Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 01.10.2009 (Unverändert gültig seit: 01.10.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Erfolgt die Einreise mit Reisepass und Visierung im Reisepass, ist Verlängerung nach Ablauf in Ägypten möglich. Erfolgt Einreise mit Personalausweis und wird eine Visumskarte ausgestellt, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch zwei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.10.2009
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 26.10.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 26.10.2009 (Unverändert gültig seit: 26.10.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts des am 26. Oktober begonnen Gerichtsverfahrens am Landgericht Dresden wegen der Tötung einer ägyptischen Staatsangehörigen können Protestaktionen in Ägypten nicht ausgeschlossen werden. Reisende werden um besonders umsichtiges Verhalten gebeten.
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. [/b]Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten. [/b]
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Erfolgt die Einreise mit Reisepass und Visierung im Reisepass, ist Verlängerung nach Ablauf in Ägypten möglich. Erfolgt Einreise mit Personalausweis und wird eine Visumskarte ausgestellt, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch zwei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 19.11.2009 (Unverändert gültig seit: 19.11.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts des am 26. Oktober begonnen Gerichtsverfahrens am Landgericht Dresden wegen der Tötung einer ägyptischen Staatsangehörigen können Protestaktionen in Ägypten nicht ausgeschlossen werden. Reisende werden um besonders umsichtiges Verhalten gebeten.
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: nein
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen: Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 01.12.2009 (Unverändert gültig seit: 01.12.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 22.12.2009 (Unverändert gültig seit: 22.12.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Aktueller Hinweis
Die ägyptischen Behörden haben mitgeteilt, dass der um den Jahreswechsel geplante Friedensmarsch im Gazastreifen (Gaza Freedom March) nicht gestattet wird. Bei Zuwiderhandlung muss mit Inhaftierung gerechnet werden.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 27.01.2010
Quelle: Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 27.01.2010
Aktueller Hinweis
Am 28. Januar 2010 um 20.00 Uhr bestreitet Ägypten im Rahmen des Fußball Afrika-Cups ein Halbfinalspiel gegen Algerien. Anlässlich eines Aufeinandertreffens der beiden Länder in der WM-Qualifikation im November 2009 kam es zu schweren Ausschreitungen vor allem in Kairo in der Umgebung der algerischen Botschaft auf Zamalek. Neuerliche Übergriffe im Zusammenhang mit dem aktuellen Fußballspiel sind nicht auszuschließen. Es wird deshalb geraten, größere Menschenansammlungen - besonders in der Nähe zu algerischen Einrichtungen - zu meiden.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und AnschlägenLandesspezifische Sicherheitshinweise
- In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.- Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass - Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis - Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis - nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass - Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis - Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis - nein
Weitere Anmerkungen
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.01.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 29.01.2010 (Unverändert gültig seit: 29.01.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Es kann jederzeit zu gewalttätigen Ausschreitungen im Grenzgebiet kommen, wie zuletzt am 6. Januar 2010. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada, Sharm El-Sheikh und Marsa Alam, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Daher kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 25.05.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 25.05.2010
(Unverändert gültig seit: 25.05.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Dennoch kann das Risiko von Terroranschlägen auch und gerade an von Touristen stark frequentierten Orten weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist für den Norden der Sinai-Halbinsel und in entlegenen Wüstenregionen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes
www.rki.de
sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise
www.dtg.org/
www.frm-web.de
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Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
Mir fällt folgende Veränderung auf:
Hinweis vom 29.01.2010
Der neue Passus liest sich leichter, als wären einige Kontrollposten weggefallen.
Ist dem so?
Gruß
Birgitt
Hinweis vom 29.01.2010
Hinweis vom 25.05.2010Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Der neue Passus liest sich leichter, als wären einige Kontrollposten weggefallen.
Ist dem so?
Gruß
Birgitt
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
Hallo Birgitt,
nee, die Kontrollposten sind nicht weggefallen...
Vielleicht impliziert das Weglassen, dass diese Kontrollen keine hoehere Sicherheit bieten...? Soll heissen, die Vortaeuschung von Sicherheit faellt weg...aeh...alles verstanden ?
nee, die Kontrollposten sind nicht weggefallen...
Vielleicht impliziert das Weglassen, dass diese Kontrollen keine hoehere Sicherheit bieten...? Soll heissen, die Vortaeuschung von Sicherheit faellt weg...aeh...alles verstanden ?
Gruesse aus Baharia
Stefanie
Voltaire: „Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst.“
Stefanie
Voltaire: „Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst.“
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 26.05.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 26.05.2010
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und AnschlägenLandesspezifische Sicherheitshinweise
- In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.- Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Dennoch kann das Risiko von Terroranschlägen auch und gerade an von Touristen stark frequentierten Orten weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist für den Norden der Sinai-Halbinsel und in entlegenen Wüstenregionen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 13.10.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 13.10.2010
(Unverändert gültig seit: 13.10.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Dennoch kann das Risiko von Terroranschlägen auch und gerade an von Touristen stark frequentierten Orten weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist für den Norden der Sinai-Halbinsel und in entlegenen Wüstenregionen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 18.10.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 18.10.2010 (Unverändert gültig seit: 18.10.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Reisepass Ja : Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit 2 Monate über Reise hinaus -
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 16.12.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 16.12.2010 (Unverändert gültig seit: 16.12.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden *)
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Reisepass Ja : Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden *)
Vorläufiger Personalausweis nein< tr>
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
*) Dem Auswärtigen Amt liegen unbestätigte Informationen vor, wonach gelegentlich eine sechsmonatige Gültigkeit der Reisedokumente über die Reise hinaus verlangt wird. Bis zur abschließenden Klärung mit den ägyptischen Behörden wird den Reisenden empfohlen, sicherheitshalber von sechs Monaten auszugehen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 05.01.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.01.2011
(Unverändert gültig seit: 05.01.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 wurde ein Anschlag auf eine koptische Kirche in Alexandria mit 23 Todesopfern und über 90 Verletzten verübt. In der Folge kam es zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei. Mit Spannungen zwischen Demonstranten und der Polizei, insbesondere in Alexandria und stellenweise in Oberägypten, ist auch weiterhin zu rechnen.
Jährlich verbringen über eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Die Allgemeinkriminalität ist gering. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:
Terrorismus, Entführungsrisiken
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Eine effektive Sicherung dieser unbewohnten weiten Region ist nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
In den letzten Jahren, zuletzt im Februar 2009, gab es in Ägypten Anschläge auf Hotels und Touristenziele. Die ägyptische Regierung unternimmt große Anstrengungen, um die Bevölkerung wie auch Touristen vor terroristischen Gewaltakten zu schützen. Landesweit ist eine hohe Polizeipräsenz vorhanden. Außerdem werden Touristenbusse und -züge durch Sicherheitskräfte begleitet. Alle Wegstrecken in Ägypten sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden oder Tage geöffnet. Zwischen diesen Öffnungsterminen, die ad-hoc anberaumt werden, liegen in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Zudem wird der Personenkreis, der die Grenze im Falle einer Öffnung passieren darf, ohne transparente Regeln festgelegt. Ein- und Ausreisen außerhalb dieser Öffnungstermine sind generell nicht möglich. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung der Grenzregion kommt es in der Gegend immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen. Es ist auch ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird daher abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in entlegene Regionen sind genehmigungspflichtig.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Hinweis
Kurzfristige Änderungen der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen sind jederzeit möglich. Informieren Sie sich daher bitte bei den ägyptischen Auslandsvertretungen über den aktuellen Stand der Einreisebestimmungen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden.Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen, andernfalls erfolgt Zurückweisung bei der Einreise.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden *)
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen nein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Reisepass Ja : Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Personalausweis Ja: Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden *)
Vorläufiger Personalausweis nein< tr>
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nur Kinder ab 2. Lebensjahr mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit zwei Monate über Reise hinaus *)
Weitere Anmerkungen Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.
*) Dem Auswärtigen Amt liegen unbestätigte Informationen vor, wonach gelegentlich eine sechsmonatige Gültigkeit der Reisedokumente über die Reise hinaus verlangt wird. Bis zur abschließenden Klärung mit den ägyptischen Behörden wird den Reisenden empfohlen, sicherheitshalber von sechs Monaten auszugehen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Obst und Gemüse vor dem Verzehr schälen oder desinfizieren.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Malaria-Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Im Übrigen gilt Ägypten als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement al-Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Ist weltweit eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Auch wenn Ägypten zahlenmäßig bisher wenig von dieser Krankheit betroffen ist, sollte man diese Risiken auch hier meiden.
Vogelgrippe
Die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza) ist auch in Ägypten aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Beim Baden im Süßwasser insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse) besteht die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis.




