Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 19.12.2008 (Unverändert gültig seit: 19.12.2008)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch die Explosion einer Landmine getötet. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Die Entscheidung sollte in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Tropenarzt bzw. einem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung getroffen werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.
HIV / Aids
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen, Malaria, Denguefieber
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 02.11.2005 -15.11.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 19.12.2008
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 17.04.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 17.04.2009 (Unverändert gültig seit: 17.04.2009)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eineEntführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV / Aids
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein, bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria (von der es sich klinisch nicht eindeutig abgrenzen lässt), heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reiszeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süsswassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 14.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 14.05.2009 (Unverändert gültig seit: 14.05.2009)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eineEntführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch beim Zoll deklariert werden. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen nicht deklarierte Devisen bei der Ausreise am Flughafen konfisziert wurden. Entgegen der Versicherung der Zollbeamten wurden diese bei der Wiedereinreise nach Äthiopien nicht zurückgezahlt. Die Landeswährung darf nur bis zu einer Höhe von 200 ETB ein- und ausgeführt werden; auch hier kommt es vermehrt zu Beschlagnahmungen
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV / Aids
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein, bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria (von der es sich klinisch nicht eindeutig abgrenzen lässt), heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reiszeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süsswassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 22.06.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 22.06.2009 (Unverändert gültig seit: 22.06.2009)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eineEntführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Bei Einreise müssen Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000,- US$ übersteigen, am Flughafen/ Grenzübergang deklariert werden.
Bei Ausreise dürfen Barmittel nur dann ohne Formalitäten ausgeführt werden, wenn sie den Betrag von 200 ETB Landeswährung und den Gegenwert von 3.000,- US-$ in Fremdwährung nicht übersteigen.
Die Ausfuhr von Fremdwährungen mit Gegenwert von mehr als 3.000,- US-$ ist nur gestattet, wenn ein entsprechender Einfuhrdeklarationsbeleg vorgelegt wird oder der legale Ursprung des Ausfuhrbetrages mittels Bankbelegen nachgewiesen werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch beim Zoll deklariert werden. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen nicht deklarierte Devisen bei der Ausreise am Flughafen konfisziert wurden. Entgegen der Versicherung der Zollbeamten wurden diese bei der Wiedereinreise nach Äthiopien nicht zurückgezahlt. Die Landeswährung darf nur bis zu einer Höhe von 200 ETB ein- und ausgeführt werden; auch hier kommt es vermehrt zu Beschlagnahmungen
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV / Aids
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein, bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria (von der es sich klinisch nicht eindeutig abgrenzen lässt), heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reiszeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süsswassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 14.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 14.07.2009 (Unverändert gültig seit: 14.07.2009)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch beim Zoll deklariert werden. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen nicht deklarierte Devisen bei der Ausreise am Flughafen konfisziert wurden. Entgegen der Versicherung der Zollbeamten wurden diese bei der Wiedereinreise nach Äthiopien nicht zurückgezahlt. Die Landeswährung darf nur bis zu einer Höhe von 200 ETB ein- und ausgeführt werden; auch hier kommt es vermehrt zu Beschlagnahmungen.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als ein Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt, jedoch empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
HIV / Aids
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein, bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue
Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria (von der es sich klinisch nicht eindeutig abgrenzen lässt), heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reiszeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süsswassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 05.08.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 05.08.2009 (Unverändert gültig seit: 05.08.2009)
Aktueller Hinweis
Die äthiopischen Sicherheitsorgane haben darauf hingewiesen, dass zurzeit im gesamten Land eine erhöhte Gefährdung durch terroristische Anschläge besteht. Sie führen verstärkte Kontrollen insbesondere an Flughäfen, Hotels, öffentlichen Einrichtungen usw. durch. Es gibt keine Hinweise, von welcher Terrorgruppe konkret diese Gefährdung ausgeht, in welcher Form sie sich äußern könnte oder ob ausländische Einrichtungen und Personen in besonderem Maße gefährdet sind. Sollte es zu Terroraktionen kommen, dürfte nach bisheriger Erfahrung mit Bombenanschlägen zu rechnen sein. Bisherige Bombenanschläge zielten nicht auf ausländische Institutionen oder Personen. Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass westliche oder konkret deutsche Interessen nun in das Visier terroristischer Angriffe geraten könnten.
Reisenden wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Sie sollten insbesondere auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke, wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel, achten. Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden. Da bisherige Anschläge überwiegend in den frühen Abendstunden stattfanden, in denen viele Menschen unterwegs sind, sollten insbesondere während dieser Tageszeit öffentliche Plätze gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden, müssen jedoch beim Zoll deklariert werden. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Es wurden mehrere Fälle bekannt, in denen nicht deklarierte Devisen bei der Ausreise am Flughafen konfisziert wurden. Entgegen der Versicherung der Zollbeamten wurden diese bei der Wiedereinreise nach Äthiopien nicht zurückgezahlt. Die Landeswährung darf nur bis zu einer Höhe von 200 ETB ein- und ausgeführt werden; auch hier kommt es vermehrt zu Beschlagnahmungen.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süsswassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 03.09.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 03.09.2009 (Unverändert gültig seit: 03.09.2009)
Aktueller Hinweis
Im gesamten Land, einschließlich der Hauptstadt, Addis Abeba, gibt es zur Zeit Meldungen über das verstärkte Auftreten akuter Durchfallerkrankungen (wahrscheinlich Cholerainfektionen). Die Angaben zur Zahl der Erkrankten schwanken stark. Landesweit muss jedoch von mehr als 1000 Betroffenen ausgegangen werden. Auch Todesfälle sind aufgetreten.Es wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten. Auf die Grundregeln zur Prävention von Durchfallerkrankungen und Cholera unter „Medizinische Hinweise“ wird verwiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat.
Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar). In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt.
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig.
Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 29.09.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 29.09.2009 (Unverändert gültig seit: 29.09.2009)
Aktueller Hinweis
Im gesamten Land, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, gibt es zurzeit Meldungen über das verstärkte Auftreten akuter Durchfallerkrankungen (wahrscheinlich Cholerainfektionen). Die Angaben zur Zahl der Erkrankten schwanken stark. Landesweit muss jedoch von mehr als 1000 Betroffenen ausgegangen werden. Auch Todesfälle sind aufgetreten.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten. Auf die Grundregeln zur Prävention von Durchfallerkrankungen und Cholera unter „Medizinische Hinweise“ wird verwiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Monaten gab es in Abständen vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am Spätnachmittag oder Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), im Nord-Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten als auch Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Ausnahme: Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, erhalten ihr Visum nicht am Flughafen, sondern müssen dieses in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragen (s.o).
Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.
Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich.
Visumverlängerung können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Touristen können ihr Visum innerhalb Äthiopiens nur einmalig und max. auf bis zu einem Monat verlängern. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
[table color=#EFD495]
[col]Erwachsene[col]Einreise möglich / Bedingungen:
[row]Reisepass[col]Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
[row]vorläufiger Reisepass[col]Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
[row]Personalausweis[col]Nein
[row]vorläufiger Personalausweis[col]Nein
[row]Kinder/Jugendliche[col]
[row]Kinderreisepass[col]Ja,Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
[row]Reisepass[col]Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
[row]Personalausweis[col]Nein
[row]vorläufiger Personalausweis[col]Nein
[row]bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)[col]Nein
[row]noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)[col]Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
[row][col]Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
[row]Weitere Anmerkungen[col]Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
[/table]
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 16.10.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 16.10.2009 (Unverändert gültig seit: 16.10.2009)
Aktueller Hinweis
Im gesamten Land, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, gibt es zurzeit Meldungen über das verstärkte Auftreten akuter Durchfallerkrankungen (wahrscheinlich Cholerainfektionen). Die Angaben zur Zahl der Erkrankten schwanken stark. Landesweit muss jedoch von mehr als 1000 Betroffenen ausgegangen werden. Auch Todesfälle sind aufgetreten.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten. Auf die Grundregeln zur Prävention von Durchfallerkrankungen und Cholera unter „Medizinische Hinweise“ wird verwiesen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weitern kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: Reisepass mind. 6 Monat enoch gültig.
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 19.10.2009
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 19.10.2009 (Unverändert gültig seit: 19.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Anmerkungen
Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 10.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 10.11.2009 (Unverändert gültig seit: 10.11.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Passagierzüge auf der Strecke Addis Abeba - Dire Dawa - Dschibuti (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Weitere Anmerkungen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 08.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 08.12.2009 (Unverändert gültig seit: 08.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. 3 x pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Weitere Anmerkungen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 15.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Äthiopien:
Stand 08.12.2009 (Unverändert gültig seit: 08.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig. Trotzdem wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen sollten gemieden werden.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. 3 x pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
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Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Weitere Anmerkungen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr).
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe http://www.rki.de/). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbes. auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 23.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 23.04.2010
(Unverändert gültig seit: 23.04.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 23. Mai 2010 finden die äthiopischen Parlamentswahlen statt, das Wahlergebnis wird am 21. Juni 2010 veröffentlicht. Derzeit liegen keine Erkenntnisse über zu erwartende Unruhen oder Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Wahlen vor. Dennoch ist mit einer Periode verstärkter innenpolitischer Diskussion zu rechnen, deren Dynamik nicht völlig vorhersehbar ist. Daher wird insbesondere in den Wochen vor und nach den Wahlen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art sollten gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. 3 x pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Weitere Anmerkungen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr). Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio (zwei neue Poliofälle im Jahre 2008, importiert aus Sudan), ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Eine Choleraimpfung in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen / Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein (s. unten).
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Seit diesem Sommer werden landesweit erneut, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, Ausbrüche von akuter wässriger Diarrrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Äthiopien 17.05.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Äthiopien:
Stand 17.05.2010 (Unverändert gültig seit: 17.05.2010)
Aktuelle Hinweise
Am 23. Mai 2010 finden die äthiopischen Parlamentswahlen statt, das Wahlergebnis wird am 21. Juni 2010 veröffentlicht. Derzeit liegen keine Erkenntnisse über zu erwartende Unruhen oder Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Wahlen vor. Dennoch ist mit einer Periode verstärkter innenpolitischer Diskussion zu rechnen, deren Dynamik nicht völlig vorhersehbar ist. Daher wird insbesondere in den Wochen vor und nach den Wahlen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Beachtung der aktuellen Nachrichten geraten. Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art sollten gemieden werden.
Im Zusammenhang mit den Wahlen hat die äthiopische Regierung Beschränkungen der Bewegungsfreiheit auch von Diplomaten bis zum 30. Juni 2010 eingeführt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Gewährung konsularischer Hilfe außerhalb von Addis Abeba zu Verzögerungen kommen wird.
Touristen sind von den Reisebeschränkungen nicht betroffen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist in weiten Landesteilen derzeit relativ ruhig.
Vor allem in den Randgebieten des Landes kommt es jedoch immer wieder zu Unruhen. In der Somali Region (Ogaden) im Osten, führt die äthiopische Armee derzeit bewaffnete Einsätze gegen Mitglieder der ONLF durch (siehe auch Reisen über Land).
Die Situation an der Grenze zu Eritrea bleibt angespannt.
Terrorismus
Wie in anderen ostafrikanischen Ländern können Aktivitäten terroristischer Gruppen auch in Äthiopien nicht ausgeschlossen werden.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es vereinzelte Bombenanschläge in Addis Abeba. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich derartige Anschläge in Zukunft wiederholen werden.
Es wird daher zu erhöhter Vorsicht, insbesondere in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, geraten. Dabei sollte auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel geachtet werden. Da die bisherigen Anschläge jeweils in den frühen Abendstunden stattfanden, sollten während dieser Tageszeit öffentliche Plätze wie z.B. Tankstellen und auch Bars / Kaffeehäuser gemieden werden. Vorsicht ist auch bei der Teilnahme an Großveranstaltungen angeraten.
Reisen über Land / Entführungen / Straßenverkehr
Vor Reisen im Lande sollten genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden. Am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit sollte aus Sicherheitsgründen auf Überlandfahrten verzichtet werden.
Touristisch organisierte Besuche nach Addis Abeba und zu den Hauptsehenswürdigkeiten des Landes verlaufen im Allgemeinen problemlos.
Von nicht unbedingt erforderlichen Fahrten in das direkte Grenzgebiet zu Eritrea und in die Danakilsenke in Nord-Afar wird nachdrücklich abgeraten. Neben Überfällen durch Banditen und Entführungen muss dort mit Landminen gerechnet werden.
Im März 2007 ereignete sich eine Entführung in der Danakilsenke in Nord-Afar, im Februar 2008 wurde die Entführung einer Touristengruppe nach Angaben der äthiopischen Regierung nur knapp verhindert. Im Dezember 2008 gab es einen weiteren bewaffneten Überfall auf eine internationale Reisegruppe.
Unbestätigten Informationen zufolge wurden im April 2008 mehrere Personen durch eine Landmine getötet, im April 2009 starben zwei Äthiopier bei der Explosion einer Landmine, ein Tourist wurde schwer verletzt. Im Oktober 2009 kam es in der Afarregion zu weiteren Minenanschlägen durch neu verlegte Landminen.
Es muss mit weiteren Zwischenfällen und Entführungsversuchen durch örtliche Untergrundorganisationen gerechnet werden.
Insbesondere im Grenzgebiet zu Somalia besteht die Gefahr von Entführungen. Wegen des bewaffneten Konflikts zwischen äthiopischen Streitkräften und der ONLF wird von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Jijiga abgeraten.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird wegen anhaltender Zwischenfälle und Übergriffe abgeraten.
Bei Reisen in andere Teile der Afar- und Somali-Region, in die Grenzgebiete zu Kenia (Moyale) und zum Sudan, in die Region Gambella sowie in den Westteil der Oromo-Region (Wellega) wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Die Grenzübergänge zwischen Äthiopien und Eritrea sind geschlossen.
Vereinzelte Überfälle auf durchfahrende Fahrzeuge am frühen Morgen sowie am Spätnachmittag und Abend führen zu der Empfehlung, folgende Routen nicht vor 8:00 Uhr und nicht nach 15:00 Uhr zu befahren: Strecke Metahara-Awash-Arba-Mieso und Asbe Teferi, Strecke Babile-Jijiga, Strecke Welkite-Jimma (bes. am Omo/Gibe-Fluss), Strecke Sodo-Arba Minch-Jinka, Strecke Bahir Dar-Gondar. Auch im und um den Awash-Nationalpark (bes. nördlicher Teil) kann es zu bedrohlichen Situationen und Überfällen kommen. Bewaffnete Überfälle sind zudem wiederholt aus dem Netchisar Nationalpark in Arba Minch, insbesondere in der Gegend um die Quellen, gemeldet worden.
Minengefahr besteht in der Somali Region (Ogaden), in Afar (Danakil-Senke) sowie in den Grenzregionen zu Somalia, Sudan (nördlich von Gambella), Eritrea und zu Kenia (Borana-Region). Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Es wird abgeraten, die Straße Eli Dar Richtung Assab zu befahren.
Reisen über Land/ Zugverkehr
Auf der Bahnstrecke Addis Abeba - Dire Dawa verkehren keine Passagierzüge. Der in unregelmäßigen Abständen (max. 3 x pro Woche) zwischen Dire Dawa und Dschibuti verkehrende Zugverkehr (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellt wegen des schlechten Streckenzustands ein generelles Sicherheitsrisiko dar und war bereits mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Reisende sollten Euro, US-Dollar oder Traveller-Schecks mitbringen, wobei Euro außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert werden. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten und Euro-Traveller-Schecks problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollarnoten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden. Schecks werden im ganzen Land nicht entgegengenommen.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich. Des Weiteren kann bei Banken per Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen erhebliche Gebühr. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten äußerst selten in größeren Hotels akzeptiert.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200 ETB (äthiopische Birr) für alle Reisenden ohne Ausnahme.
• Touristen / Besuchs- und Geschäftsreisende / Kurzzeitaufenthalte / Auslandsäthiopier / Transitreisende (non-residents): Bei der Einreise sind Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden.
• Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents): Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise dürfen jegliche Fremdwährungsbeträge NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden, die nicht älter als 45 Tage sind.
• Angehörige von Botschaften, internationale Organisationen und dienstliche Besucher: Bei der Einreise sollten Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person überschreiten, deklariert werden. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von USD 3.000 pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von USD 3.000 pro Person übersteigen, können NUR BEI VORLAGE von Bankbelegen oder Einfuhrnachweisen ausgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin (Boothstraße 20a, 12207 Berlin, Tel: 030-77 20 60, E-Mail: Emb.ethiopia@t-online.de ) oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt (Mendelssohnstr. 51, 60325 Frankfurt am Main, Tel. 069-9726960, Fax: 069-97269633, E-Mail: consul.eth@t-online.de, consulfrankfurt.eth@t-online.de) beantragt werden; Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel nur wenige Tage. Es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Weitere Einreisebestimmungen können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden. In der Regel werden Visa für die Dauer von drei Monaten erteilt und die Einreise hat innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen.
Bei Einreise über die internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) oder Dire Dawa ist die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums auch vor Ort am Flughafen möglich (Gebühr z. Zt. 20 US-Dollar).
Die Infrastruktur am Flughafen ist allerdings nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. Mit langen Wartezeiten muss daher gerechnet werden.
Visa für Personen, deren Geburtsort in Eritrea liegt, sowie unabhängig von der Herkunft des Antragstellers, Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien werden nicht am Flughafen erteilt sondern müssen in jedem Fall vorab bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung beantragt werden (s.o.).
Gleiches gilt für Visa für Personen, die auf dem Landweg einreisen. Visaerteilungen an den äthiopischen Land-Grenzkontrollposten sind nicht möglich.
Visumverlängerungen müssen bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z. Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Reisepass Ja, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, Foto erforderlich, für Kinder unter 12 Jahre, Gültigkeit bei Einreise noch mind. 6 Monate.
Nur für 1 Reise von max. 1 Monat Dauer verwendbar, da kein Platz für zweites Einreisevisum oder Visumverlängerung vorhanden.
Weitere Anmerkungen Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil
Sonstige Hinweise
Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr. Bei der Ausreise ist jedoch weiterhin eine Flughafengebühr von 20 US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.
Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen. Konsum der Genussdroge Khat wird meist toleriert.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können mit Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 25 Jahren bestraft werden. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind ebenfalls strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von einem Monat bis zu 10 Jahren geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr). Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio (zwei neue Poliofälle im Jahre 2008, importiert aus Sudan), ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen. Eine Choleraimpfung in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen / Katastropheneinsatz kann u.U. indiziert sein (s. unten).
Malaria
Malaria (> 85% Malaria tropica) kommt das ganze Jahr über landesweit vor. Kein bzw. ein geringes Risiko besteht in Addis Abeba und Höhenlagen über 2.200 m. Die Übertragung erfolgt durch den Stich nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxicyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 2,1 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Seit diesem Sommer werden landesweit erneut, einschließlich der Hauptstadt Addis Abeba, Ausbrüche von akuter wässriger Diarrrhö und vereinzelt Cholera gemeldet. Beide Erkrankungen sind in Äthiopien endemisch.
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden.
Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung und existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)
wird hauptsächlich in den Monaten Dezember bis Mai (Trockenzeit) übertragen und tritt vorwiegend im Westen des Landes auf. Entsprechend der Reiseart und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterbleiben.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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