Türkei 90/180 Tage Berechnung ?

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Hans72
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Türkei 90/180 Tage Berechnung ?

Beitrag von Hans72 »

Liebes Forum,

mich würde mal interessieren, wie hier bei anderen die Türkeiregelung "maximaler Aufenthalt 90 Tage alle 180 Tage" gehandhabt wurde.

Ich war der Meinung, das bedeutet: an keinem Tag des Türkeiaufenthaltes mehr als 90 Tage im Land - 180 Tage zurückgerechnet.

Also müßte man

90 Tage Türkei - 90 Tage raus - 90 Tage Türkei

machen können.

Bei uns wurde aber NUR vom Einreisetag zurückgerechnet:

Juni: 18 Tage Türkei
Einreise Oktober: Nur 72 Tage bekommen !

Vielleicht haben die auch falsch gerechnet, aber es diskutiert sich ja schlecht mit den Zöllnern.

Bei der Gelegenheit noch eine Warnung zum häufig gehörten Tip, einfach zu überziehen:

Vor ein paar Tagen hat das eine deutsche Familie gemacht.
Verhaftung, Verhör, Fingerabdrücke, das volle Programm:

https://www.familienreiseabenteuer.de/h ... rkei-2022/


Grüße
Hans
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Achim Vogt
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Re: Türkei 90/180 Tage Berechnnung ?

Beitrag von Achim Vogt »

Lieber Hans,

ich fürchte, die 180 Tage werden - wie auch andernorts üblich - ab der ersten Einreise gezählt.

Was die Familie erlebt hat, ist in der Tat ein Abenteuer, das die Welt nicht braucht. Andererseits sind sie am Ende glimpflich davongekommen. Und ich hoffe jetzt vor allem für sie, dass sie auch aus dem Iran wieder gut rauskommen - das ist jetzt ganz grundsätzlich nicht das Land, in dem sie sein sollten ...

Viele Grüße
Achim
Hans72
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Re: Türkei 90/180 Tage Berechnnung ?

Beitrag von Hans72 »

Hallo Achim,

danke für die Rückmeldung. Es gibt ja auch eine 90/180 Tage Regelung für Schengen Visa. Da wird aber jeden Tag neu berechnet. Da geht also 90-90-90 Tage.

Wenn die Türken wirklich bei nur mit dem Einreisedatum rechnen, ist das zumindest eine böse Falle.
Denn dann müßte man nach 90 Tagen 180 Tage aus der Türkei raus, um wieder 90 Tage zu bleiben.

Generell bin ich aber immer wieder erstaunt, wieviele Reisende hier in der Türkei diese Aufenthaltsregelungen nicht mal anatzweise kennen. Und dann überrascht sind, wenn es schief geht.

Dieses Jahr haben wir auch erstmals gesehen, dass bei den normalen Polizeikontrollen ein Polizist mit Tablett Computer vors Auto geht, das Kennzeichen eintippt und überprüft. Noch ein Grund mehr, sich strikt an die Regeln zu halten....

Grüße
Hans
Bäärti
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Re: Türkei 90/180 Tage Berechnnung ?

Beitrag von Bäärti »

Hans72 hat geschrieben:
Mo 7. Nov 2022, 15:42
...
Dieses Jahr haben wir auch erstmals gesehen, dass bei den normalen Polizeikontrollen ein Polizist mit Tablett Computer vors Auto geht, das Kennzeichen eintippt und überprüft. ...
Der muss eigentlich oft gar nichts eintippen!

Letztes Jahr hat mich ein Polizist bei einer Strassenkontrolle gleich mit meinem Namen angesprochen. Ein Kamera-Auto hat zuvor mein Kennzeichen gescannt und ihm gesendet. Und sein Computer am Arm hat dann meinen Namen ausgespuckt.
Und gestern ist mir bei der Ausreise aus der Türkei genau das gleiche wieder passiert - bevor er meinen Pass hatte, wusste er bereits, wie ich heisse!

Gruss Bäärti
der Muger - ein Bergler auf Abwegen.
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Achim Vogt
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Re: Türkei 90/180 Tage Berechnnung ?

Beitrag von Achim Vogt »

Lieber Hans,

ich verstehe Deine Rechnung durchaus: Du warst (Juli - August - September) 90 Tage draußen. Aus meiner Sicht - und ich bin mir bewusst, dass das Spekulation ist, weil ich zum Glück kein Ministeriumsbeamter in der Türkei bin - ist die Rechnung aber eine andere: Einreise zum Beispiel am 1. Juni, dann bekommst Du bis zum 27. November 90 Tage (= 90 Tage innerhalb von 180 Tagen).

Viele Grüße
Achim
Michael Hausmann
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Re: Türkei 90/180 Tage Berechnnung ?

Beitrag von Michael Hausmann »

Habe gerade nochmal beim AA nachgesehen. Dort steht:

"Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich."

Demnach sind doch, so wie ich das verstehe, immer gerechnet ab der ersten Einreise für 180 Tage maximal 90 Tage möglich.
Wenn ich also z.B. am 31.05. nach 90 Tagen Aufenthalt Ausreise, kann ich erst wieder mit weiteren vollen 90 Tagen einreisen , wenn ich 180 Tage dazwischen habe. Habe ich z. B. nur 150 Tage dazwischen, verbleiben noch 30 Tage von der Voreinreise in Berechnung, sodass ich dann bei Einreise nur noch maximal 60 Tage visumfrei im Land bleiben darf. Demnach könnte ich nach Ausreise aber wieder sofort für 30 Tage visumfrei einreisen, weil dann ja die Tage bis Ende Mai nicht mehr zählen.
Es geht wohl im Prinzip nur um die Prüfung der Visumfreiheit bei der Einreise. Blöd, aber anscheinend so nach Vorschrift.
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