Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 21.08.2008 (Unverändert gültig seit: 21.08.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele (Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele; April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle); Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern; April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit mindestens 19 Todesopfern und über 50 Verletzten).
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindlichen Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 21.08.2008
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 22.09.2008
Auswärtiges AmtÄgypten
Stand 22.09.2008
Aktuelle Hinweise
Am 19. September 2008 wurde im Südosten Ägyptens, an der Grenze zu Sudan, eine touristische Reisegruppe entführt, zu der auch fünf Deutsche gehören. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die Wüstengebiete im Südwesten Ägyptens ab.
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindliche Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage angespannt. Das gilt insbesondere seit der gewaltsamen Öffnung des Grenzüberganges Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen am 23.01.2008. Von Reisen in das Gebiet nördlich der den Sinai querenden Straße vom Suezkanal-Tunnel nach Ras-en-Naqb (kurz vor der ägyptisch-israelischen Grenze) wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
· Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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U. R. Neumann
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
Hallo Birgitt,
im Original des AA von heute heißt es in der ersten Zeile: "... wurde im Südwesten Ägyptens ... eine touristische Reisegruppe entführt ...". - Wieso heißt es in Deinem Text "... im Südosten ..."?
U. R. N.
im Original des AA von heute heißt es in der ersten Zeile: "... wurde im Südwesten Ägyptens ... eine touristische Reisegruppe entführt ...". - Wieso heißt es in Deinem Text "... im Südosten ..."?
U. R. N.
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Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
Hallo,
die o.g. Meldung ist eine Kopie der AA-Seite Stand gestern, 22.09.2008,
das AA hat die o.g. Meldung heute aktualisiert, die ich in Kürze posten werde.
Gruß
Birgitt
die o.g. Meldung ist eine Kopie der AA-Seite Stand gestern, 22.09.2008,
das AA hat die o.g. Meldung heute aktualisiert, die ich in Kürze posten werde.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 23.09.2008
GrußÄgypten
Stand 23.09.2008
Aktuelle Hinweise
Am 19. September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens, an der Grenze zu Sudan, eine touristische Reisegruppe entführt, zu der auch fünf Deutsche gehören. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die Wüstengebiete im Südwesten Ägyptens ab.
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindliche Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
· Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 26.09.2008
Auswärtiges AmtÄgypten
Stand 26.09.2008
(Unverändert gültig seit: 25.09.2008)
Aktuelle Hinweise
Am 19. September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens, an der Grenze zu Sudan, eine touristische Reisegruppe entführt, zu der auch fünf Deutsche gehören. Das Auswärtige Amt rät dringend von Reisen in die Wüstengebiete im Südwesten Ägyptens ab.
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine Anschläge oder andere ausländerfeindliche Gewaltakte gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
· Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 30.09.2008
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 01.10.2008
(Unverändert gültig seit: 30.09.2008)
Aktuelle Hinweise
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine gegen Ausländer gerichtete Anschläge mehr gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens, an der Grenze zum Sudan, eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf deutsche Staatsbürger angehörten. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird empfohlen, vor Touren innerhalb des Landes landeskundigen Rat bei erfahrenen Veranstaltern einzuholen.
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
· Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 01.10.2008
Auswärtiges AmtÄgypten
Stand 02.10.2008
(Unverändert gültig seit: 01.10.2008)
Aktuelle Hinweise
* In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
* Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmässig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine gegen Ausländer gerichtete Anschläge mehr gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
· Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 10.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 10.12.2008 (Unverändert gültig seit: 10.12.2008)
Aktuelle Hinweise
• In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmässig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine gegen Ausländer gerichtete Anschläge mehr gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 29.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 29.12.2008 (Unverändert gültig seit: 29.12.2008)
Aktuelle Hinweise
• Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen. Die Umgebung palästinensischer Flüchtlingslager sowie größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten gemieden werden.
• In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmässig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine gegen Ausländer gerichtete Anschläge mehr gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören die Begleitung von Touristenbussen und -zügen sowie sonstigen touristischen Ausflugsfahrten durch Fahrzeuge der Sicherheitsbehörden. Diese vorbeugende Konvoibegleitung ist insbesondere auf den Straßenwegen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten vorgeschrieben.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in regelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2007 vom 13. September bis zum 12. Oktober; im Jahr 2008 voraussichtlich vom 1. bis zum 29. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 30.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 30.12.2008 (Unverändert gültig seit: 30.12.2008)
Aktuelle Hinweise
• Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen. Die Umgebung palästinensischer Flüchtlingslager sowie größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten gemieden werden.
• In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmässig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele.
• Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
• April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
• Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
• April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Seit Mai 2006 hat es keine gegen Ausländer gerichtete Anschläge mehr gegeben. Dennoch können weitere Anschläge nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern zu halten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• Körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 11.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 11.05.2009 (Unverändert gültig seit: 11.05.2009)
Aktuelle Hinweise
• Am 22. Februar 2009 kam es in der Altstadt von Kairo zu einem Sprengstoffanschlag auf einen bei Touristen beliebten Markt. Dabei wurde mindestens ein Mensch getötet und viele verletzt. Zur Zeit können weitere, auch gegen ausländische Touristen bzw. in Ägypten lebende Ausländer gerichtete Anschläge nicht ausgeschlossen werden. Es wird dringend empfohlen, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche dringend ab.
Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Diese Empfehlung gilt nicht für andere Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch zwei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Gelbfieber
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung für alle Personen Pflicht, die älter als 1 Jahr sind. Zusätzlich wird sie verlangt, wenn man aus folgenden Ländern einreist: Botswana, Malawi, Mauretanien, Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Trinidad und Tobago.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein. (siehe auch Merkblatt des Gesundheitsdienstes dazu).
Malaria
Ein geringes Risiko besteht saisonal im Gouvernement al-Fayyum, seit 1998 sind jedoch keine Fälle mehr gemeldet worden. Das übrige Land ist malariafrei.
Ein Schutz vor Mückenstichen ist ausreichend, dazu wird folgendes empfohlen:
• körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Vogelgrippe
Auch in Ägypten ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Nildelta, Niltal, Nebenflüsse, Suezkanal). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert. Dennoch entspricht sie auch in den Touristenzentren nicht immer westeuropäischem Standard. Daher wird nachdrücklich der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung empfohlen, die auch einen im Notfall medizinisch notwendigen (Flug-)Rücktransport abdecken sollte. Von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird wegen der häufig vorkommenden schweren Unfälle im Straßenverkehr abgeraten.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Franz (UNI)Murr
- Beiträge: 357
- Registriert: So 29. Jan 2006, 17:42
- Wohnort: unterfränkische Diaspora
- Kontaktdaten:
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 09.08.2005 - 10.11.2011
Hallo Forum,
wenn ich das so lese, muss ich eigentlich mit meinem täglichen Ableben rechnen.
Gibt es eigentlich Sicherheitshinweise für die BRD. Würde mich mal interessieren, was da so drin steht.
ängstliche Grüße
Franz
wenn ich das so lese, muss ich eigentlich mit meinem täglichen Ableben rechnen.
Gibt es eigentlich Sicherheitshinweise für die BRD. Würde mich mal interessieren, was da so drin steht.
ängstliche Grüße
Franz
Der Mensch braucht zuweilen etwas Wüste. Das Sein in der Wüste ist wie Yoga für meine Seele.
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Alexander
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- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 17.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 17.07.2009 (Unverändert gültig seit: 17.07.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro. Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch zwei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 10.08.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand 10.08.2009 (Unverändert gültig seit: 10.08.2009)
Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
• Eine besonders hohe Gefährdung besteht für den Südwesten Ägyptens in der Grenzregion zu Libyen und Sudan einschließlich des Gilf Kebir Nationalparks und Gebel Quenat. Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer zahlenmäßig großen, schwer bewaffneten, kriminellen Bande durch das Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad verschleppt. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten. Aktuelle Hinweise belegen eine sich weiter verschlechternde Sicherheitslage. Eine effektive Sicherung der Region ist offensichtlich derzeit nicht zu gewährleisten. Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesichterte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.
Sicherheitshinweise
Terrorismus
In den letzten Jahren gab es in Ägypten willkürliche Anschläge auf Hotels und Touristenziele Oktober 2004: Anschläge in Taba, Sinai-Halbinsel, auf Hotels und Touristenziele.
April 2005: Anschläge in Kairo (Khan El-Khalili, Ägyptisches Museum und Zitadelle).
Juli 2005: mehrere Sprengstoffanschläge im Badeort Sharm El-Sheikh, Sinai-Halbinsel, auf ein Hotel, ein Café und einen Basar mit über 60 Todesopfern.
April 2006: Anschlag im Badeort Dahab, Sinai-Halbinsel, mit 19 Todesopfern und über 50 Verletzten.
Februar 2009: Anschlag auf einen Markt in Kairo, mindestens ein Todesopfer und viele Verletzte.
Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der willkürlichen Auswahl der Anschlagsziele besteht aber für Reisende im ganzen Land eine erhöhte Gefährdung. Die Entwicklung im gesamten Land muss daher sorgfältig verfolgt werden. Reisenden wird beim Besuch von touristischen Einrichtungen, Märkten und Einkaufszentren zu besonderer Vorsicht geraten und empfohlen, sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Darüber hinaus ist in ganz Ägypten einschließlich der Sinai-Halbinsel für Touristen ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar. Von Reisen in entlegene Wüstenregionen wird dringend abgeraten.
Die ägyptische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und andere Ausländer vor Gewaltakten zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört die Begleitung von Touristenbussen und -zügen durch Sicherheitskräfte. Die bisherige Konvoibegleitung auf den Straßen entlang des Nils nach und durch Mittelägypten bis nach Oberägypten wurde mit Ablauf des Jahres 2008 eingestellt.
Reisen über Land
Im Nordsinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird in unregelmäßigen Abständen aus humanitären Gründen für wenige Stunden geöffnet. Die Sicherheitslage ist im zeitlichen Zusammenhang mit diesen Öffnungen häufig schwer zu überschauen. Von Reisen in die Nähe des Grenzgebietes wird abgeraten.
Touren außerhalb offizieller Wegstrecken (sog. Off-Road-Tourismus) sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Alle Wegstrecken sind in regelmäßigen Abständen mit fest eingerichteten Kontrollposten versehen. Auf den aktuellen Hinweis zu Reisen in Wüstenregion im Südwesten Ägyptens (s.o.) wird aufmerksam gemacht.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr
Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer erhöhte Unfallgefahr. Von Fahrten in Privat- oder Mietfahrzeugen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten. Auch bei der Benutzung von Massenverkehrsmitteln (Reisebusse, Minibusse) besteht erhöhte Unfallgefahr. Fährschiffe, wie sie über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards; ihre Benutzung stellt daher ein erhöhtes Risiko dar.
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen, insbesondere in Hurghada und Sharm El-Sheikh, entsprechen nicht dem europäischen Standard und werden als unzureichend eingeschätzt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten bei der Abfertigung sowie zu Verspätungen im Flugverkehr kommen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.cairo.diplo.de oder http://www.kairo.diplo.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhaltensregeln
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Höflichkeit, der Vernunft und des gesunden Menschenverstands (siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).
Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt außerhalb der gebuchten Hotelanlage und bei Ausflügen und Reisen im Land. Angeraten wird z. B. bei Aufenthalt außerhalb der Hotelanlagen, Reisen über Land und Aufenthalt in Städten weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch vor der starken Sonneneinstrahlung schützt. Eine Kopfbedeckung ist zwar nicht erforderlich, jedoch als Schutz gegen Sonne und Staub sinnvoll. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan (im Jahr 2009 voraussichtlich vom 22. August bis zum 20. September) halten sich alle gläubigen Muslime während der Tagesstunden an das Fastengebot des Korans. Dieses religiöse Fastengebot gilt nicht für Touristen.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise erworben werden. Ein Visum am Flughafen Kairo kostet US-$ 15,00 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro und wird mit einer Gültigkeit von einem Monat ausgestellt.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen; diese müssen ihr Visum frühzeitig bei den berufskonsularischen ägyptischen Auslandsvertretungen vor Einreise beantragen.
Reisedokumente
Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen.
Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden.
Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Erfolgt die Einreise mit Reisepass und Visierung im Reisepass, ist Verlängerung nach Ablauf in Ägypten möglich. Erfolgt Einreise mit Personalausweis und wird eine Visumskarte ausgestellt, ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch zwei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.
Besondere Zollvorschriften
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.
Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.
Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.
Ägypten ist im Hinblick auf Moralvorstellungen und Verhaltensregeln ein vergleichsweise liberales Land. Dennoch werden bestimmte Verhaltensweisen vom ägyptischen Recht als unmoralisch missbilligt und können unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Prostitution und Ehebruch, die anders als im deutschen Recht ausdrücklich strafbar sind. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.
Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de zu finden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten sowie Einreise aus Belize und Costa Rica vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln und Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, ggfs. Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen kommen in Ägypten häufig vor. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten
Ein geringes Risiko kann saisonal im Gouvernement al-Fayyum bestehen, obwohl seit Jahren keine Fälle mehr gemeldet wurden. Das übrige Land gilt als malariafrei.
Eine Chemoprophylaxe ist auch im Gouvernement Fayyum nicht notwendig. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.
Hepatitis C
Die Erkrankung ist extrem verbreitet. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Eingriffe bzw. Behandlungen wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden und sollten unterbleiben.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Vogelgrippe
Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen. Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel sollte unterbleiben. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden im Süßwasser (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte dort daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B. http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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