Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 26.01.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 26.01.2011 (Unverändert gültig seit: 26.01.2011)

Aktuelle Hinweise
In jüngster Zeit ist es in ganz Ägypten zu Demonstrationen gekommen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden kam es zu Toten und Verletzten.
Diese Demonstrationen richten sich nicht gegen Touristen. Reisenden wird jedoch dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 28.01.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.01.2011
(Unverändert gültig seit: 28.01.2011)

Aktuelle Hinweise
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere im Zentrum der Hauptstadt Kairo sowie größeren Städten wie Suez und Alexandria Demonstrationen ereignet. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden kam es zu Toten und Verletzten.
Am 28.1. hat die Regierung eine landesweite nächtliche Ausgangssperre (18 bis 7 Uhr) verhängt.
Die Demonstrationen richten sich nicht gegen Touristen. Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sollte derzeit dennoch Abstand genommen werden. Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.01.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 29.01.2011
(Unverändert gültig seit: 29.01.2011)

Aktuelle Hinweise
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere im Zentrum der Hauptstadt Kairo sowie größeren Städten wie Suez und Alexandria Demonstrationen ereignet. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden kam es zu Toten und Verletzten.
Am 28.1. hat die Regierung eine nächtliche Ausgangssperre (18 bis 7 Uhr) für die Städte Kairo, Alexandria und Suez verhängt.
Die Demonstrationen richten sich nicht gegen Touristen. Von Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez wird derzeit abgeraten. Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.01.2011 Update

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 29.01.2011
(Unverändert gültig seit: 29.01.2011)

Aktuelle Hinweise
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere im Zentrum der Hauptstadt Kairo sowie größeren Städten wie Suez und Alexandria Demonstrationen ereignet. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden kam es zu Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Die Demonstrationen richten sich nicht gegen Touristen. Von Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinnern mit Ausnahme der Tourismusgebiete am Roten Meer wird derzeit abgeraten. Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 30.01.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 30.01.2011 (Unverändert gültig seit: 30.01.2011)

Aktuelle Hinweise
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten Demonstrationen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden bzw. Militärs kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten. Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Ägyptische Sicherheitskräfte mit Ausnahme des Militärs zeigen derzeit keinerlei Präsenz.Die Demonstrationen richten sich nicht speziell gegen Touristen. Von Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinnern mit Ausnahme der Tourismusgebiete am Roten Meer wird dennoch derzeit abgeraten. Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Dem onstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Das Auswärtige Amt rät jedem Reisenden, sorgfältig zu prüfen, ob er seine Reise nach Ägypten unter den gegenwärtigen Umständen antreten will. "Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften mit der Bitte um Prüfung, welche zusätzlichen Kapazitäten für Linienflüge aus Kairo bereitgestellt werden können. Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat
. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Heinrich
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Schweizer Auswärtiges Amt | Ausreiseempfehlung Ägypten

Beitrag von Heinrich »

Aktuelles
Wegen der prekären Sicherheitslage wird von nicht dringenden Reisen nach Ägypten abgeraten.

Das EDA empfiehlt ausserdem den Schweizer Bürgern, die sich zurzeit im Land aufhalten, Ägypten zeitweilig zu verlassen und die verfügbaren kommerziellen Transportmittel zu benützen sowie die Schweizer Botschaft in Kairo über die Abreise zu informieren.

Schweizer Touristen, die sich zurzeit in Ägypten aufhalten, werden gebeten mit ihrem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen. Auskünfte über die Flugmöglichkeiten erteilen die Fluggesellschaften.

Empfehlungen für Schweizer, die sich in Ägypten aufhalten: Informieren Sie sich über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.


http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/tra ... egypt.html
Heinrich
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011

Beitrag von Heinrich »

Die Schweizerische Botschaft wird nach Beendigung der Ausgangssperre am 31. Januar 2011 einen Mitarbeiter an den Flughafen in Kairo entsenden, um Schweizer Bürger zu assistieren, die Hilfe benötigen.

Die ägyptische Regierung hat für Kairo, Alexandria und Suez eine Ausgangssperre zwischen 16.00 Uhr abends und 08.00 Uhr morgens verhängt. Zeitliche Änderungen und/oder eine Erweiterung auf zusätzliche Ortschaften sind jederzeit möglich; erkundigen Sie sich vor Ort über die genauen Anordnungen.

Schweizer Bürger, die Hilfe benötigen, können sich an folgende Stelle wenden: EDA-helpline: +41 (0) 800 24-7-365 oder an die Schweizer Botschaft in Kairo: +20 2 2575 8284.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 31.01.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 31.01.2011
(Unverändert gültig seit: 31.01.2011)

Aktuelle Hinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach Ägypten aufgrund der instabilen Lage derzeit ab, insbesondere von Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez sowie in die urbanen Zentren im Landesinnern und im Nildelta.
Die Lage in den Touristenzentren am Roten Meer ist derzeit ruhig. Jeder Reisende wird jedoch gebeten, sich vor Reiseantritt gründlich über die Sicherheitslage am konkreten Zielort der Reise zu informieren.

In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten Demonstrationen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden bzw. Militärs kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die Demonstrationen richten sich nicht speziell gegen Ausländer.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Ägyptische Sicherheitskräfte mit Ausnahme des Militärs zeigen derzeit keinerlei Präsenz.
Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können bis 09. Februar über folgende Erreichbarkeiten buchen:
a) Internet - www.airberlin.com
b) Telefon - +49 1805 737 800
c) Flughafen - Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 01.02.2011
(Unverändert gültig seit: 01.02.2011)

Aktuelle Hinweise
Das Auswärtige Amt rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der instabilen Lage von Reisen nach ganz Ägypten dringend ab.
Aufgrund der Unübersichtlichkeit und schweren Vorhersehbarkeit der Gesamtsituation in Ägypten schließt dieser Hinweis ausdrücklich die Touristengebiete am Roten Meer ein, auch wenn die Lage dort derzeit ruhig ist.

Die für den 1. Februar angekündigten Massendemonstrationen wurden mit einem Aufruf zu einem landesweiten Generalstreik verbunden, dessen Ende nicht absehbar ist.
Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch in den Tourismusgebieten zu Versorgungsengpässen und logistischen Schwierigkeiten kommen
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, Demonstrationen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden bzw. Militärs kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die Demonstrationen richten sich nicht speziell gegen Ausländer.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Ägyptische Sicherheitskräfte mit Ausnahme des Militärs zeigen derzeit keinerlei Präsenz.
Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo, Alexandria und anderen Städten.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können bis 09. Februar über folgende Erreichbarkeiten buchen:
AirBerlin:
a) Internet - www.airberlin.com
b) Telefon - +49 1805 737 800
c) Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor:
a) Internet: www.condor.com
b) Telefon: +49 180 5 767757
c) Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 02.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 02.02.2011
(Unverändert gültig seit: 02.02.2011)

Aktuelle Hinweise
Das Auswärtige Amt rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der instabilen Lage von Reisen nach ganz Ägypten dringend ab.
Aufgrund der Unübersichtlichkeit und schweren Vorhersehbarkeit der Gesamtsituation in Ägypten schließt dieser Hinweis ausdrücklich die Touristengebiete am Roten Meer ein, auch wenn die Lage dort derzeit ruhig ist.

Die seit dem 1. Februar stattfindenden Massendemonstrationen wurden mit einem Aufruf zu einem landesweiten Generalstreik verbunden, dessen Ende nicht absehbar ist.
Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch in den Tourismusgebieten zu Versorgungsengpässen und logistischen Schwierigkeiten kommen.
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitsbehörden bzw. Militärs kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die Demonstrationen richten sich nicht speziell gegen Ausländer.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez ist verlängert worden. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen. Ägyptische Sicherheitskräfte mit Ausnahme des Militärs zeigen derzeit keinerlei Präsenz.
Reisenden in Ägypten wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo, Alexandria und anderen Städten.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können über folgende Erreichbarkeiten buchen:
AirBerlin:
- Internet www.airberlin.com
- Telefon +49 1805 737 800
- Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor:
- Internet: www.condor.com
- Telefon: +49 180 5 767757
- Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Teilreisewarnung Ägypten 03.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 03.02.2011
(Unverändert gültig seit: 03.02.2011)

Aktuelle Hinweise (Teilreisewarnung)
Aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und möglichst auch außerhalb der Sperrzeiten, insbesondere am Freitag, dem 4. Februar, in sicheren Unterkünften zu bleiben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Ausreise aus Kairo, Alexandria und Suez ernsthaft in Erwägung zu ziehen, sofern dies sicher möglich ist, und die Angebote der Fluggesellschaften zu nutzen.
Die Deutsche Botschaft in Kairo steht mit Rat und Beistand zur Verfügung und organisiert nach entsprechender Sicherheitsabschätzung im Rahmen des Möglichen gesicherte Konvois zum Flughafen. Bitte setzen Sie dazu mit der Deutschen Botschaft, Tel.Nr. 00202 27 28 20 00, in Verbindung.

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Reisenden am Roten Meer rät das Auswärtige Amt, die Angebote der Reiseveranstalter zu vorzeitigen Rückreise anzunehmen.
Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch in den Tourismusgebieten zu Schwierigkeiten, insbesondere in Bezug auf Versorgung und Logistik, kommen.
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo, Alexandria und anderen Städten.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können über folgende Erreichbarkeiten buchen:
AirBerlin
  • Internet www.airberlin.com
  • Telefon +49 1805 737 800
  • Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor
  • Internet www.condor.com
  • Telefon: +49 180 5 767757
  • Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Teilreisewarnung Ägypten 05.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.02.2011
(Unverändert gültig seit: 05.02.2011)

Aktuelle Hinweise (Teilreisewarnung)
Aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und möglichst auch außerhalb der Sperrzeiten in sicheren Unterkünften zu bleiben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Ausreise aus Kairo, Alexandria und Suez ernsthaft in Erwägung zu ziehen, sofern dies sicher möglich ist, und die Angebote der Fluggesellschaften zu nutzen.
Die Deutsche Botschaft in Kairo steht mit Rat und Beistand zur Verfügung und organisiert nach entsprechender Sicherheitsabschätzung im Rahmen des Möglichen gesicherte Konvois zum Flughafen. Bitte setzen Sie dazu mit der Deutschen Botschaft, Tel.Nr. 00202 27 28 20 00, in Verbindung.

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Reisenden am Roten Meer rät das Auswärtige Amt, die Angebote der Reiseveranstalter zu vorzeitigen Rückreise anzunehmen.
Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch in den Tourismusgebieten zu Schwierigkeiten, insbesondere in Bezug auf Versorgung und Logistik, kommen.
In den letzten Tagen haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften; Ziel ist die Bereitstellung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Flüge aus Kairo, Alexandria und anderen Städten.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Ab sofort können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor von Sharm el Sheik, Hurghada und Marsa Alam nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten über diese Flughäfen verlassen möchten, können über folgende Erreichbarkeiten buchen:

AirBerlin
  • Internet www.airberlin.com
  • Telefon +49 1805 737 800
  • Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor
  • Internet www.condor.com
  • Telefon: +49 180 5 767757
  • Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit normal und mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Teilreisewarnung Ägypten 08.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 08.02.2011
(Unverändert gültig seit: 08.02.2011)

Aktuelle Hinweise (Teilreisewarnung)
Aufgrund der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird nach wie vor vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und sich auch außerhalb der Sperrzeiten nicht unnötig außerhalb sicherer Unterkünfte zu bewegen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Ausreise aus Kairo, Alexandria und Suez ernsthaft in Erwägung zu ziehen und die Angebote der Fluggesellschaften zu nutzen.
Die Deutsche Botschaft in Kairo steht mit Rat und Beistand zur Verfügung und leistet Hilfestellung beim Transport zum Flughafen. Bitte setzen Sie dazu mit der Deutschen Botschaft, Tel.Nr. 00202 27 28 20 00, in Verbindung.

Das Auswärtige Amt rät Reisenden in den Tourismusgebieten am Roten Meer, die Angebote der Reiseveranstalter zu vorzeitigen Rückreise anzunehmen. Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch hier zu Schwierigkeiten bei Versorgung und Logistik, aber auch bei der Sicherheit kommen.
In der letzten Woche haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Von Sharm El Sheik, Hurghada und Marsa Alam können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten auf diesem Wege verlassen möchten, können direkt bei den Fluggesellschaften buchen:
AirBerlin
  • Internet www.airberlin.com
  • Telefon +49 1805 737 800
  • Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor
  • Internet www.condor.com
  • Telefon: +49 180 5 767757
  • Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 12.02.20211

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 12.02.2011 (Unverändert gültig seit: 12.02.2011)

Aktuelle Hinweise (Teilreisewarnung)
Staatspräsident Mubarak ist am 11. Februar zurückgetreten.
Aufgrund der jüngsten gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird nach wie vor vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und sich auch außerhalb der Sperrzeiten nicht unnötig außerhalb sicherer Unterkünfte zu bewegen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, eine Ausreise aus Kairo, Alexandria und Suez ernsthaft in Erwägung zu ziehen und die Angebote der Fluggesellschaften zu nutzen.
Die Deutsche Botschaft in Kairo steht mit Rat und Beistand zur Verfügung und leistet Hilfestellung beim Transport zum Flughafen. Bitte setzen Sie sich dazu mit der Deutschen Botschaft, Tel.Nr. 00202 27 28 20 00, in Verbindung.

Das Auswärtige Amt rät Reisenden in den Tourismusgebieten am Roten Meer, die Angebote der Reiseveranstalter zu vorzeitigen Rückreise anzunehmen. Aufgrund der Lageentwicklung kann es auch hier zu Schwierigkeiten bei Versorgung und Logistik, aber auch bei der Sicherheit kommen.
In der letzten Woche haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Das Auswärtige Amt hält engen Kontakt mit den deutschen Fluggesellschaften.
Die Lufthansa hat auf ihrer Website eine Sonder-Telefonnummer veröffentlicht (+49-30-50570341), unter der Flüge ausschließlich ab Kairo gebucht werden können.
Von Sharm El Sheik, Hurghada und Marsa Alam können freie Plätze auf Flügen der AirBerlin und Condor nach Deutschland gebucht werden. Reisende, die Ägypten auf diesem Wege verlassen möchten, können direkt bei den Fluggesellschaften buchen:
AirBerlin
• Internet www.airberlin.com
• Telefon +49 1805 737 800
• Flughafen-Agentur (Handling Agent) A.S.E. kann auch im Auftrag von Air Berlin Buchungen vornehmen.
Condor
• Internet www.condor.com
• Telefon: +49 180 5 767757
• Flughafen: Tiger Aviation (Handling Agent). Tiger Aviation kann im Auftrag der Condor Buchungen tätigen.
In den Touristenorten am Roten Meer verläuft der Flugverkehr derzeit mit ausreichenden Kapazitäten.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten parallel unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Teilsreisewarnung Ägypten 13.02.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 13.02.2011 (Unverändert gültig seit: 13.02.2011)

Staatspräsident Mubarak ist am 11. Februar zurückgetreten.
Aufgrund der jüngsten gewaltsamen Auseinandersetzungen in Ägypten wird nach wie vor vor Reisen nach Kairo, Alexandria und Suez gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Urlaubsgebiete am Roten Meer wird weiterhin dringend abgeraten.
Deutschen Staatsangehörigen wird nachdrücklich geraten, die Ausgangssperre strikt zu beachten und sich auch außerhalb der Sperrzeiten nicht unnötig außerhalb sicherer Unterkünfte zu bewegen.

Die Deutsche Botschaft in Kairo ist unter Tel.Nr. 00202 27 28 20 00 erreichbar.

In der letzten Woche haben sich in ganz Ägypten, insbesondere in der Hauptstadt Kairo sowie den meisten größeren Städten, große Demonstrationen und gewaltsame Ausschreitungen ereignet. Dabei kam es auch zu Plünderungen und Übergriffen auf ausländische Beobachter und Besucher. Bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kam es zu einer erheblichen Anzahl von Toten und Verletzten.
Die am 28. Januar verhängte nächtliche Ausgangssperre für die Städte Kairo, Alexandria und Suez besteht fort. Für Details ihrer zeitlichen und örtlichen Ausdehnung wird dringend empfohlen, die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Reisenden in Ägypten wird weiterhin dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Dies gilt ganz besonders für den Großraum Kairo.
Für dringende Notfälle ist der Krisenstab des Auswärtigen Amts unter +49 30 5000 3000 rund um die Uhr erreichbar.
Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten unverändert im Licht der aktuellen Hinweise fort:

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de

Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja : Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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