, drohen hohe Bußgelder.

Ausländer müssen seit Januar 2017 bei der Einreise über Mittel von mindestens 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts kann in bar (in der Landeswährung oder in EUR) oder unbar (Kreditkarten und andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel) geführt werden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise eine schriftliche (Reise-) Genehmigung der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils. Auch bei Reisen mit nur einem Elternteil wird empfohlen, eine Reisegenehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Die Erlaubnis sollte auch in die bosnische, kroatische oder serbische Sprache übersetzt und die Unterschrift der/des Sorgeberechtigten amtlich beglaubigt sein.

Sonstiges
Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel bzw. die Pension. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, wenden sich – sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist – sofort (innerhalb von 12 Stunden) an die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für diese eigenständige Registrierung wird eine Gebühr von ca. 10 KM (ca. 5 EUR) erhoben.
Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung. Dies gilt nicht für Aufenthalte im Rahmen der Implementierung des Daytoner Friedensabkommen (Diplomaten, EU, UNO, EUFOR, UNHCR etc.).

Bei Einreisen mit dem Pkw muss die grüne Versicherungskarte vorgelegt werden, die in ganz Bosnien und Herzegowina gültig ist.

Bei Gelegenheitsfahrten mit Omnibussen benötigt das Unternehmen für die Einreise nach BiH ein Interbus-Fahrtenblatt. Für den grenzüberschreitenden Linienverkehr mit Kraftomnibussen wird eine Genehmigung benötigt. Diese Genehmigungen werden regelmäßig zwischen den zuständigen deutschen und bosnischen Stellen ausgetauscht. Die in Deutschland dafür zuständige Stelle ist das Bundesamt für Güterverkehr in Köln.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Gruß
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